Günter Frhr. v. Gravenreuth: Neue Gerichtsentscheidung: Haftung für Meta-Tags

Hallo,

Wenn man in die Suchmaschine ACOON „Gravenreuth" eingab, wurden 204 Internetseiten gefunden - 164 davon von einem eingetragenem Verein. Hierbei waren es nur wenige Seiten, die einen Bezug zu meiner Person hatten, die meisten waren allgemeine Seiten wie z. B. Seiten über die Vereinsmitglieder, eine Seite mit einem Bericht über den Bundespräsidenten a.D. Dr. Herzog etc. .

Dieser Verein hatte als Keywords: „von Gravenreuth" systematisch im HTML-Code hinterlegt, wohl in der Absicht so User gezielt auf alle seine Seiten zu lenken. Dies wurde nun vom LG Frankfurt a.M. (Az.: 2-06 O 679/00) untersagt. Nachdem dieser Verein bereits mehrfach ins Gerede gekommen war, war ich nicht gewillt meinen guten Namen als Suchwort für die Internetseiten dieses Vereins verwenden zu lassen und beantragte eine einstweilige Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

  1. <113052.html>

    BTW: Soweit ich weiss, wurde ihr ach so toller Name schon laengst entfernt. Wenn sie noch nicht kapiert haben, dass der Index von Suchmaschinen nicht stuendlich aktualisiert wird, tun sie mir unheimlich leid. Das waere ja dann noch etwas, was sie vom Netz nicht verstanden haben.

    BTW2: Wieso wird Gravenreuth nicht mehr durch Explorer ersetzt?

    1. Hallo,

      BTW: Soweit ich weiss, wurde ihr ach so toller Name schon laengst entfernt.

      Stimmt - habe ich auch dem Gericht im Antragsschriftsatz mitgeteilt. Nur, da man den Unterlassungsanspruch jedoch ausdrücklich verneinte, könn(t)en die ja morgen wieder damit anfangen (= Wiederholungsgefahr).

      Günter Frhr. v. Gravenreuth

  2. womit verdienst du eigentlich deine kohle??
    las doch einfach andere leute machen was sie wollen, du scheinst wahrscheinlich keine freunde zu haben, mit denen du dich unterhalten kannst, ansonsten würdest du nicht den ganzen tag im internet herumschwirren wie eine scheißhausfliege überm hundehaufen.
    es ist sicherlich an dem, das du als "normaler" anwalt keinerlei aufträge bekommst, weil du es nicht draufhast und nun hier den ganzen personen zur last fällst(sieh die ganzen Postings, die nett und liebevoll deiner person gewidmet sind)

    leg dich ins bett, geh vorher kalt duschen und sage bitte

    10000000000000000000000000000000000000000000000000000000x mal hintereinander:

    Morgen schalte ich meinen Computer nicht mehr ein!

    gruß

    1. Morgen schalte ich meinen Computer nicht mehr ein!

      Guter Vorsatz - wird er auch gehalten?

      MfG
      Günter Frhr. v. Gravenreuth

      1. Hallo Günter

        Morgen schalte ich meinen Computer nicht mehr ein!

        Guter Vorsatz - wird er auch gehalten?

        Genau das ist es was er von Dir wissen wollte :-))
        aber irgendwie hast Du immer noch nich begriffen das Du hier unerwünscht bist, solange Du nur solches gelaber von Dir gibst.

        Gruß
        Jürgen
        ( immer noch hoffend das auch Dein Gehirn irgendwann mal begreift )

        1. Hallo Jürgen

          Morgen schalte ich meinen Computer nicht mehr ein!

          Guter Vorsatz - wird er auch gehalten?

          Genau das ist es was er von Dir wissen wollte :-))

          ... wer richtig lesen kann, ist klar im Vorteil... :o))

          Herzliche Grüße,
          Meg Palffy

  3. Dieser Verein hatte als Keywords: „von Gravenreuth" systematisch im HTML-Code hinterlegt, wohl in der Absicht so User gezielt auf alle seine Seiten zu lenken. Dies wurde nun vom LG Frankfurt a.M. (Az.: 2-06 O 679/00) untersagt. Nachdem dieser Verein bereits mehrfach ins Gerede gekommen war, war ich nicht gewillt meinen guten Namen als Suchwort für die Internetseiten dieses Vereins verwenden zu lassen und beantragte eine einstweilige Verfügung.

