Günter Frhr. v. Gravenreuth: Was darf überhaupt geschützt werden?

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Hallo,

Ich verstehe nicht, wie man sich ein ganz gewöhliches und alltagsgebrauchtes

für WAS gebraucht??
Jedes Wort hat eine Bedeutung (Z.B: "EXPLORER" = "Forscher", Entdecker")  - hierfür ist eine Markeneintragung nicht möglich, für Hard- und/oder Softwar aber schon.

Wort schützen lassen kann. Das Wort ist in der evolutionären Vorgang durch alle Menschen geschaffen worden und ist nicht das geistige Ergebnis einer Einzelperson. Wieso kann jemand sich ein Recht auf ein Allgemeingut schützen lassen?

Genau das erfolgt ja nicht!

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
http://www.gravenreuth.de