EV gegen Heise-Verlag trotz Schutzschrift erlassen.
Günter Frhr. v. Gravenreuth
- recht
Hallo,
die einstweilige Verfügung g e g e n den Heise-Verlag (vgl. http://www.heise.de/newsticker/data/cp-13.07.00-001/ ) wurde erlassen o b w o h l die Spitzenanwälte des Heise-Verlags beim LG Köln eine Schutzschrift hinterlegt hatten. Das LG Köln sah demnach deren Inhalt als ziemlich bedeutungslos an - und hat die EV trotz Schutzschrift erlassen.
Dies kam nun heraus, da die diese Schutzschrift zusammen mit dem (angekündigten) Widerspruch heute zugestellt wurde. Da auch der Widerspruch keinerlei Überraschungen enthält (es wurden z.B. Entscheidungen zitiert, die in der Berufungsinstanz keinen Bestand hatten!) sehe ich der weiteren Auseinandersetzung mit den Spitzenanwälte des Heise-Verlags mit größtmöglicher Ruhe entgegen.
Rein rechtlich interessanter wird wohl die Auseinandersetzung in Hannover (vgl. http://www.heise.de/newsticker/data/cp-07.07.00-000/ ).
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
http://www.gravenreuth.de
Hallo Günter,
die einstweilige Verfügung g e g e n
ich vermute, daß das keinen so richtig hier mehr interessiert, sorry. :-)
Grüße,
Besim
Hallo Günter,
die einstweilige Verfügung g e g e n
ich vermute, daß das keinen so richtig hier mehr interessiert, sorry. :-)
Grüße,
Besim
Hallo,
oja mich schon.. noch mehr freuen würde es mich wenn Guenter noch eine erklärung dazu schreiben würde.. ala was bedeutete das jetzt für heise oder was kommt jetzt, uso.
lg
Ludwig
Hallo,
Rein rechtlich interessanter wird wohl die Auseinandersetzung in Hannover (vgl. http://www.heise.de/newsticker/data/cp-07.07.00-000/
<Zitat aus dem oben genannten link> Der Verlag erwirkte daher sowohl gegen den Rechtsanwalt von Gravenreuth als auch gegen seinen Mandanten, die Ratinger Firma Symicron GmbH, eine einstweilige Verfügung, die es diesen untersagt, die Verkaufsstellen auf den angeblichen Markenverstoß hinzuweisen oder gar abzumahnen.</Zitat>
Na dann brauchen wir unsere pages doch nur als Verkaufsstellen zu deklarieren. :))
Ansonsten bleibt mir nur der Trost das Du die abgezockte Kohle wenigstens verstuern mußt.
Gruß
Jürgen
tach auch ...
die einstweilige Verfügung g e g e n den Heise-Verlag (vgl. >
wovon willst du eigentlich leben, wenn der strom ausfällt ?
nachdenklich
rune
Sup!
Genützt hat Dir das ja nicht so toll viel - die fragliche c't ist längst verkauft.
Dein billiger Spott gegen die Anwälte des Heise Verlags läßt mich zu dem Schluß kommen, daß Du dringend Urlaub brauchst und Dir einen Haufen Leute mieten solltest, die alle 5 MInuten vorbeikommen und so Sachen sagen wie: "Mann, Günther, siehst Du wieder klasse aus!" oder "Günther-Schatz! Erfolgreiche Star-Anwälte des allergrößten Kalibers wie Dich finde ich unwiderstehlich!" - vielleicht mußt Du dann nicht mehr in unserem kleinen Forum "fishing for compliments" betreiben.
Gruesse,
Bio
Hallo Bio
vielleicht mußt Du dann nicht mehr in unserem kleinen Forum "fishing for compliments" betreiben.
na aber mal halblang..... so klein ist das Forum das Stefan hier auf die Beine ( ins Internet ) gestellt hat ja nun wirklich nicht.
Und ich kann mich auch nicht erinnern das FvG für solche Äußerungen hier jemals Komplimente bekommen hat.
Er verhält sich einfach nur wie ein kleiner Junge der gerne ein Teil der Gruppe wäre. Da er aber von der Gruppe nicht als Mitglied akzeptiert wird versucht er einfach nur Zwietracht und Verunsicherung unter den Gruppenmitgliedern zu sähen. Möglicherweise hofft er dadurch bei dem einen oder anderen Mitglied ein paar Punkte zu sammeln. IMHO frühpupertäres Verhalten.
Da eine Besserung von seitens FvG nicht abzusehen ist bleibt nur zu hoffen das die Richter in Deutschland endlich aufwachen.
<Zitat> Es muß ein Ruck durch dieses Land gehen </Zitat>
Nur leider gab es schon immer einige Bayern die begriffsstutziger sind als der Rest der Nation.