    Hallo Herr Gravenreuth!
    Worauf muß ich denn nun achten, wenn ich Meta-Keywords anlegen will?
    Wird bei irgendeiner Verletzung irgendeines Marken- oder sonstwasRecht auch eine hohe Abmahnung fällig?
    Was ist, wenn zum Zeitpunkt des Anlegens eines Keywords noch gar keine Registrierung dieses Keywords durch eine Firma oder ä. vorhanden ist und die auf Ihr recht pochen, muß ich das Keyword dann löschen und zahlen?
    Was ist denn überhaupt noch erlaubt???
    Bitte um Antwort

    Thorsten

    1. Hallo

      Worauf muß ich denn nun achten, wenn ich Meta-Keywords anlegen will?

      Z.B. darauf, dass man nicht in unlauterer Weise User (über Suchmaschinen) auf seine Seiten lockt. Ein APPLE-Händler sollte z.B. nicht unbedingt "Microsoft" als Keyword verwenden.

      Wird bei irgendeiner Verletzung irgendeines Marken- oder sonstwasRecht auch eine hohe Abmahnung fällig?

      Kann.

      Was ist, wenn zum Zeitpunkt des Anlegens eines Keywords noch gar keine Registrierung dieses Keywords durch eine Firma oder ä. vorhanden ist und die auf Ihr recht pochen, muß ich das Keyword dann löschen und zahlen?

      Nein - da Sie dann hieran ältere Rechte haben.

      Was ist denn überhaupt noch erlaubt???

      Alles was nicht verboten ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth

      1. Hallo Herr Gravenreuth, danker für die fixe Antwort!

        Z.B. darauf, dass man nicht in unlauterer Weise User (über Suchmaschinen) auf seine Seiten lockt. Ein APPLE-Händler sollte z.B. nicht unbedingt "Microsoft" als Keyword verwenden.

        Aha, wenn ich das Keyword "Webdesign" benutze aber kein Webdesign auf der Seite anbiete?
        Oder geht es nur um rechtlich geschützte Begriffe?

        Was ist denn überhaupt noch erlaubt???

        Alles was nicht verboten ist.

        Hm, gibt's ein Buch oder ne Sammlung für Laien, die leicht paranoid, Studenten oder arbeitslos sind und keine Lust auf ne hohe Abmahnung haben? Will bloß nix falsch machen, kann ich mir gar nicht leisten.

        Danke
        Thorsten

      2. hallo!

        Z.B. darauf, dass man nicht in unlauterer Weise User (über Suchmaschinen) auf seine Seiten lockt. Ein APPLE-Händler sollte z.B.

        nicht unbedingt "Microsoft" als Keyword verwenden.

        sollten keywords nicht irgendwie den inhalt einer webseite charakterisieren? ein apple (ich hoffe ich verletze nicht irgendein markenrecht ;) ) haendler kann doch genausogut microsoft software verkaufen damit waere das keyword wieder gerechtfertigt.
        und wenn in einem web informationen zu/ueber einem(n) FvG zu finden sind, wieso sollte das nicht auch in den Keywords zu finden sein?
        ist doch irgendwie der sinn der sache?

        greetz
        Hoagie

      3. Z.B. darauf, dass man nicht in unlauterer Weise User (über Suchmaschinen) auf seine Seiten lockt. Ein APPLE-Händler sollte z.B. nicht unbedingt "Microsoft" als Keyword verwenden.

        Da habe ich Ihnen schon einmal etwas dazu geschrieben. Aber da Sie sich anscheinend nicht daran erinnern können, nochmal ein Hinweis: darf ein Apple-Händler Ihrer Meinung nach also nicht MS Office für Mac verkaufen, IE für Mac, und andere MS-Produkte für den Apple Macintosh?

        1. Z.B. darauf, dass man nicht in unlauterer Weise User (über Suchmaschinen) auf seine Seiten lockt. Ein APPLE-Händler sollte z.B. nicht unbedingt "Microsoft" als Keyword verwenden.

