Günter Frhr. v. Gravenreuth: Es ja auch noch genügend Geld da zum verbraten!

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Hallo,

Mittlerweile gibt es eine Fülle von landgerichtlichen Urteilen zum Thema FTP-Explorer, es dürften bereits mehr als zehn sein. Herr v. Gravenreuth wird das aber genauer wissen. ;-)Alle diese Urteile sind zugunsten der Symicron.

Stimmt.

Ein Urteil eines OLG gibt es meines Wissens bislang nicht.

Stimmt.

Da also noch keine einzige rechtskräftige Entscheidung eines OLG vorliegt,

Stimmt.

kann man noch nicht einmal im Ansatz von einer gefestigten Rechtsprechung - so wie das Herr v. Gravenreuth gerne tut - reden.

Es gibt aber auch keine einzige abweichende Rerchtsprechung ;-))

Die aktuellste Entscheidung des LG Braunschweig zeigt aber, dass die Begründungen der Landgerichte immer knapper und apodiktischer werden.

Die Fachhochschule kann doch noch Berugung einlegen - oder gibt es dann Streß mit dem Landesrechnungshof??

Das LG Braunschweig führt wörtlich aus: " Der Klägerin ist zwar zugegeben, dass ihr eigenes Handeln als Fachhochschule nicht als Teilhabe am geschäftlichen Verkehr zu werten ist. Nach dem weiten Mitstörerbegriff nimmt sie beim Setzen eines Hyperlinks auf den FTP-Explorer jedoch dadurch am geschäftlichen Verkehr teil, dass sie fremden Wettbewerb, nämlich der FTPX-Corporation fördert."

Jeder der linkt, setzt sich hiernach unabhängig von einem Verschulden grundsätzlich des Risiko's einer Haftung auf Unterlassen aus. Schöne neue Internetwelt.

Diese Argumentation wirft nebenbei auch die Frage auf, ob es im Web überhaupt noch private Homepages gibt.

JA  warum nicht?
Man braucht z.B. eine Downloadlinks setzen!

Jeder der auf einen kommerziellen Anbieter linkt, fördert die geschäftlichen Interessen des Angelinkten und handelt damit im geschäftlichen Verkehr.

= BGH Rechtsprechung.

Bei dieser Ausgangssituaion sind Stefan und ich der Meinung, dass es nicht unbedingt wahrscheinlich ist, dass bereits das LG Düsseldorf eine erste abweichende Entscheidung treffen wird.

Womit wir ausnahmsweise einer Meinung sind - es ja auch noch genügend Geld da zum verbraten!

Uns war das von Anfang an bewusst und wir sind darauf vorbereitet, dass dieses Verfahren über mehrere Instanzen geht.

Mal abwarten - es ja auch noch genügend Geld da zum verbraten!

Eine abweichende Entscheidung wird es dann geben, wenn sich ein Gericht findet, das bereit ist den Sachverhalt ohne Berücksichtigung der bisherigen Vorgaben anderer Landgerichte zu würdigen und das willens ist nachzuvollziehen, was ein Link eigentlich ist.

Wunschdenken!

Weil wir nach wie vor der Überzeugung sind, dass ein simpler Link auf die Startseite eines Softherstellers, der im Rahmen einer blossen Produktübersicht erfolgt,

Dazu braucht es keinen Link!

keine Verletzung von Markenrechten begründen kann, werden wir das Verfahren so lange wie nötig und möglich fortsetzen und auch eine Entscheidung eines OLG und ggf. des BGH herbeiführen.

Es ja auch noch genügend Geld da zum verbraten!

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de