Hallo alle!
Tut mir leid aber das verstehe ich nicht:
a) die vollen Abmahnkosten aus einem Streitwert von DM 100.00,- zu zahlen sind,
b) dass ein Streitwert von DM 100.00,- auch bei einem nebenberuflichen Internet-Dienstleister angemessen sind und
Also ich verstehe das so: Es geht um einen Streitwert von 100.000,- DM (Wie wird denn sowas ermittelt?) und die Betroffenen müßen nun Abmahnkosten in Höhe von ???? Bezahlen? Oder sollen die Leute für ihren FTP-Explorer-Link 100.000,- DM zahlen !?! (Währe ein bischen over-top oder?)
Danke für klärende Worte.
Gruß
Martin