Hallo alle miteinander,
<Alexander>
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...Sie bezahlen die Kosten, die dem Kläger/Abmahner
dadurch entstanden sind, dass er einen Anwalt (zb FvG) damit beauf-
tragt, von einem ohnehin existierenden Serienbrief einen weiteren
Ausdruck zu machen ;-) ...
... Intention des Gesetzgebers gewesen, genau die _Einzelfall_prüfung des Anwaltes zu honorieren.
</Alexander>
<FvG>
Genau das habe ich vorgetragen.
</FvG>
Die glauben auch alles, oder ?
Meine Achtung vor der Gerichtsbarkeit (zumindest in Bayern) sinkt
ständig tiefer (Break even point war schon, als im Fall Compuserve der bayrische Amtsrichter seine Weisheit unter's Volk streute)
Ich dachte immer nur Surfer bewegen sich in einer Virtuellen Welt. Die scheinen, was den Realitätsverlust betrifft, von der Justiz schon weit überholt worden sein.
Naja, soll ja zu jeder Regel auch 'ne Ausnahme geben.
Tschüss
Andreas