Hallo,
auch wenn ich glaube, das wir alle in 1 Jahr genauso über die Urteile
zur Linkhaftung und den blödsinnigen Versuchen mit Hilfe der Mitstörerhaftung
das TKG, Paragraph 5.1-3 auszuhebeln, lachen wie jetzt über Webspace, hab
ich keine Lust viel Zeit mit sinnlosen Prozessen zu vertun und möchte daher
-auch in Hinblick auf den 20.09. (http://www.teamone.de/selfaktuell/talk/rechtundlinks_aktuell.htm#a4)-
ein Zeichen setzen:
Aufgrund der Gefährdung durch unberechtigte Abmahnung wird meine
Webworker-Suchmaschine auf linkcenter.xwolf.com vorläufig geschlossen.
Siehe hierzu auch: http://linkcenter.xwolf.com.
Bleibt die Lage bzgl. Linkhaftung so unklar und öffnet somit der Interpretation
von abmahnwütigen Anwaelten ein breites Betätigungsfeld ist es auf
langer Sicht unmöglich einen Spezialdienst mit kleinem Publikum
zu betreiben.
Damit keine Missinterpretationen entstehen oder betrieben werden:
Der Entschluß zur Schliessung hat nichts mit einem vorauseilenden Gehorsam
bzgl. einer fatalen Gerichtsentscheidung zu tun. Ich bin der Meinung das
die rechtliche Lage hier unbedingt Besserung bedarf, damit Richter aufgrund
nicht vorhandener Gesetze, nicht sich der unpassenden Gesetze für
Papierpublikationen bedienen müssen.
Der Vergleich und damit die Einordnung von Webseiten ähnlich wie
Anschläge auf Littfassäulen zeigt meiner Meinung nach die mangelhafte
Kenntnis von der Materie in der wir uns hier bewegen und muß so auch
deutlich gemacht werden.
Ciao,
Wolfgang