Nein, Du mußt für jeden einzelnen Link eine Marktrecherche durchführen. Und außerdem mußt Du regelmäßig (so etwa alle paar Tage) überprüfen, ob nicht inzwischen eine Markenverletzung vorliegen könnte, weil ein Wort mittlerweile markenrechtlich geschützt wurde. Das bezieht sich übrigens nicht nur auf direkte Link-Texte (also das, was zwischen <a href=..."> und </a> steht), sondern auf sämtliche Texte, die nach Auffassung des jeweiligen Anwalts/Richters "geschäftlichen Zwecken" dienen könnte (ein Link ist nur ein Beispiel dafür).
Na ja, jetzt mal mit der Ruhe.
Beim BGH sieht man das offenbar ein wenig entspannter. Prof. Bornkamm vom I. Zivilsenat des BGH hatte vor kurzem ( FvG war auch anwesend) bei einem Vortrag in Bonn über 'Markenrecht und Internet' erklärt, warum seiner (und wohl auch nach Ansicht der Senatsmitglieder) Meinung nach prinzipiell ein Link der eine Marke oder geschäftliche Bezeichnung zum Gegenstand hat markenrechtlich ohne weiteres gem. § 23 MarkenG erlaubt ist.
Das konkrete Beispiel kann jeder, der will im Internet nachschauen:
zu http://www.baumarkt.de surfen und im linken frame bei Produktsuche 'Sauna' eingeben. Man erhält eine Treffer Liste.
u.a. den:
<a href=/cgi-bin/click.pl/http://www.sevri-sauna.de/html/saunamodelle.html target=_top><b>Sevri-Sauna</b></A>
"Sevri-Sauna" sei offensichtlich als geschäftliche Bezeichnung im Sinne des Markenrechts geschützt, dies sei aber nur ein willkürliches Beispiel.
Wer einen Link wie vorstehend setze, der mache aber 'nur beschreibenden Gebrauch'. Dies sei markenrechtlich nicht zu beanstanden.....
Na ja, beim BGH sieht man das schon ganz richtig ......
bonngruesse
bho
;-)
Gruß,
Stefan