Angebliche „Serienabmahnung" - neues Urteil des LG München I / „FTP-Explorer"
Das LG München I Az. 1 HKO 8408/00 hat soeben (19.07.2000) ein Urteil gefällt, wonach
auch bei unstreitig ca. 40 Abmahnungen in identischen und/oder ähnlichen Fällen von Download der sog. „FTP-Explorer"-Software
a) die vollen Abmahnkosten aus einem Streitwert von DM 100.00,- zu zahlen sind,
b) dass ein Streitwert von DM 100.00,- auch bei einem nebenberuflichen Internet-Dienstleister angemessen sind und
c) dass der Beklagte seinen persönlichen Vorlieferanten des „FTP-Explorer"
zu benennen hat.
Zu a)
Ich hoffe, dass der Beklagte in die Berufung geht, sodass ein (das LG München I) bestätigendes Urteil des OLG München zur Problematik der Verletzungsserien ergeht.
Zu b)
Speedlink wird sich freuen!
Zu c)
Hiermit können Vertriebswegen der „FTP-Explorer"-Software ermittelt und unterbunden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
http://www.gravenreuth.de