          Da habe ich Ihnen schon einmal etwas dazu geschrieben. Aber da Sie sich anscheinend nicht daran erinnern können, nochmal ein Hinweis: darf ein Apple-Händler Ihrer Meinung nach also nicht MS Office für Mac verkaufen, IE für Mac, und andere MS-Produkte für den Apple Macintosh?

          Ok Sie haben Recht - war ein schlechte Beispiel!

          Also noch einmal:
          Pepsi-Cola soll nicht "coke" (= Marke von Coca Cola) als Keyword verwenden.

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth  
          Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

          1. Hallo Günni,

            Ok Sie haben Recht - war ein schlechte Beispiel!

            na also - Du kannst doch, wenn Du willst?
            Warum nicht öfter so?

            mfG - Michael

  4. Hallo,
    an Günter
    da Du Deutsch entweder ignorierst oder nicht verstehen willst diesmal also in Englisch:
    brigthen my day .... get out of my sight!
    und an die Forumsleitung etc den Tip:
    bevor eine Nachricht eingegeben werden kann ein Disclaimer in dem sich der postende mit der Eintragung seines Names in die Metatags einverstanden erklärt. Dies hilft dann zumindest gegen EV's und Abmahnungen.
    Gruß
    Jürgen

    PS. kommt mir jetzt blos nicht mit der initiativ strafe ...:-)

  5. Hallo Herr Gravenreuth,

    es wäre zu erwägen, ob Sie nicht - schon aufgrund Ihres beständigen Auftritts in diesem Diskussionsforum, aber auch aufgrund anderer öffentlicher Präsenz - unterdessen zu einer Person öffentlichen Interesses geworden sind, die auf einen Teil ihres Persönlichkeitsschutzes verzichten muss.

    Ferner müßte - hinsichtlich der Verwendung in meta-tags - im Einzelfall geprüft werden, ob überhaupt Sie gemeint waren. Der Name "Gravenreuth" ist ja keine Marke, sondern als Familienname - ggf. auch als Ortsname - verbreitet. Dies ist sicher nicht sofort eindeutig zu beurteilen, wenn nur das WORT "Gravenreuth" in einer meta-tag-Angabe vorkommt.

    Hier wird sicher noch das eine oder andere Urteil folgen.

    mfg
    Thomas Mirke

    1. Hallo,

      es wäre zu erwägen, ob Sie nicht - schon aufgrund Ihres beständigen Auftritts in diesem Diskussionsforum, aber auch aufgrund anderer öffentlicher Präsenz - unterdessen zu einer Person öffentlichen Interesses geworden sind, die auf einen Teil ihres Persönlichkeitsschutzes verzichten muss.

      IMO offene Rechtsfrage.

      Ferner müßte - hinsichtlich der Verwendung in meta-tags - im Einzelfall geprüft werden, ob überhaupt Sie gemeint waren. Der Name "Gravenreuth" ist ja keine Marke, sondern als Familienname -

      Stimmt - wurde in der Antragsschrift auch ausführlich hierzu vorgetragen.

      ggf. auch als Ortsname

      Jein - Die heute nicht mehr selbständige Gemeinde schreibt sich Grafenreuth vgl. http://home.t-online.de/home/092334964-0001/fgvhomepage/rrechts.html, was allerdings vom Familiennamen abgeleitet ist.

      • verbreitet. Dies ist sicher nicht sofort eindeutig zu beurteilen, wenn nur das WORT "Gravenreuth" in einer meta-tag-Angabe vorkommt.

      Hier wird sicher noch das eine oder andere Urteil folgen.

      Na so viele werden es auch nicht werden, da es wohl relativ einmalig ist, das dieses Keyword gleich 164 mal verwendet wird.

