Peter Horn: Welche Links kosten, Herr Gravenreuth?

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Hallo Boris,

Prof. Bornkamm vom I. Zivilsenat des BGH hatte vor kurzem ( FvG war auch anwesend) bei einem Vortrag in Bonn über 'Markenrecht und Internet' erklärt, warum seiner (und wohl auch nach Ansicht der Senatsmitglieder) Meinung nach prinzipiell ein Link der eine Marke oder geschäftliche Bezeichnung zum Gegenstand hat markenrechtlich ohne weiteres gem. § 23 MarkenG erlaubt ist.

Das ist Herrn Gravenreuth ja eigentlich egal. Er ist durchaus bereit zu unterliegen, denn es geht ihm nicht darum, Recht zu behalten. Es geht ihm nur darum, bis vor den BGH zu kommen, weil ihm das eine Menge Kohle und Reputation einbringt. Deshalb jammert er ja auch dauernd darüber, daß die für SELFHTML bei FFL gesammelten Spendengelder nicht ausreichen für den BGH. Und aus dem gleichen Grund hat er sich nun auf eine Auseinandersetzung mit Heise eingelassen, weil er hofft, daß dort mehr finanzielle Reserven zur Verfügung stehen. Er wollte und will das Thema Explorer eigentlich nur eine Weile lang köcheln lassen und dabei ordentlich absahnen. Zuerst mit den vielen Abmahnungen, und jetzt irgendwann dann mit Verfahren in höheren Instanzen. Wenn die Explorer-Flamme erloschen ist, nimmt er sich einfach ein neues Thema vor. Falls er noch Lust dazu hat, denn so weit ist es ja auch nicht mehr bis zur Rente, und das eigene Konto gibt genug her. Und vielleicht denkt er außerdem noch, daß er den Leuten was Gutes tut, da ohne sein Verhalten das ganze Thema Markenrecht im Internet gar nicht so schnell vor den BGH kommen würde und die Rechtsunsicherheit dann vielleicht noch viel länger dauern würde. Deshalb ist er so entspannt und kann alles auf sich zukommen lassen.

mfg
Peter Horn