Hi zusammen,
ich salbadere jetzt mal was aus meinen laienjuristischen Ansichten zusammen:
Das strafbare Element ist der Besitz von verbotenem Material. Wenn Du eine Site mit verbotenem Inhalt besuchst, speichern sich die Inhalte in Deinem Browsercache, damit bist Du im Besitz strafbaren Materials und hast Dich strafbar gemacht.
Damit Dir aber jemand an den Karren fahren, muss Dir der Besitz dieses Materials nachgewiesen werden. Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Du gerätst - z.B. über einen falsch bezeichneten Link - auf eine Seite mit verbotenen Inhalten. Erste Maßnahme wäre dann eine sehr gründliche Reinigung Deines Browsercaches - damit bist Du dann schon mal immerhin nicht mehr im Besitz des verbotenen Materials. Zweite Maßnahme wäre, jemanden darüber zu informieren, dass sich da ein illegaler Link befindet. Wenn es so aussieht, als hätte sich der Inhalt der Seite geändert - und der Webmaster der Site mit dem Link hatte den Link früher gesetzt - würde ich den Webmaster der Site per E-Mail darüber informieren, was es mit dem Link auf sich hat. E-Mail aufbewahren (zeigt, dass Du gegen die Inhalte aktiv wurdest). Sieht es so aus, als sei der Link Absicht --> direkt die Behörden informieren.
Grüße,
Utz