stw: Zustimmung und Anmerkung zu 109988.html

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hallo,

Hierzu gibt es schon Urteile; Dafuer braucht man die
Linkhaftung nicht; Bei sowas greift naemlich schon
'ueble Nachrede und Beleidigung'.

ein urteil ist kein gesetz und mein beispiel sollte eigentlich nur die möglichkeit aufzeigen, wie man
mittels links auch schabernack treiben kann.
es hätte auch irgend eine andere behauptung, nicht persönlicher natur, sein können.
an dieser stelle sollten imho rechtsmechanismen zum schutz "fremder" seiten greifen.
es tut sich ja schon einiges auf der politischen ebene. ist ja nicht so daß unsere polis gänzlich versagen <g>.
doch wie dein vergleich mit den Zwergvogelzuechterverein zeigt, fehlt es an einer sagen wir mal
webgewerkschaft, oder wie auch immer.
und auf diesen umstand hat, nebenbei angemerkt, schon der hvg hingewiesen.

ein referendum wird es nicht geben aber vielleicht sollte man ja mal den polis etwas in richtung
memorandum überreichen, so ne art manifest <g>
aber man merkt auch schon wie stark intern die meinungen auseinandergehen.
wie auch immer, das von stefan münz erreichte urteil ist schon ein sehr wichtiger schritt, hier nur mal
erwähnt, nicht daß jemand denkt ich bin dagegen ;).
doch wenn der hvg meint daß eine schwalbe noch keinen sommer macht, nun..., leider hat er recht.

sollte es schon strafbar sein auf eine fremde seite zu linken die, sagen wir mal rassistischen inhalt aufweist ?
ja !

Ich gerhoere nicht zu diesen brauen oder roten Randgruppen,
sehe dies aber trotzdem anderes.
ich tendiere hier zu der Meinung die auch der Sprecher
des CCC's Andy Mueller-Maghun vertritt. Naemlich die, das
Informationen nicht gebremst werden koennen, sondern frei
zugaenglich sein sollten. gerade durch den verbot machen
solche Angebote eine Attraktivitaet aus, die auf einige
Leute verlockend ist.

hat mir rot und braun nichts zu tun.
hier geht es um legalität und um die verlinkung zu solchen seiten.
mitgefangen mitgehangen.
wer soetwas durch links unterstützt muß zwangsläufig auch dafür haften.
wobei dies nur fürs direkte verlinken gelten sollte.

das sind jetzt nur so meine gedanken zu der ganzen geschichte.

Das Internet war bisher kein rechtsfreier Raum. Es war es nie!
Straftatbestaende die man mit Hilfe des Netzes tat wurden bisher
auch verfolgt.

da hast du wohl recht, der sogenannte rechtsfreihe raum entsteht (in meinen augen) ja auch nur da wo er
geseztlich nicht eindeutig definiert ist.
und leute wie hvg finden ihn und nutzen ihn aus bzw. biegen (raumkrümmung*g*) ihn und freuen sich wie
clever sie doch sind.
ja gut, er ist nicht wirklich rechtsfrei aber nenn mir ein gesetz (kein urteil) oder eine richtlinie/verordnung
die einen link rechtlich beschreibt.
ich bin dafür, daß globale grundrichtlinien geschaffen werden auf denen dann nationale gesetze
aufbauen können.
dann wird auch kein inder einen belgier verklagen.

gruß
stw