Günter Frhr. v. Gravenreuth: Wie schlimm isses wirklich?

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Die einschlägige Rechtsprechung gibt Ihnen das Recht dazu,
es gibt nicht viel womit man sich schützen kann.

Doch keine Verletzungshandlung begehen - so einfach ist das!

Es gibt drei Möglichkeiten sich möglichst sinnvoll gegen

»»  Abmahnungen zu schützen:

Mit entsprechenden Mitteln (per Patentamt-Datenabfrage,
bei einigen Internet-Anbietern kostenpflichtig und beim
Patentamt selbst zur Ansicht vor Ort kostenlos) nach
allen Begriffen innerhalb der eigenen Seiten zu prüfen,
ob es auf diese bereits Markenschutz gibt oder nicht.
Falls doch diese von den Seiten entfernen oder durch
Kürzel ersetzen (z.b. Microsoft = MS).

Einen Disclaimer auf der eigenen Seite plazieren.

Hilft allenfalls bei unbekannten Inhalten. Wenn man die fragliche Kennzeichnung (auch) im eigenen HTML-Code verwendet, dann mist ein Disvlaimer allenfalls der Nachweis dafür, dass man eine Problembewußtsein hatte  -  und trotzdem verletzte.

Dies
bietet wenigstens den Schutz für die verwendeten Links,
die auf fremde Seiten gelegt werden, jedoch nicht vor
der Verwendung von markenrechtlich geschützten Namen
innerhalb der Internetseiten. www.disclaimer.de bietet
hierzu eine gute Informationen. Sie informieren mit einem
Disclaimer die Besucher Ihrer Seiten, dass Sie sich vom
Inhalt der verlinkten Seiten distanzieren und nicht für
deren Inhalt verantwortlich sind. Diese Möglichkeit wird
schon seit Jahren von vielen Webmastern genutzt um sich
rechtlich zumindest etwas ab zu sichern.

3...
3.1
Sie lassen Ihre Internetseiten von einem fachkundigen
Rechtsanwalt bis in allen Details prüfen und entfernen
die bedenklichen Inhalte etc.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
http://www.gravenreuth.de