Günter Frhr. v. Gravenreuth: Angebliche „Serienabmahnung" - neues Urteil des LG München I / „FTP-Explorer"

Angebliche „Serienabmahnung" - neues Urteil des LG München I / „FTP-Explorer"

Das LG München I Az. 1 HKO 8408/00 hat soeben (19.07.2000) ein Urteil gefällt, wonach

auch bei unstreitig ca. 40 Abmahnungen in identischen und/oder ähnlichen Fällen von Download der sog. „FTP-Explorer"-Software

a)   die vollen Abmahnkosten aus einem Streitwert von DM 100.00,- zu zahlen sind,

b)  dass ein Streitwert von DM 100.00,- auch bei einem nebenberuflichen Internet-Dienstleister angemessen sind und

c) dass der Beklagte seinen persönlichen Vorlieferanten des „FTP-Explorer"
zu benennen hat.

Zu a)
Ich hoffe, dass der Beklagte in die Berufung geht, sodass ein (das LG München I) bestätigendes Urteil des OLG München zur Problematik der Verletzungsserien ergeht.

Zu b)
Speedlink wird sich freuen!

Zu c)
Hiermit können Vertriebswegen der „FTP-Explorer"-Software ermittelt und unterbunden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
http://www.gravenreuth.de

  1. Trotz allem einen schönen Tag noch

    Andreas

    1. Hallo,

      Trotz allem einen schönen Tag noch

      Es ist/war ein schöner Tag - und warum ein Fehler?

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
      http://www.gravenreuth.de

  2. +------------+
    Don't feed
    The Trolls
    +-----++-----+

  3. »»[...]

    a)   die vollen Abmahnkosten aus einem Streitwert von DM 100.00,- zu zahlen sind,

    Zahlen sind schon was schwieriges.
    Soll das nun hundert DM heissen? Was soll dann ",-" dahinter?
    Oder etwa zehntausend DM? Was soll dann der Punkt vor der vorletzten Ziffer?

    b)  dass ein Streitwert von DM 100.00,- auch bei einem nebenberuflichen Internet-Dienstleister angemessen sind und

    dito

    [...]

    1. »»[...]

      a)   die vollen Abmahnkosten aus einem Streitwert von DM 100.00,- zu zahlen sind,

      Zahlen sind schon was schwieriges.
      Soll das nun hundert DM heissen? Was soll dann ",-" dahinter?

      Ok ok - Tippfehler: 100.000,- DM

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)

      1. Servus alter G....r,

        Ok ok - Tippfehler: 100.000,- DM

        ne ne, mein Lieber,

        das waren die vor Geldgier zittrigen Pfötchen, die es nicht erwarten können, daß die kommenden Serianabmahntausender hindurchjucken .. gelle?

        Ich glaube, diese Schüttellähmungen nennt man pekuniäres Parkinson.

        Geldige Grüße

        Übelthu

  4. Hallo alle!

    Tut mir leid aber das verstehe ich nicht:

    a)   die vollen Abmahnkosten aus einem Streitwert von DM 100.00,- zu zahlen sind,
    b)  dass ein Streitwert von DM 100.00,- auch bei einem nebenberuflichen Internet-Dienstleister angemessen sind und

    Also ich verstehe das so: Es geht um einen Streitwert von 100.000,- DM (Wie wird denn sowas ermittelt?) und die Betroffenen müßen nun Abmahnkosten in Höhe von ???? Bezahlen? Oder sollen die Leute für ihren FTP-Explorer-Link 100.000,- DM zahlen !?! (Währe ein bischen over-top oder?)

    Danke für klärende Worte.

    Gruß
    Martin

    1. Hallo Martin,

      Also ich verstehe das so: Es geht um einen Streitwert von
      100.000,- DM

      Jepp, darum geht's.

      (Wie wird denn sowas ermittelt?)

      Weil es hier nicht um eine Zahlungsverpflichtung geht, muss man den
      Streitwert danach kalkulieren, wie hoch der Schaden des Betroffenen
      wohl sein wird, der ihm durch die rechtswidrige Handlung entsteht.

      In der Praxis wird über Streitwerte genauso vehement gestritten, wie
      über die Hauptsache selbst, da der Kläger natürlich einen unersetz-
      lichen Schaden reklamieren und der Beklagte die Sache zur Bagatelle
      degradieren will.

      Die Streitwertsfestsetzung erfolgt durch das Gericht (und darüber
      freut sich FvG ja gerade so, dass auch ein kleiner Anbieter einen "so"
      grossen - und für seine Kasse lukrativen - "Schaden" anrichten kann).

      Teilweise gibt es standardisierte Streitwerte (oft zB in Verwaltungs-
      verfahren) oder Regelwerte, auf die sich die sog. "Rechtsprechung"
      verständigt hat.

      und die Betroffenen müßen nun Abmahnkosten in Höhe von ????
      Bezahlen?

      Richtig. Genauer: Sie bezahlen die Kosten, die dem Kläger/Abmahner
      dadurch entstanden sind, dass er einen Anwalt (zb FvG) damit beauf-
      tragt, von einem ohnehin existierenden Serienbrief einen weiteren
      Ausdruck zu machen ;-)

      Diese Kosten hat der Abgemahnte zu tragen, weil er sich rechtswidrig
      verhalten hat (haben soll). Grundsätzlich gilt: Wer rechtswidrig
      handelt oder Anlass zur Klage gibt, muss den Schaden ersetzen und die
      Prozesskosten tragen (jetzt auch noch die Ausnahmen zu nennen, würde
      es nur verkomplizieren).

