Thorsten: Brauche ich bei einer Linkeseite immer die Einwilligung des Admin C?

Tja der Betreff sagt eigentlich alles? Es gibt ja Unmengen von Linkseiten im Web.
Aber wie ist das rechtlich? Darf jeder auf jede beliebige Seite verlinken ohne Zustimmung des Seiteninhabers?

Danke!!

Thorsten

  1. Hi, (<- Wow! War garnicht so schwer, freundlich zu sein!)

    Tja der Betreff sagt eigentlich alles? Es gibt ja Unmengen von Linkseiten im Web.
    Aber wie ist das rechtlich? Darf jeder auf jede beliebige Seite verlinken ohne Zustimmung des Seiteninhabers?

    Irgendwo gab es mal ein Gerichtsurteil, das sagte,
    dass ein Dokument das im Web veroeffentlicht wird
    nunmal, ja, veroeffentlicht ist.
    Danach ist jeder Link zulaessig, sofern er nicht
    dazu dient eine Diffamierung des Seitenbesitzers
    zu tun.
    Ich bin mir aber da nicht ganz sicher, ob das
    Urteil nun wirklich schon gueltig war etc pp.
    Da muessten die Rechtsexperten hier auf dem Forum genauer Bescheid
    wissen.

    Nach dem W3C ist ein Link nicht mehr als ein Hinweis
    auf ein Dokument das unter einer angegebenen URL liegt.
    Das der Browser nun dahin einen klickbaren Link macht,
    ist dessen Sache (-aber hierzu gibt es auch eine andere
    Meinung von wegen das du den Verkauf foerdest, selbst
    wenn du gar keine Geschaeftbeziehung hast..).

    Ciao,
      Wolfgang

    1. Da muessten die Rechtsexperten hier auf dem Forum genauer Bescheid
      wissen.

      Hi.

      Dann fragen wir doch einfach mal den Freiherr... *ruf* -- GÜNNI!!!
      Der weiß das bestimmt ;-)

      Gruß, Dirk.

      <www.fb07.de>

    2. <lösch>

      Irgendwo gab es mal ein Gerichtsurteil, das sagte,
      dass ein Dokument das im Web veroeffentlicht wird
      nunmal, ja, veroeffentlicht ist.

      LG Verden "weyhe-online.de" (Az.: 10 O 117/98) NJW-CoR 1999,171; MMR 1999,493
      Die Verfügungsklägerin begehrte die Unterlassung von Links ohne schriftliche Genehmigung
      Das LG Verden hat die einstweilige Verfügung nicht erlassen. Das LG Verden weist darauf hin, daß "es gerade dem Wesen des Internet entspricht, den vom Nutzer gewünschten Zugang zu bekommen." Auch stellt ein Link auch keine unlautere Ausbeutung fremder Leistung dar. Ferner liegen auch keine urheberrechtlichen Unterlassungs-ansprüche vor, da durch den Link die Beklagte die Homepage der Verfügungsklägerin nicht selbst nutzt, sondern nur der Dritten deren Zugang eröffnet.
      Urteil vom 07.12.1998 - aufgehoben durch OLG Celle "weyhe-on-line.de" (Az: 13 U 38/99) mit einer rein wettbewerbsrechtlichen Begündung (siehe bei Wettbewerbsrecht)