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

      1. Hallo Günni,

        ggf. auch als Ortsname
        Jein - Die heute nicht mehr selbständige Gemeinde schreibt sich Grafenreuth vgl. http://home.t-online.de/home/092334964-0001/fgvhomepage/rrechts.html, was allerdings vom Familiennamen abgeleitet ist.

        mit dem Links-Setzen hast Du es aber nicht so? ;-)
        (Naja - kein Wunder, wenn Du vor lauter Angst, von Dir selbst abgemahnt zu wwrden, nicht zum Üben kommst ...)

        http://home.t-online.de/home/092334964-0001/fgvhomepage/ war das, was er meinte ... seinen Browser bedienen zu lernen gehört halt auch dazu, wenn man ein Netizen sein will (und das willst Du doch?).

        mfG - Michael

  6. Hallo FvG,

    Hierbei waren es nur wenige Seiten, die einen Bezug zu meiner
    Person hatten, die meisten waren allgemeine Seiten wie z. B.
    Seiten über die Vereinsmitglieder, eine Seite mit einem Bericht
    über den Bundespräsidenten a.D. Dr. Herzog etc. .

    Reine Verständnisfrage: Sie monieren also nur die Nennung Ihres Namens
    in den Meta-Tags von Seiten, die nicht explizit auch über Ihre Person
    und/oder Tätigkeit berichten?

    Dieser Verein hatte als Keywords: „von Gravenreuth" systematisch
    im HTML-Code hinterlegt, wohl in der Absicht so User gezielt auf
    alle seine Seiten zu lenken.

    Naja, ganz abwegig ist das nicht, da die Tätigkeit von Ihnen und
    einigen Ihrer Kollegen, so sie sich nicht gerade als "Arschloch"
    outen oder vergleichen, den Anstoss zu diesem Verein (FFL!) gegeben
    hatten.

    Dies wurde nun vom LG Frankfurt a.M. (Az.: 2-06 O 679/00)
    untersagt.

    Können wir den Volltext der Entscheidung bekommen?

    Nachdem dieser Verein bereits mehrfach ins Gerede gekommen war,

    Kennen Sie nicht den Satz "ist der Ruf erst ruiniert..." - scheint
    für Anwälte fast noch mehr zu gelten *scnr*

    war ich nicht gewillt meinen guten Namen als Suchwort für die
    Internetseiten dieses Vereins verwenden zu lassen

    Und das LG Ffm. bestätigt auch expressis verbis Ihren "guten" Namen?
    Hm, das könnte fast zu einer Abmahnung durch Amercian Express führen...

    By the way: Wie sieht es mit den Meta-Tags einer Startseite oder eines
    Framesets aus? Auf der index.htm ist zB Ihr Name in den Meta-Tags,
    es wird aber nicht auf dieser, sondern auf anderen Seiten über Sie
    berichtet. Dennoch gilt die "index" als der erste Bezugspunkt für die
    Spider einer Suchmaschine: auch abmahnfähig? Oder nicht, weil auf den
    nachfolgenden Gliederungsebenen ja auch über Sie berichtet wird.

    Noch was: Danke, dass Sie bis auf eine kleine Phrase auf Polemik
    verzichtet haben und auch gleich mal begründen, was Sie stört und
    wieso Sie eine EV erwirkt haben.

    Viele Grüsse,
      Alex vom AdvoGraf-Team

    <img src="http://www173.l8.xodox.com/demo/advograf.gif" alt="www.advograf.de" style="cursor:hand;" onClick="window.location.href='http://www.advograf.de/'" onmouseover="window.status='http://www.advograf.de';return true;" onmouseout="window.status='';return true">

    Satire wider den Abmahnwahn im Internet:
    AdvoGraf - und der User zahlt sofort!
    http://www.advograf.de

    1. Hallo FvG,

      Hierbei waren es nur wenige Seiten, die einen Bezug zu meiner
      Person hatten, die meisten waren allgemeine Seiten wie z. B.
      Seiten über die Vereinsmitglieder, eine Seite mit einem Bericht
      über den Bundespräsidenten a.D. Dr. Herzog etc. .

      Reine Verständnisfrage: Sie monieren also nur die Nennung Ihres Namens
      in den Meta-Tags von Seiten, die nicht explizit auch über Ihre Person
      und/oder Tätigkeit berichten?

      Ja - Herr Münz und ich auf/in einer Seite ;-))
      Kann sich das jemand ernsthaft vorstellen?
      Herr Münz macht ja so einen sehr sympathischen Eindruck - nur seine Vorstellungen decken sich  nicht meinen.

