Mit "abgegrenzt" kann ich ja leben, aber *lizensiert*???
Nach Ansicht des LG Düsseldorf ist es eine Lizenz!
Vielleicht die des Pförtners des Landgericht,
Also wenn Dr. Maier-Beck das lesen würde ;-))
Na, dann raus mit dem Aktenzeichen, so etwas ist leicht behauptet .....
Da muß ich erst suchen (und dazu bin ich am Sonntag viel zu faul !!), da in dieser Sache (es betraf die 3DexPlorer-Grafikkarten) bisher(!) folgende Gerichtsentscheidungen gab:
EV - Widerspruch - Urteil des LG Düsseldorf
Berufung - Urteil des OLG Düsseldorf
(dann Abschlußerklärung)
Schadensersatz dem Grunde nach: Versäumnisurteil des LG München I (rechtskräftig)
(dann umstrittene Auskunft)
Bezifferter Schaden + Abmahnkosten für eine weitere Abmahnung + § 259 BGB wegen der umstrittenen Auskunft - Urteil des LG Düsseldorf (noch nicht rechtskräftig?).
Die Sache mit der Lizenzierung steht ausführlich in dem Teil mit dem bezifferter Schaden (= 1,5% nach Lizenzanalogie, infolge der Lizenz an MICROSOFT ist nach Ansicht des Gerichts dieser überdurchschnittliche Lizenzsatz angemessen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
http://www.gravenreuth.de