Günter Frhr. v. Gravenreuth: Angebliche „Serienabmahnung" - neues Urteil des LG München I / „FTP-Expl

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a)   die vollen Abmahnkosten aus einem Streitwert von DM 100.00,- zu zahlen sind,

Zahlen sind schon was schwieriges.
Soll das nun hundert DM heissen? Was soll dann ",-" dahinter?

Ok ok - Tippfehler: 100.000,- DM

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)