      Dies wurde nun vom LG Frankfurt a.M. (Az.: 2-06 O 679/00)
      untersagt.

      Können wir den Volltext der Entscheidung bekommen?

      Grundsätzlich ja, ich bin aber morgen in Hamburg - also am Montag. Fax-Nr.?
      Es ist ein Beschluß. Das steht noch weniger drin als in meinem Posting.

      Noch was: Danke, dass Sie bis auf eine kleine Phrase auf Polemik
      verzichtet haben und auch gleich mal begründen, was Sie stört und
      wieso Sie eine EV erwirkt haben.

      Zumal ich vor Abmahnung + EV bereits darauf, dass das mich stört in einer News-Group hingeweisen habe. In einem mit dem Namen der Vorsitzenden dieses Verein unterzeichneten Beitrag bei de.soc.recht.datennetze wurde diese systematische Verwendung meines Namens als „Bürgerrecht" verteidigt. Nach der Abmahnung wurde ausdrücklich von den RAe ein Unterlassungsanspruch verneint.

      Also nix gleich Abmahnung + gr. Hammer!
      (hat aber alles nichts geholfen.)

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

      1. Hallo Herr Gravenreuth!

        Ja - Herr Münz und ich auf/in einer Seite ;-))
        Kann sich das jemand ernsthaft vorstellen?
        Herr Münz macht ja so einen sehr sympathischen Eindruck - nur seine Vorstellungen decken sich  nicht meinen.

        Und das tolerieren Sie nicht und schlagen daraus Kapital?
        Noch nie was von Demokratie, Liberalismus und Toleranz gehört?
        Könnten Sie Sich nicht lieber dem thema 'Kinderpornografie' und/oder 'Rechtsradikalismus' im Netz widmen?

        Gruß
        Thorsten

      2. Sehr geehrter Herr von Gravenreuth.

        Also nix gleich Abmahnung + gr. Hammer!
        (hat aber alles nichts geholfen.)

        Dazu weise ich auf http://www.juramail.de/forum/index.cgi?read=2318 sowie die Folgepostings hin.

        Schoene Gruesse aus Hamburg,
        Uschi Hering

  7. Hallo Forum,

    auch dieses Posting ist kein Unikat, sondern tauchte 5 Minuten vorher in news://de.soc.recht.datennetze (ob das geht?) und 5 Minuten später bei Juramail.de auf: http://www.juramail.de/forum/index.cgi?read=2297 (und bei heise ist es sicher auch schon).

    Das ist ja nichts besonderes, aber bei Juramail finde ich momentan insbesondere die Postings von Andreas Klostermaier sehr interessant, der sich recht intensiv mit der Thematik auseinandersetzt, wie Suchmaschinen zu den Seiten kommen, die sie dem Suchenden anbieten; vor allem http://www.juramail.de/forum/index.cgi?read=2310.

    Also zumindest was zum Weiterlesen...

    Viele Grüße,
    Heiko

    1. Hallo Forum,

      auch dieses Posting ist kein Unikat, ...

      Doch die Texte sind sind unterschiedlich, entsprechend der jeweiligen Foren.

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth

  8. zunächst einmal freue ich mich, dass es hier von den Beteiligten eine so sachliche
    und unpolemische Diskussion gibt. Man macht sich ja so sein Bild von bestimmten
    Menschen und ich bin derzeit positiv überrascht.
    Das jemand seinen seltenen Namen in diesem Sinne schützen will finde ich verständlich.
    Positiv und nahe liegend würde ich es auch empfinden, wenn man schlicjt und einfach den
    Verwender dazu auffordert die META-TAGS zu entfernen, per E-Mail eine Sache von Sekunden.
    Wenn der das dann nicht tut, DANN sind juristische Schritte ja wohl auch angemessen.
    Ich persönlich finde die Sache hier auch ziemlich eindeutig. Ich selbst sehe mich mit ähnlichen
    Problemen konfrontiert. Ich betreibe einen kleinen fachspezifischen Katalog. Nun verweise ich hier
    auf andere Informationsanbieter, die ja von meinem Katalog profitieren sollen, indem Leute über
    meinen Seiten zu ihnen finden. Es ist für mich völlig nahe liegend deshalb auch in den Meta-Tags
    deren Namen aufzunehmen und ich fürchte ich begebe mich damit auf dünnes Eis, auch wenn ich
    hier keinerlei "böse Absicht" hege.
    Ich frage deshalb die Leute per E-Mail an - leider kommen meist nur Antworten wie "natürlich dürfen
    Sie auf unsere Seiten verweisen" - ich hoffe dass mich solche Aussagen vor späteren Abmahnungen
    schützen.
    Ralph Lindner

