Thomas J.S.: EV gegen Heise-Verlag trotz Schutzschrift erlassen.

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Hallo Günter!

die einstweilige Verfügung    g e g e n    den Heise-Verlag

Nun, das ändert nicht daran, daß

  1. sowohl  g e g e n  dir, wie  g e g e n  symicron ebenfalls Einstweilige Verfügungen vorliegen.
  2. das fragliche Heft ist bereits Vergangenheit;
    nun gut: wer jetzt den Heft kaufen will kann es nicht mehr: PS: du muss aber noch immer damit Rechnen, daß diese Häfte in verschiedenen Bibliothken vorhanden sind ( http://www.ddb.de/ )
    Ah solltest du die Bibliothken Abmahnen: es gilt wie bei den anderen Sache: wir haben für dich Recherchiert: also das Geld was du aus der Abmahnung bekommst, könntenst auf das Konto von FFL überweisen. PS: was ist aus der früheren Recherche geworde: da schuldest uns noch was.

(vgl. http://www.heise.de/newsticker/data/cp-13.07.00-001/ )

Ich finde es einfach köstlich, daß du so vorsichtig bist und es immer wohlweislich unterläßt Links zu setzen. ;-) Aber ich stimme die zu man kann ja nicht vorsichtig genug sein. Gerade Heute wo doch Rechtsnwälte mit größtmöglicher Ruhe einen just abmahnen könnten.

Dies kam nun heraus, da die diese Schutzschrift zusammen mit dem (angekündigten) Widerspruch heute zugestellt wurde.

Ja Günter, ich freue mich auch immer wieder wenn ich auf den Schnee von Gestern denke.

Grüße
Thomas