Mit "abgegrenzt" kann ich ja leben, aber *lizensiert*???
Nach Ansicht des LG Düsseldorf ist es eine Lizenz!
Stopp! Es geht um die Frage, ob der vor dem OLG München geschlossene Vergleich eine 'Lizenzvereinbarung' im Sinne des Gesetzes oder eine 'Abgrenzungsvereinbarung' ist.
Alles weitere wohl eher im Verfahren vor dem LG Nürnberg - hier dürften diese sicherlich juristisch interessante Frage nicht weiter von Gemeininteresse sein.
Wir können ja das Ergebnis=Urteil dann hier posten ....
bonngruesse
Bho