      OLG Celle "weyhe-online.de" (Az: 13 U 38/99) MMR 1999,480; CR 1999,523; K&R 1999,371; CI 1999,184
      Beide Parteien konkurrieren auf dem Markt der Präsentation von Homepages, die unter ihrer Domain zu finden sind. Von der Reich-haltigkeit des Umfanges ihres Angebotes ist abhängig, in welchem Umfang Homepage-Werbende über die Klägerin oder über den Beklagten ihre Leistungen anbieten oder andere Unternehmen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Informationsdienst beim Beklagten oder der Klägerin werben wollen.
      Die Aufnahme von Homepages, die von der Klägerin aquiriert wurden und unter deren Domain präsentiert werden, in ein eigenes Homepage-Verzeichnis ist wettbewerblich unter dem Gesichtspunkt der unmit-telbaren Leistungsübernahme unlauter.
      Dieses Verhalten birgt für die Klägerin die Gefahr in sich, daß Internet-Benutzer auf die Nutzung ihrer Internet-Adresse verzich-ten, weil sie unmittelbar beim Beklagten dieselben und noch darüber hinausgehende gewerbliche Informationen erhalten. So steigerte der Beklagte die Attraktivität seines Informationsdienstes und wird das Internet-Angebot der Klägerin wesentlich entwertet, weil die Internet-Adresse der Klägerin nicht mehr so häufig frequentiert wird. Da die Abfragehäufigkeit für die werbenden Unternehmen ein entscheidendes Kriterium für das Plazieren von Werbung ist, ist der Beklagte gegenüber der werbenden Wirtschaft im Raum Weyhe in der Lage, werbewirksame Eigenschaften seines Unternehmens zu eröffnen, die er nicht selbst, sondern nur mittels des Leistungs-ergebnisses der Klägerin geschaffen hat. Dadurch wird die Klägerin letztendlich systematisch um die ihr zustehenden Früchte ihrer Arbeit, das Aquirieren und Zusammenstallen von Homepages für werbende Unternehmen gleichsam auf einem Marktplatz, gebracht. Urteil vom 12.05.99

      Die Entscheidung ist sachgerecht. Dies war aber ein Sonderfall. Die Frage "Anfrageplficht für Link" ist somit noch nicht entschieden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
      http://www.gravenreuth.de

  2. Hallo Thorsten!

    Ich finds traurig, dass es schon soweit gekommen ist, dass sich Leute solche Fragen stellen (das ist aber kein Vorwurf an dich).

    Aber wie ist das rechtlich? Darf jeder auf jede beliebige Seite verlinken ohne Zustimmung des Seiteninhabers?

    Ich empfehle folgende Lektüre:
    http://www.freedomforlinks.de/Pages/linklaw.html

    und noch spezieller zu deiner Frage:
    http://www.freedomforlinks.de/Pages/linkmyth.html

    Zitat daraus: "Es gibt keinen Grund zu fragen, bevor man einen Link auf eine andere Site setzt."

    Und der Autor dieses Textes muss ja nun wirklich wissen ;-)

    Ach ja, und damit das mit der Freiheit der Links auch so bleibt, dafür wird u.a. an dieser Front gekämpft:
    http://www.teamone.de/selfaktuell/talk/rechtundlinks.htm

    schönen Gruß
    -joerg

    1. Hi,

      man muss leider dazu bemerken, dass
      die Richtlinien des W3C's und dessen Chef
      von deutschen Gerichten kaum oder garnicht
      anerkannt sind.
      (Ok, wenn es jemand wie Ron Sommer waere.....)

      Man kann zwar das Internet in den jeweiligen Orten abrufen,
      wo das Gericht sitzt, so das dieser Ort zustaendig ist,
      aber die das ist auch nur die einzige Rosine, die den
      Richtern durch irgendeinen Anwalt an Internetwissen eingebleut
      wurde.

      Ciao,
        Wolfgang

    2. <lösch>

      und noch spezieller zu deiner Frage:
      http://www.freedomforlinks.de/Pages/linkmyth.html

      Zitat daraus: "Es gibt keinen Grund zu fragen, bevor man einen Link auf eine andere Site setzt."

      Und der Autor dieses Textes muss ja nun wirklich wissen ;-)

      oder auch nicht!
      Wenn Neonazi oder Post-Stalinisten es wagen würden einen Link auf unsere HP zu setzen gäbe es einen kräftigen Streß!