    1. zunächst einmal freue ich mich, dass es hier von den Beteiligten eine so sachliche
      und unpolemische Diskussion gibt. Man macht sich ja so sein Bild von bestimmten
      Menschen und ich bin derzeit positiv überrascht.
      Das jemand seinen seltenen Namen in diesem Sinne schützen will finde ich verständlich.
      Positiv und nahe liegend würde ich es auch empfinden, wenn man schlicjt und einfach den
      Verwender dazu auffordert die META-TAGS zu entfernen, per E-Mail eine Sache von Sekunden.

      Ich hatte sogar in einer nEws-Group darum gebeten.

      MfG
      Günter Frhr.v.Gravenreuth

      1. Ich hatte sogar in einer nEws-Group darum gebeten.

        Sogar ist falsch, du hast _nur_ in einer News-Group darum gebeten.

        Bye, Ulrike

      2. Sehr geehrter Herr von Gravenreuth.

        Positiv und nahe liegend würde ich es auch empfinden, wenn man schlicjt und einfach den
        Verwender dazu auffordert die META-TAGS zu entfernen, per E-Mail eine Sache von Sekunden.

        Ich hatte sogar in einer nEws-Group darum gebeten.

        Keine Ahnung, wieviele Postings Sie taeglich in Newsgroups ablassen. Ein Grossteil davon thematisiert FFL und damit verbundene Diffamierungen (z.B. "Neonazis nun im FFL" - gleiches Strickmuster wie neuerdings auch gegen Herrn Muenz gerichtet). Auf jedes Ihrer Postings zu reagieren, erschiene mir als zeitvergeudend und dumm.

        Sie haben in "einer nEws-Group" auch nicht um Entfernung der Meta-Tags gebeten, sondern rumpolemisiert (á la "Die fuehren mich sogar in ihren Meta-Tags!"). Das war kein Bitten um Entfernung, wie Sie es oben suggerieren, sondern Ihre uebliche vorgeschobene Polemik, mit der Sie rastlos versuchen, sich selbst zu thematisieren.

        Eine ernsthafte Bitte um Unterlassung der Erwaehnung Ihres Namens in unseren Meta-Tags hat nicht stattgefunden. Sie haben also um nichts gebeten. Auch nicht per E-Mail. Sondern am 18.09.2000 eine kostenpflichtige Abmahnung geschickt. Auf unsere Ablehnung darauf erfolgte bisher nichts, noch nicht einmal die von Ihnen gross - auch gegenueber der Presse - rausposaunte einstweilige Verfuegung. Auch der Presse war Ihr Pamphlet vermutlich zu substanzlos und polemisch, um ueberhaupt darauf zu reagieren.

        So bleibt bis jetzt aus all Ihren Blehungen nichts ... ausser Gejammere.

        So what? Allen, die hier so weit unten im Thread noch mitlesen, sei eine Erklaerung zum "Schreckgespenst" "einstweilige Verfuegung" empfohlen, die viel vom Schrecken nimmt:
        http://www.freedomforlinks.de/Pages/einstw.html

        An dieser sachlichen Erklaerung zum Sachverhalt laesst sich der Sturm im Wasserglas deutlich erkennen - und der Schreck verliert seine Bedrohlichkeit ;o)

        Schoene Gruesse aus Hamburg,
        Uschi Hering

  9. ... war ich nicht gewillt meinen guten Namen als Suchwort für die Internetseiten dieses Vereins verwenden zu lassen...

    also was an diesem namen gut sein soll, ist mir schlicht und einfach ein rätsel. Und ich glaube nicht, dass du der einzige auf der welt bist, der diesen namen trägt.

    Rob.