Hallo,
manchmal fliegt auch ein Herr von Gravenreuth auf die Nase, denn nicht immer sehen Gerichte wirklich eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Symicron'schen Explorer und einem anderen Explorer:
http://www.zdnet.de/news/artikel/1999/05/27006-ac.html
Gericht weist Klage wegen Explorer-Links zurück
"Keine Verletzung der Markenrechte"
27. Mai 1999 (jok) Das Landgericht München I hat die Klage der Firma Symicron Software Engineering gegen den Inhaber einer Homepage zurück gewiesen, der einen Link auf das Freeware-Programm "Telco Explorer" gelegt hatte.
Inhaber des Markenzeichens "Explorer" ist nämlich nicht - wie man vermuten könnte - Microsoft, sondern die Firma Symicron.
Es liege keine Verletzung der Markenrechte vor, weil keine Verwechslungsgefahr bestehe, urteilte jetzt der Vorsitzende Richter der Handelskammer, Martin Kainz (AZ: 9 HKO 850/99). Der Anwalt von Symicron kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.
Die Münchner Anwaltskanzlei Freiherr von Gravenreuth reklamiert bereits seit Jahren im Auftrag der Firma Symicron, daß die Bezeichnung "Explorer" markenrechtlich geschützt sei. Wer die Bezeichnung trotzdem benutzt, verstoße gegen das Wettbewerbsrecht, so die bisherige Argumentation. Die Folge: eine Unterlassungserklärung und eine Abmahngebühr
Viel Glück am Mittwoch wünscht Euch
Ein Surfer