      Wie hoch die Kosten nun sind, wird anhand der BRAGO (Gebührenordnung
      für Rechtsanwälte) ermittelt; vielleicht kann FvG ja mal ein Faksi-
      mile als Lehrbeispiel posten, er hat ja sonst nix zu tun.

      Oder sollen die Leute für ihren FTP-Explorer-Link 100.000,- DM
      zahlen !?! (Währe ein bischen over-top oder?)

      Gottlob nicht, auch wenn sicher FvG der letzte wäre, der ein Problem
      damit hätte.

      Noch ein Wort zum Posting von FvG selbst:
      -----------------------------------------

      Vielleicht wäre es ganz nett, wenn wir hier an dieser Stelle die
      heute morgen so freudenstrahlend verkündete Entscheidung des LG
      München I in vorgenanntem Verfahren lesen könnten, die Begründung
      der Kammer inclusive.

      Ich habe meine grossen zweifel, dass das Gericht einer offenkundigen
      Serienabmahnung seinen Segen erteilt hat.

      u. U., und das wäre durchaus ein Berufungsgrund, hat die Kammer gar
      nicht geprüft, ob wirklich jeder Einzellfall geprüft und bearbeitet
      worden ist, vielleicht haben die Beklagten dies auch gar nicht ein-
      gewandt und somit einer richterlichen Überprüfung entzogen.

      Denn wenn analog zu einer Klage gegen mehrere Personen als Personen-
      mehrheit und als Gesamtschuldner nicht die Kosten gegen jede Partei
      einzeln, sondern eben nur gegen die Gemeinschaft, und zwar einmalig,
      geltend gemacht werden können, wieso soll man andererseits dulden,
      dass Verfahren, die nach "Schema F" (oder "A" wie Abzocke?) geführt
      werden, jedesmal ein Gebührenanspruch entstehen soll.

      Sicher, es liegt keine Gesamtschuld vor, so dass in der Tat mehrere
      Parteien als Gegenseite bestehen; dennoch ist Intention des Gesetz-
      gebers gewesen, genau die _Einzelfall_prüfung des Anwaltes zu hono-
      rieren. Dass diese unterlassen wird, dürfte jedoch ausser Frage
      stehen.

      Danke für klärende Worte.

      Ich hoffe, etwas Licht in's Dunkel gebracht zu haben.

      Viele Grüsse
         Alex

      <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/akonline.gif" alt="">

      http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/daten/101.html

      1. Hallo Alex!

        Wie ich sehe bist du ein Mann mit vielen Talenten... *beindrucktsei*

        Auf jeden Fall danke für deine -ausführlich- Antwort.

        Gruß
        Martin

      2. Noch ein Wort zum Posting von FvG selbst:

        Vielleicht wäre es ganz nett, wenn wir hier an dieser Stelle die
        heute morgen so freudenstrahlend verkündete Entscheidung des LG
        München I in vorgenanntem Verfahren lesen könnten, die Begründung
        der Kammer inclusive.

        Die gibt es erst in einigen Wochen.

        Ich habe meine grossen zweifel, dass das Gericht einer offenkundigen
        Serienabmahnung seinen Segen erteilt hat.

        Es wurde ein Ausdruck der FFL-Abmahndatenbank vorgelegt und ich habe die genannte Zahl von 40 identischen und/oder ähnlichen auch abgemahnten Verletzungsfälle bewußt unstreitig gestellt.

        u. U., und das wäre durchaus ein Berufungsgrund, hat die Kammer gar
        nicht geprüft, ob wirklich jeder Einzellfall geprüft und bearbeitet
        worden ist, vielleicht haben die Beklagten dies auch gar nicht ein-
        gewandt

        Hat er!

        und somit einer richterlichen Überprüfung entzogen.

        Denn wenn analog zu einer Klage gegen mehrere Personen als Personen-
        mehrheit und als Gesamtschuldner nicht die Kosten gegen jede Partei
        einzeln, sondern eben nur gegen die Gemeinschaft, und zwar einmalig,
        geltend gemacht werden können, wieso soll man andererseits dulden,
        dass Verfahren, die nach "Schema F" (oder "A" wie Abzocke?) geführt
        werden, jedesmal ein Gebührenanspruch entstehen soll.

        Mehrere selbständige Verletzer /= Personenvereinigung.

        Sicher, es liegt keine Gesamtschuld vor, so dass in der Tat mehrere
        Parteien als Gegenseite bestehen; dennoch ist Intention des Gesetz-
        gebers gewesen, genau die _Einzelfall_prüfung des Anwaltes zu hono-
        rieren.

        Genau das habe ich vorgetragen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr. v. Gravenreuth

        1. Hallo alle miteinander,

          <Alexander>
          »»
          ...Sie bezahlen die Kosten, die dem Kläger/Abmahner
          dadurch entstanden sind, dass er einen Anwalt (zb FvG) damit beauf-
          tragt, von einem ohnehin existierenden Serienbrief einen weiteren
          Ausdruck zu machen ;-) ...

          ... Intention des Gesetzgebers gewesen, genau die _Einzelfall_prüfung des Anwaltes zu honorieren.
          </Alexander>

          <FvG>

          Genau das habe ich vorgetragen.

          </FvG>

          Die glauben auch alles, oder ?

          Meine Achtung vor der Gerichtsbarkeit (zumindest in Bayern) sinkt
          ständig tiefer (Break even point war schon, als im Fall Compuserve der bayrische Amtsrichter seine Weisheit unter's Volk streute)
          Ich dachte immer nur Surfer bewegen sich in einer Virtuellen Welt. Die scheinen, was den Realitätsverlust betrifft, von der Justiz schon weit überholt worden sein.

          Naja, soll ja zu jeder Regel auch 'ne Ausnahme geben.

          Tschüss

          Andreas