Hallo FvG,
Also nochmals: Warum ist eine einfache Mail einer Abmahnung
nicht Vorzuziehen?
Ihr Posting ist doch, mit Verlaub, dummes Zeug:
a) Weil sie erfahrungsgemäß nichts hilft; aktuelles Beispiel die
min. 164 Meta-Tags bei FFL - hier habe ich sogar öffentlich in
einem Forum darauf hingewiesen. Frau Hering hat die Meta-Tags
dann sogar verteidigt. Erst als die Abmahungen kamen wurden die
Links entfernt.
Was denn nun? Links oder Meta-Tags?
BTW: Die Einträge unter "keywords" (engl: Schlüsselworte) sagen einer
Suchmaschine, was auf der Seite zu finden ist. Wenn FFL nun über Sie
berichtet, dann darf das eine Suchmaschine doch auch wissen, oder?
Es gibt genug Seiten im Netz, auf denen Sie besser wegkommen und bei
denen Ihr werter Name ebenfalls in den Meta-Tags steht, ohne dass Sie
abgemahnt hätten.
Was fürchten Sie eigentlich? Dass Sie der wohl ungeschlagene Abmahn-
könig sind, ist doch inzwischen bekannt. Auch, dass Sie nicht der
einzige sind, wohl aber der, um es salopp zu sagen, "bunteste Hund"
aus dieser Riege.
Also: Wo ist das Problem? Und nun behaupten Sie nicht, mit Ihrem Namen
würde Werbung gemacht. Was glauben Sie denn, in wieviel Prozent der
Fälle eine Suchanfrage nach Ihrem Namen _nicht_ im Zusammenhang mit
Ihren unsäglichen Abmahnungen steht?
b) Weil die Abmahnkosten auch die Prüfung der Sach- und
Rechtslage umfaßt - siehe Kostenrisiko von negativen
Feststellungsklagen. Wie schnell man eine negatie
Feststellungsklage bekommen kann hat Herr Münz ja allen
vorgeführt.
Mit Verlaub: Ein in dieser Frage durch und durch versierter Jurist
benötigt doch nicht x Stunden, um einen an sich immer wieder gleichen
und de facto simplen Sachverhalt und die daraus resultierende Rechts-
lage zu prüfen. Und selbst wenn: Ein Pauschalhonorrar, dem einer
Erstberatung vergleichbar, würde doch auch reichen, oder?
Und zu Ihrem Topic: Warn-Mails helfen nicht:
Haben Sie nicht jüngst einen Domaininhaber abgemahnt, weil Sie eine
eMail bekommen haben, die in Ihren Augen unerwünschte Werbung war?
Und wenn Sie den Sachverhalt schon so intensiv prüfen, dass Sie jedes
Mal die vollen Kosten berechnen müssen, weshalb sind Ihnen dann ganz
simple Dinge, wie Sie im Erwiderungsschriftsatz ausgeführt waren,
nicht aufgefallen? Sooo gründlich kann die Prüfung ja nicht gewesen
sein, zumal Ihr Abmahnschreiben selbst in sich widersprüchlich war.
Viele Grüsse,
Alex vom AdvoGraf-Team
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