      Wir mögen keine Links z.B von:
      http://www.nazi-lauck-nsdapao.com/
      http://www.nationalism.org/rnsp/
      http://www.dvu.net/
      http://www.pds.de/Wir_ueber_uns/wir_ueber_uns.html

      Freedomforlinks mag das wohl anders sehen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),

      1. <lösch>

        http://www.pds.de/Wir_ueber_uns/wir_ueber_uns.html

        Sorry, das war ein Tipp/Kopierfehler. Gemeint war - wie es sich aus dem Text ergibt - die

        http://home.t-online.de/home/pdslsa-lt/link.htm

        u.ä.

        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr. v. Gravenreuth  
        Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
        http://www.gravenreuth.de
        gravenreuth@gravenreuth.de

      2. Hi,

        Und der Autor dieses Textes muss ja nun wirklich wissen ;-)

        oder auch nicht!

        Aha...Du weisst es also besser? :)

        Wenn Neonazi oder Post-Stalinisten es wagen würden einen Link auf unsere HP zu setzen gäbe es einen kräftigen Streß!

        Wir mögen keine Links z.B von:
        http://www.nazi-lauck-nsdapao.com/
        http://www.nationalism.org/rnsp/
        http://www.dvu.net/
        http://www.pds.de/Wir_ueber_uns/wir_ueber_uns.html

        Wuerde mich auch stoeren!
        Aber mich wuerde die Begruendung fuer eine Klage
        interessieren dagegen interessieren?
        Vorausgesetzt natuerlich es handelt sich um ein Link
        der 'harmlosen' Sorte, welche nicht verunglimpfend ist!

        Wenn man ein Recht drauf haette, zu bestimmen, wer Links
        auf dei eigene Seite setzen darf, waere das nicht ein
        gewaltiger Einbruch in Grundgesetze?

        Ich kann glauben, das es Gerichte geben wird, die
        dir bei der Auffassung zustimmen, Links sind pauschal
        gleichzusetzen mit Werbung; Aber das es ein Gericht
        geben wuerde das dir hier recht geben wuerde -noch immer
        vorrausgesetzt, der Linktext hat keinen beleidigenden
        Inhalt-,  das glaub ich in 1000 Jahren und nach
        intensiven Bergbesuch zusammen mit den Richtern nicht!

        Ciao,
          Wolfgang

        1. Hi Wolfgang,

          Wuerde mich auch stoeren!
          Aber mich wuerde die Begruendung fuer eine Klage
          interessieren dagegen interessieren?
          Vorausgesetzt natuerlich es handelt sich um ein Link
          der 'harmlosen' Sorte, welche nicht verunglimpfend ist!

          vor einiger Zeit hatte ich 'nen Fall wo das wahrscheinlich gegangen wäre - ein dubioser Jugendschutzbund(verschnitt) schrieb das Jugendkulturzentrum, in dem ich damals arbeitete, an und bat um Unterstützung seiner fragwürdigen Aktionen. Wir haben natürlich nicht darauf reagiert. Trotzdem hatten sie nichts besseres zu tun als uns mit Link in die Liste der Organisationen aufzunehmen, die sie unterstützen.
          Hier gilt m.E.: das ist Behauptung falscher Tatsachen, ob mit oder ohne Link.
          Und das ist m.E. auch die richtige Heransgehensweise an die Frage - wenn etwas (falsche Tatsachenbehauptung, Beleidigung usw.) ohne Link nicht erlaubt, dann natürlich auch nicht mit Link.
          Was ohne Link kein Prob ist, dürfte mit auch keines sein.

          Grüße,

          Utz

          1. Hi,

            vor einiger Zeit hatte ich 'nen Fall wo das wahrscheinlich gegangen wäre - ein dubioser Jugendschutzbund(verschnitt) schrieb das Jugendkulturzentrum, in dem ich damals arbeitete, an und bat um Unterstützung seiner fragwürdigen Aktionen. Wir haben natürlich nicht darauf reagiert. Trotzdem hatten sie nichts besseres zu tun als uns mit Link in die Liste der Organisationen aufzunehmen, die sie unterstützen.
            Hier gilt m.E.: das ist Behauptung falscher Tatsachen, ob mit oder ohne Link.
            Und das ist m.E. auch die richtige Heransgehensweise an die Frage - wenn etwas (falsche Tatsachenbehauptung, Beleidigung usw.) ohne Link nicht erlaubt, dann natürlich auch nicht mit Link.
            Was ohne Link kein Prob ist, dürfte mit auch keines sein.