In diesem Sinne
Gruß
Jürgen
Hallo Miteinander
Nur leider gab es schon immer einige Bayern die begriffsstutziger sind als der Rest der Nation.
z.B. im Fall Somm (Compuserve)
Da fällt mir wieder ein, was ist der Unterschied zwischen Gott, einem Lehrer und einem Juristen ?
Gott weiß alles
der Lehrer weiß alles besser
und der Jurist hat immer recht
(auch wenns dabei machmal ganz schön link zugeht ;-)
Schönen Abend noch
Andreas
Hallo Günter!
die einstweilige Verfügung g e g e n den Heise-Verlag
Nun, das ändert nicht daran, daß
(vgl. http://www.heise.de/newsticker/data/cp-13.07.00-001/ )
Ich finde es einfach köstlich, daß du so vorsichtig bist und es immer wohlweislich unterläßt Links zu setzen. ;-) Aber ich stimme die zu man kann ja nicht vorsichtig genug sein. Gerade Heute wo doch Rechtsnwälte mit größtmöglicher Ruhe einen just abmahnen könnten.
Dies kam nun heraus, da die diese Schutzschrift zusammen mit dem (angekündigten) Widerspruch heute zugestellt wurde.
Ja Günter, ich freue mich auch immer wieder wenn ich auf den Schnee von Gestern denke.
Grüße
Thomas
Hallo Original,
was mich wirklich etwas beunruhigt:
Bei der webspace-Geschichte (nur ein Beispiel) waren Sie in fast jedem Forum zuhause. Kaum ein Tag ohne min. 1 Posting von Ihnen (natürlich mit einem endlos langen thread).
Bei der Explorer-Sache halten Sie sich, seit MS merkwürdig zurück. Keine Debatten, keine Diskussionen. Lediglich kleinere Postings die lediglich der Info dienen.
Kann man damit rechnen, dass der Knall noch kommt?
Bezüglich Heise: Ich wäre verdammt vorsichtig. Denn anders als Sie es machen, gehen die Heise-Anwälte nicht in die Öffentlichkeit. Ich würde mich fragen: was planen die? Ich vermute, der Pfad zur eigenen Falle ist längst geebnet. Erinnert mich an dem Film von den sieben Samurai (oder an die glorreichen Sieben, wenn Sie das lieber mögen).
Beobachtend
Hunold
Hallo "Kopie",
Bei der Explorer-Sache halten Sie sich, seit MS merkwürdig zurück. Keine Debatten, keine Diskussionen. Lediglich kleinere Postings die lediglich der Info dienen.
Kann man damit rechnen, dass der Knall noch kommt?
Nö - es besteht doch Einigkeit mit MS.
Bezüglich Heise: Ich wäre verdammt vorsichtig. Denn anders als Sie es machen, gehen die Heise-Anwälte nicht in die Öffentlichkeit. Ich würde mich fragen: was planen die? Ich vermute, der Pfad zur eigenen Falle ist längst geebnet.
Glaub ich nicht.
RA N. ist ein sehr liebenswerter ca. 65 - 70 jähriger Kollege mit dem ich vor ca. 15 Jahren in vielen Raubkopierer-Verfahren zusammengearbeitet habe. Damals erklärte ich ihm die Grundlagen vom VC-20 und dem 64er.
RA R ist IHMO seine jüngere Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Hallo Günni,
zusammengearbeitet habe. Damals erklärte ich ihm die Grundlagen vom >VC-20 und dem 64er.
...und zumindest scheint man auf dem Stand stehengeblieben zu sein....
Auch ein etwas älterer Kollege muß nicht bedingt "dümmer" sein!
Reiner
Hallo mein lieber Günter!
Ich muß jetzt mal einmischen!
Mich würde mal interessieren, wieso Du Dein Zeug immer hier postest? Brauchst Du ein bißchen Geld für nee Parkuhr, der Du alles erzählen kannst?
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
Hast Du den Rechtsanwalt an der Uni oder FH gemacht? Ich mache ein technisches Studium an der FH und habe auch etwas Recht. Kann ich danach auch einstweilige Verfügung veranlassen?
mfg, André Laugks
Hallo André,
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
Hast Du den Rechtsanwalt an der Uni oder FH gemacht? Ich mache
ein technisches Studium an der FH und habe auch etwas Recht.
Ich will nicht für seine Site Werbung machen, aber in seiner Biogra-
phie steht, dass er den Dipl. Ing. (FH) eben an der FH gemacht hat.
Um als RA zu arbeiten, braucht man das 2. jur. Staatsexamen (die
Befähigung zum Richteramt) - und das gibts nur nach einem Uni-Studium.
