Hallo
Unter anderem aus diesem Grund strebt das SELFHTML-Team ja diesen
Musterprozess an; wir brauchen dringend Rechtssicherheit.
Noch ein paar Urteil mehr - man glaubt doch der bisherigen Rechtsprechung auch nicht!
Früher oder später wird auch die Praxis des Patent- und Markenamtes
auf dem Prüfstand stehen; dazu gehört IMHO, dass Alltagsbegriffe aus
dem Internet - so wie Alltagsbegriffe aus dem realen Leben - nicht
(mehr) als Marke geschützt werden können.
Also jeder Hinterhof-Kistenschrauber darf dann (seine) "Original-APPLE-Computer und SUN-Workstation herstellen?
So wie man sich heute schon
nicht "Butterdose" schützen lassen kann,
Wer sagt das?
"Butterdose" wäre als Marke sicher eintragbar für
a) Kraftfahrzeuge
b) Schuhcreme.
d) erstellen von Computerprogrammen
etc. etc.
wird man dann eben inter-
nettypische Begriff und Abkürzungen nicht mehr schützen lassen
können.Vor allem aber heisst es wohl, einen kühlen Kopf zu bewahren und
sich nicht abzocken zu lassen. Auch den Rat, die Website von einem
Anwalt prüfen zu lassen, halte ich für wenig sinnvoll: Wenn der
nicht gerade auf Markenrecht spezialisiert ist, wird er manchen Fall-
strick gar nicht erkennen können.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
http://www.gravenreuth.de
gravenreuth@gravenreuth.de