Martin O.: Angebliche „Serienabmahnung" - neues Urteil des LG München I / „FTP-Expl

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Hallo alle!

Tut mir leid aber das verstehe ich nicht:

a)   die vollen Abmahnkosten aus einem Streitwert von DM 100.00,- zu zahlen sind,
b)  dass ein Streitwert von DM 100.00,- auch bei einem nebenberuflichen Internet-Dienstleister angemessen sind und

Also ich verstehe das so: Es geht um einen Streitwert von 100.000,- DM (Wie wird denn sowas ermittelt?) und die Betroffenen müßen nun Abmahnkosten in Höhe von ???? Bezahlen? Oder sollen die Leute für ihren FTP-Explorer-Link 100.000,- DM zahlen !?! (Währe ein bischen over-top oder?)

Danke für klärende Worte.

Gruß
Martin