Kess: Weiterverkauf einer Auftragssoftware durch den Auftraggeber

Hallo Forumer,

heute benoetige ich einige konkrete Tips von den Fachleuten unter Euch, insbesondere Agenturen und Freelancern.

Szenario:
Ein Kunde benoetigt eine datanbankbasierte Applikation und hat hierzu von mir ein Angebot erhalten. Wie ich heute erfahren habe, wird in den naechsten Tagen eine "Bestellung" (kein Auftrag, hm ...) bei mir eingehen. Diese Info ist natuerlich erfreulich. Weniger erfreulich ist eine zweite Info, die ich in dem Zusammenhang erhielt. Dem Kunden, eine mittelstaendische GmbH und Tochter eines Weltkonzerns, gefiel mein Angebot offensichtlich so gut, dass sie jetzt bereits erste Kontakte zu weiteren Kunden knuepfen, denen sie dies Entwicklung weiter verkaufen moechten.

Dazu muss man wissen, dass es sich bei der Entwicklung nicht um deren Kerngeschaeft handelt sondern um ein Tool zur Vereinfachung von typischen Verwaltungsaufgaben. Entsprechend sah auch meine Kalkulation aus. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass das Unternehmen mit meiner Entwicklung seinerseits Geschaefte machen will. Damit bin ich auch nicht einverstanden.

Ergo moechte ich gerne mit der Auftragsbestaetigung gewisse Auflagen machen, die mir entweder eine Beteiligung an etwaiger Weiterveraeusserung sichern oder dem Unternehm ausschliesslich die innerbetriebliche Nutzung erlauben.
Weiterhin wird zu grossen Teilen lesbarer Code uebermittelt werden. Ich habe kein Problem damit, dass Teile daraus innerbetrieblich weiterverwendet werden oder als Beispiel dienen. Ich bin aber nicht erfreut von der Aussicht, dass diese Firma einmal meine Leistung bezahlt, dann aber moeglicherweise den Code modifiziert und x mal weiterveraeussert.

Nach der heute erhaltenen Infomation bin ich skeptisch, was eine vertrauensvolle Zusammenarbeit angeht. Ich moechte mich gerne rechtlich absichern. Welche Moeglichkeiten wuerdet ihr mir empfehlen? An welchen Vertragsvorlagen kann ich mich orientieren?

Vielen Dank
  Kess

  1. Hoi Kess

    Wie das Szenario auch immer sein mag: Im Grunde genommen ist es doch so, dass Du eine Software im Auftrag besagter Firma entwickelst (entwicklen würdest). Bei Softwareentwicklungen ist es übelich Lizenzverträge und Nutzungsdefinionen festzulegen. Insofern sehe ich eigentlich kein Problem.

    Auch wenn Du das als Massanfertigung für die Firma machst, heisst das doch noch lange nicht dass Du Dir sämtliche (Urheber)-Rechte aus den Händen nehmen lassen müsstest.

    Vertragsvorlagen kann ich Dir keine geben, da die bei uns immer von Kunde zu Kunde unterschiedlich und z.T. auch ziemlich umfangreich sind. Ich glaube aber (vielleicht bin ich auch nur naiv) dass es nicht sehr schwer sein kann etwas einfaches abzufassen und es dann ev. von einem Fachmann (Jurist?) prüfen zu lassen.

    HTH
    kaepten

    (Natürlich musst Du Dir auch Gedanken machen, wie Du Deine Rechte durchsetzten kannst, falls die Firma doch gegen Vertragspunke verstösst -> Problem der Kontrolle weitergabe Quellcode)

  2. Hi Kess,

    sofern deine Offerte einen Zusatz wie z.B. "freibleibend bis zum Festabschluß" enthält, gilt dein Angebot noch nicht als endgültiger Vertragsabschluß. Nimmt dein Kunde das Angebot an, so kannst du auf Basis der Offerte einen entsprechenden Vertrag formulieren bzw. aushandeln, der einen Passus bzgl. der Weitergabe von Quellcode etc. enthält.

    Nach meiner Erfahrung empfiehlt es sich, bereits im Angebot Passagen aufzunehmen, die die Verwendung von Quellcodes, Grafiken etc. und sonstige Urheberrechte regeln.

    HTH
    Uwe

  3. Hallo Kess,

    Weiterhin wird zu grossen Teilen lesbarer Code uebermittelt werden. Ich habe kein Problem damit, dass Teile daraus innerbetrieblich weiterverwendet werden oder als Beispiel dienen.

    Ich weiß ja nicht, um welche Programmiersprache es sich handelt - aber mit dem Weitergeben von lesbarem, nicht kompiliertem Code wäre ich vorsichtig. So mancher meint, er fände sich darin zurecht und bastelt am Code rum - bis nichts mehr läuft. Wenn dann das Programm noch Schnittstellen zu kundenspezifischen Konfigurationen hat, kann es zu großem Aufwand kommen, wenn es um die Fehlersuche geht. Klar, man hat ja noch das Original, aber wie oft hört man dann: "Ich habe gar nichts gemacht - der Fehler trat auf einmal auf". Leider habe ich da mehrmals negative Erfahrungen machen müssen. Bis dahin, daß die Fehlersuche dann per Telefon stattfand - wie schwer das ist, brauche ich hier sicher niemandem zu erzählen.

    Viele Grüße

    Jörg

  4. Hi Kess!

    Vielleicht ist diese "Bestellung" sogar ein Vorteil fuer Dich. Es kommt darauf an, was fuer eine Art "Applikation" das ist. Gib auf jeden Fall so wenig lesbaren Quelltext wie moeglich raus.

    Zur "Bestellung":

    Bei jeder Software gibt es Lizenzbestimmungen bzw. Nutzungsvereinbarungen. Je nachdem, wie Dein Angebit aussieht, solltest Du festhalten, wieviele Lizenzen genutzt werden duerfen. Weiterhin solltest Du den Gebrauch der Software nur _innerhalb_ der GmbH, jedoch _nicht_ in dritten (auch verbundenen) Unternehmen zusagen, sowie die Weiterveraeusserung nur mit Deiner ausdruecklichen Zustimmung und entsprechenden Gebuehren gestatten.

    Sollte dieser Vertrag nicht angenommen werden, verkauf denen das Produkt mit allen Rechten und _ohne_ kostenlosen Support fuer einen entsprechend hoeheren Preis.

    Da ich selbst Programmierer bin und mich anfangs auch mal verkalkuliert habe, kann ich dir nur raten, lieber einen anderen Auftrag anzunehmen, als fuer lau zu arbeiten. Sonst verschwendest Du Deine Ressourcen und Dir geht evtl. ein lukrativer Auftrag durch die Lappen.

    Liebe Gruesse von Familie Dan o Mas

    1. Hallo Thomas,

      ich antworte hier mal stellvertretend an alle. Recht herzlichen Dank fuer die Anregungen. Man lernt eben nie aus, was eine Angebotserstellung angeht. Ab gesehen davon ist eine Lizensierung in diesem Fall wohl wirklich am geeignesten. Also werde ich mich uebers Wochenende denn hinsetzen koennen und eben eine solche genau auf diesen Auftrag zuschneiden. Und dann sehen wir mal weiter. Wenn der Kunde so heiss darauf ist, dass er sogar schon seinerseis das noch nicht existierende Produkt praesentiert, wird sicher nicht gleich eine kommentarlose Stornierung folgen.

      Viele Gruesse, natuerlich auch an die ganze Familie Dan o Mas ;-)
        Kess