Hallo,
die Rechtsprechung zur Link-Haftung stabilisiert sich immer mehr.
[..entsorgt..]
Ps. Ich war an o.g. Verfahren nicht beteiligt.Wie sehr muß man sich eigentlich in Verruf bringen, um einen solchen Nachsatz nötig zu haben???
Gar nicht - ich fühle mich nur in meiner Meinung bestätigt, wenn in anderen Fällen auch so entschieden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)