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a) die vollen Abmahnkosten aus einem Streitwert von DM 100.00,- zu zahlen sind,
Zahlen sind schon was schwieriges.
Soll das nun hundert DM heissen? Was soll dann ",-" dahinter?
Ok ok - Tippfehler: 100.000,- DM
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)