            Das ist klar, nur hab ich extra geschrieben das der Link
            von der Sorte sein sollte, das dieser in seinen
            beschreibenden Text keinerlei Rechte bricht.

            Also z.B. eine simple Linkliste, wo vielleicht sowas
            steht wie:

            ..
            Informationen zu Markenrecht im internet: <a href="URL">URL</a>
            Informationen zu blablabla: <a href="URL">URL</a>
            ...

            Der Link also nur in informativer Natur ohne
            Wertung.

            ich bezweifle das es dort einen Anspruch geben
            kann diese Link zu entfernen.

            Guenter schrieb zu recht:
            Ein Link kann(!) das eigene Recht auf informelle Selbstimmung verletzt werden.

            Das stimmt, aber ich denke in diesem Fall wuerde das nicht
            greifen, weil zum einen die Persoenlichkeit nicht
            angegriffen wird noch eine Bewertung vorgenommen
            wird.

            Eher wuerde hier das Recht des Linksetzer auf
            freie Meinungsauesserung behindert, wenn er nicht auf
            andere Seiten aufmerksam machen duerfte.

            Auch braune Ewiggestrige haben Rechte.... :\

            Wir kommen hier sicher auch zu unterschiedlichen Auffassung
            dadurch das die Bedeutung eines Links noch nicht
            gesetzlich fest definiert ist.
            Meines Erachtens ist ein Link zu vergleichen mit
            einer Buch-Referenz die nicht werbender Natur ist, sondern
            nur informativer.
            Guenter ist dagegen eher der Meinung, ein Link baut
            sowas wie ein digitaler verkehrsweg auf, dessen
            Bedeutung durch die Einstufung der beiden Endpunkte
            gegeben ist, wobei dort die Einstufung einer
            Seite auch die der anderen betrifft :(
            (Privat linkt auf Kommerziell => Privat wird Kommerziell)
            Hm....mit der Logik, warum eigentlich nicht dann
            auch so: Kommerziell linkt auf Privat => Kommerziell wird Privat...
            Naja, zum Glueck muss ich diese unvollkommene Logik nicht
            erklaeren >:)

            Ciao,
              Wolfgang

        2. <lösch>

          Wuerde mich auch stoeren!
          Aber mich wuerde die Begruendung fuer eine Klage
          interessieren dagegen interessieren?

          Wenn z.B. von der

          http://home.t-online.de/home/pdslsa-lt/link.htm

          (vom Blumenthal als "braune Kameraden" bezeichnet - ich würde eher rot-brau sagen.)

          auf unsere HP gesetzt wird, dann wird damit der Eindruck erweckt, daß man ein (zumindest stillschweigende) EInwilligung gegeben hat. Gegen diesen Eindruck kann man sich IMO wehren.
          Gerichtsenetscheidungen sind mir nicht bekannt. Ich kenne nur einen Fall in dem auf eine HP mit einer sachen, d.h. nicht kriegs- und/oder naziverherrlichenden Weltkrieg-Homepage eine Link von einer rechtsextremen Organisation gesetzt wurde. Nach einer Aufforderung wurde dieser Link wieder entfernt.

          Vorausgesetzt natuerlich es handelt sich um ein Link
          der 'harmlosen' Sorte, welche nicht verunglimpfend ist!

          Wenn man ein Recht drauf haette, zu bestimmen, wer Links
          auf dei eigene Seite setzen darf, waere das nicht ein
          gewaltiger Einbruch in Grundgesetze?

          Wieso?
          Welches Grundrecht sollte verletzt werden?

          Ich sehe es eher umgekehrt: Durch einen Link kann(!) das eigene Recht auf informelle Selbstimmung verletzt werden.

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth

          1. Hi,

            der Thread splittet hier und ich will
            nicht crossposten....
            Bitte auf http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/78323.html
            weiter.

