Philipp: Was darf überhaupt geschützt werden?

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»»  Hallo,

Ich verstehe nicht, wie man sich ein ganz gewöhliches und alltagsgebrauchtes

für WAS gebraucht??
Jedes Wort hat eine Bedeutung (Z.B: "EXPLORER" = "Forscher", Entdecker")  - hierfür ist eine Markeneintragung nicht möglich, für Hard- und/oder Softwar aber schon.

Hmmm, wo ist da der Unterschied zwischen einem zusammengesetzten Wort? Wenn ich einen Browser habe um durch meine Dateien zu browsen, dann habe ich einen File-Browser. Und wenn ein Baum nicht nur den Stamm ist, dann hat er eine Baum-krone. Das Wort 'Explorer' bedeutet genauso erkunden, und wenn ich damit meine Dateien und Verzeichnissee durchkunde, dann hab ich einen doch einen File-Explorer, oder etwa nicht? Ob nun deutsch oder englisch, auch zusammengesetzte Wörter sind allgemeiner Sprachgebrauch. Das ist doch das schöne an der Sprache, dass man so sehr genau Dinge ausdrücken kann. Wieso darf man jemanden verbieten etwas mit einem zusammengestzten Wort auszudrücken, dass durch eine absolut gängige sprachliche Methode gebildet ist?

Kann ich mir auch Rechte an Satzbau sichern lassen, wenn dieser sich auf eine Branche bezieht?

Ein Dipl. Ing. ist für mich dasselbe unter Akademikern, wie ein File-Browser in der Software.

Oder wo ist da der Unterschied?

Gruss Philipp