Anschl. kann man sich zwischen Richter, Staatsanwalt und RA entschei-
den und bewirbt sich in den erstgenannten Fällen um eine Stelle im
Justizdienst des jeweiligen Bundeslandes, im letzteren um eine Zu-
lassung durch die Anwaltskammer. Oder geht eben in die Verwaltung,
Wirtschaft und wo sonst noch Juristen sitzen ;-)
Kann ich danach auch einstweilige Verfügung veranlassen?
Veranlassen kann sie jeder Normalsterbliche, der als prozessfähig
gilt und eine Aktivlegitimation hat, also als Geschädigter oder im
Namen des Geschädigten agiert, sofern die ZPO keinen Anwaltszwang
vorsieht (also zB wenn der Streitwert über DM 10.000,-- liegt und
das ganze zur Sache für's LG wird, dort herrscht Anwaltszwang).
<img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/signet.gif" alt="">
<img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/akonline.gif" alt="">
Hallo Alexander!
Hast Du den Rechtsanwalt an der Uni oder FH gemacht? Ich mache
ein technisches Studium an der FH und habe auch etwas Recht.
War von mir mit einem ;-) gemeint!
Veranlassen kann sie jeder Normalsterbliche, ...
Gut zu wissen. Weil ich bei den Vorlesungen in Recht immer mit Abwesenheit geglänzt habe, muß ich sie noch mal besuchen. Vielleicht wurde das ja dort mal besprochen.
Ich frage mich manchmal, ob Günter's Mandaten ihn aufgesucht haben oder er seine Mandaten und denen dann vorgeschlagen, die halbe Welt zu verklagen. Ich glaube, der will viel Geld mit dem Internet verdienen, wie viele andere mit ihren Startup-Unternehmen im NewMedia-Bereich. Er versucht es leider auf die miese Tour? Günter ist auf jeden Fall ein Selbstdarsteller. Wieso sollte er sonst ständig seine Erfolge hier feiern. Das dumme ist noch, er tut es in einem Forum, wo ihn keiner liebt. Also schon eigenartig. :-)
mfg, André Laugks
Hallo André,
War von mir mit einem ;-) gemeint!
ich hab's fast "befürchtet" *g*
Veranlassen kann sie jeder Normalsterbliche, ...
Gut zu wissen. Weil ich bei den Vorlesungen in Recht immer mit
Abwesenheit geglänzt habe, muß ich sie noch mal besuchen.
Vielleicht wurde das ja dort mal besprochen.
Warum schwänzt Du ein so interessantes Themengebiet? Aber ich kenn
noch mehr, die einen weiten Bogen darum machen; ich selbst hab in
einigen Vorlesungen oft genug durch Abwesenheit geglänzt, was sich
später sogar mal bös (im Verwaltungsrecht) gerächt hat :-(
Aber: Vielleicht kann man FvG ja als Gastdozent gewinnen?
Ich meine, Produktpiraterie und ähnliches sind Themen, die gerade
kleineren Unternehmen das Genick brechen können.
Ich frage mich manchmal, ob Günter's Mandaten ihn aufgesucht
haben oder er seine Mandaten und denen dann vorgeschlagen, die
halbe Welt zu verklagen.
Vieleicht sind einige auf ihn aufmerksam geworden, da er sich gut in
Szene setzen kann und versprechen sich nun wirklich den grossen Rei-
bach davon; wenn man sich seine Mandantenliste so anschaut kann man
nur auf den Verdacht kommen...
Ich glaube, der will viel Geld mit dem Internet verdienen, wie
viele andere mit ihren Startup-Unternehmen im NewMedia-Bereich.
Er versucht es leider auf die miese Tour?
Hm, kann sein. Aber wenn er sich "wirklichen" Fällen von Markenrechts-
verletzungen und Produktpiraterie annehmen würde, hätte er per Saldo
sicher höhere Umsätze. Das alleine kann es IMHO nicht sein.
Stefan hatte ja mal den Verdacht geäussert, dass FvG in Wahrheit nur
den advocatus diaboli spielt
(<../../sfarchiv/2000_3/t16539.htm#a83537>);
denn die Prozesslawine, die er losgetreten hat, wird eines Tages da-
für sorgen, dass es eine Entscheidung des BGH gibt - und damit hoffentlich (endlich) Rechtssicherheit.
Günter ist auf jeden Fall ein Selbstdarsteller. Wieso sollte er
sonst ständig seine Erfolge hier feiern. Das dumme ist noch, er
tut es in einem Forum, wo ihn keiner liebt. Also schon eigenartig. :-)
Selbstdarsteller auf jeden Fall, aber das braucht mal als RA IMHO
auch. Erfolge feiern... naja. Eher zeigen, dass er ein toller Hecht
ist, denn offenbar klopft ihm für seine "Siege" ja keiner auf die
Schultern. Vielleicht hat er 'ne leicht masochistische Ader?
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<img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/akonline.gif" alt="">