            Ciao,
              Wolfgang

          2. Ich sehe es eher umgekehrt: Durch einen Link kann(!) das eigene >>Recht auf informelle Selbstimmung verletzt werden.

            Ähm, also Moment mal - ist ein Link nicht eher als "Empfehlung" oder Verweis zu sehen - wenn ich also einem Freund empfehle, er solle mal ein bestimmtes Buch lesen, und den Autoren paßt das nicht, ist eben deren Selbstbestimmung verletzt?

            Ich mein', wenn ich was veröffentlcihe, muß ich ja wohl damit leben können, das dieses auf öffentliche Resonanz, in welcher Form auch immer, stößt...

            1. Hallo!

              Ähm, also Moment mal - ist ein Link nicht eher als "Empfehlung" oder Verweis zu sehen - wenn ich also einem Freund empfehle, er solle mal ein bestimmtes Buch lesen, und den Autoren paßt das nicht, ist eben deren Selbstbestimmung verletzt?

              Naja, wenn ich ein Buch schriebe, über, sagen wir mal, einen Filmstar, den ich sehr bewundere, und fände
              dann in einem, na, sagen wir mal, pornographischen Werk, das mehr oder weniger legale Nacktbilder von
              Filmstars veröffentlicht, einen Hinweis, dass mein Buch lesenswert sei, würde ich das kaum schmeichelhaft
              finden. So ist es einer Bekannten von mir mit ihrer Website über eben einen Filmstar passiert, nur noch
              etwas schlimmer: Die Herrschaften, die die "Nackerten" veröffentlichten, haben sogar die Biographie, die
              sie auf ihrer Seite stehen hatte, wörtlich übernommen. Darunter ein Link auf ihre Seite. Auch eine Form von
              Rechtfertigung für ungefragtes und somit unrechtmässiges Übernehmen von Inhalten.

              Ich mein', wenn ich was veröffentlcihe, muß ich ja wohl damit leben können, das dieses auf öffentliche Resonanz, in welcher Form auch immer, stößt...

              Prinzipiell hast du recht, nur gibt es eben Leute, mit denen man nicht in Verbindung gebracht werden
              möchte, noch nicht einmal über einen neutralen Link.

              Allerdings ist es so, dass normalerweise ein e-mail mit der mehr oder weniger energischen Bitte um
              Entfernung des Links völlig ausreicht. Es kann ja auch eigentlich nicht so schwer sein für die Gerichte,
              den jeweiligen Klägern deutlich klar zu machen, dass sie erst einmal auf dieser Ebene vorgehen sollten,
              bevor sie Anwälte einschalten und somit hohe Kosten entstehen. MHO, Günni, ich weiss, dass dir das
              nicht passen wird, die Möglichkeiten, die dem Kläger an sich gegeben sind, sehen ja auch anders aus.
              Gleich zum Anwalt zu rennen und nach Abmahnungen zu schreien ist trotzdem, IMHO, Kindergartenniveau.

              <traum>Ich finde wirklich, dass der Gesetzgeber hier wirklich den Richtern die Arbeit erleichtern könnte, indem er
              schlicht einen Weg vorschreibt, der gegangen werden muss, bevor Richter und Anwälte bemüht werden.</traum>

              Ok, schönes Wochenende allen hier!

              Stonie

              1. <lösch>

                Prinzipiell hast du recht, nur gibt es eben Leute, mit denen man nicht in Verbindung gebracht werden
                möchte, noch nicht einmal über einen neutralen Link.

                Alles auf den Punkt gebracht!

                MfG
                Günter Frhr.v.Gravenreuth

            2. Ich sehe es eher umgekehrt: Durch einen Link kann(!) das eigene >>Recht auf informelle Selbstimmung verletzt werden.

              Ähm, also Moment mal - ist ein Link nicht eher als "Empfehlung" oder Verweis zu

              Also ich kann z.B. auf "Empfehlungen" von Neonazis. Linksfaschisten, Scientologen verzichten.

              MfG
              Günter Frhr.v.Gravenreuth

      3. <lösch>
        http://www.nazi-lauck-nsdapao.com/
        http://www.nationalism.org/rnsp/
        http://www.dvu.net/
        http://www.pds.de/Wir_ueber_uns/wir_ueber_uns.html
        Günter Frhr. v. Gravenreuth  
        Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),

        Könntest du bitte die Reklame
        für deine braunen Kameraden
        wo anders machen,
        solche Sachen sind hier unerwünscht.

        Es ist allgemein bekannt wie RECHTs deine Einstellung ist.
        Aber verschone bitte ein freiheitlich demokratisches Forum,
        das sich im Unterschied zu Dir von derartigen Schmutz distanziert
        mit deinem braunen Müll.

        Häh Mann es ist Wochenende du könntest längst deinen Kampfanzug anhaben und mit deinen braunen Fascho Freunden im Wald Paintgun spielen.

        Kommunisten dürfen keine Briefträger sein,
        aber so ein braunes Gesindel wie Du darf Anwalt sein.

        Deutschland hat nichts gelernt!

        Ich spucke auf Dich du Nazischwein!

        Ignatio Blumenthal

        1. Hey hey, mal langsam. Sowas gehört hier auch nicht hin ins Forum.
          Wenn Du dem Freiherr was zu sagen hast, dann ruf ihn an, aber laß
          solche Einträge bleiben!

          Gruß, Dirk.

          <www.fb07.de>

      4. Hallo,

        Wir mögen keine Links z.B von:
        http://www.nazi-lauck-nsdapao.com/
        http://www.nationalism.org/rnsp/
        http://www.dvu.net/
        http://www.pds.de/Wir_ueber_uns/wir_ueber_uns.html

        Günter Frhr. v. Gravenreuth  
        Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),

        Aber Dieses Forum kommt Dir gerade recht um diese URLs hier zu posten...

        Rolf

      5. Hallo Günni

        Bitte wähle nicht immer diesselben Beispiele:

        <../../sfarchiv/2000_2/t15000.htm#a76136>
        <../../sfarchiv/2000_2/t14486.htm#a73605>
        <../../sfarchiv/2000_2/t13390.htm#a68606>
        <../../sfarchiv/2000_2/t13016.htm#a66674>

        Den sonst ist ein Schelm, wer hier schlimmes denkt.

        Grüsse
        Tom

        PS. Ich kann den Zornausbruch von Ignatio durchaus verstehen.

        PPS: Wieso ist folgender Thread nicht mehr im Archiv:<../../sfarchiv/2000_2/t00433.htm#a64001>?
        Der Titel war "(ZUR INFO) SELFHTML zieht vor Gericht - fuer die Freiheit".

        1. Hi Tom!

          PPS: Wieso ist folgender Thread nicht mehr im Archiv:<../../sfarchiv/2000_2/t00433.htm#a64001>?
          Der Titel war "(ZUR INFO) SELFHTML zieht vor Gericht - fuer die Freiheit".

          Hier isser doch :-)
          <../../sfarchiv/2000_2/t12293.htm>

          Bye,
          -joerg

          1. Hi!

            Hier isser doch :-)
            <../../sfarchiv/2000_2/t12293.htm>

            Noch zur Erklaerung: Es gab zu der Zeit offenbar ein temporaeres Problem im Schwanzabschneiderscript. Die Beitraege wurden zwar korrekt ins Archiv uebernommen, der Index fuer die Suchmaschine allerdings fehlerhaft aktualisiert. Die Folge ist, dass die Archivsuche nun fuer diesen Zeitraum falsche Links ausspuckt.

            So long

        2. Hallo Günni

          Hallo zurück

          Der Titel war "(ZUR INFO) SELFHTML zieht vor Gericht - fuer die Freiheit".

          Wobei ich Herrn Münz nicht so einschätze, daß er für die von mir zitierten URL‚s kämpft.

          MfG
          Frhr.v.Gravenreuth