Besuchen von verbotenen Seiten strafbar?
cqp
- recht
Hallo,
wie sieht es aus wenn ich auf eine Seite gehe wo Inhalt drauf ist der rechtlich verboten ist?
Mache ich mich dann strafbar?
Ich stelle mir gerade folgende Situation vor: Ich bekomme eine Mail in der ein Text steht "Geile Seite gefunden, http://??????.de"
Wenn ich da raufclicke ist meine IP in den Logfiles des Servers.
Wie sieht das die rechtliche Lage aus?
PS: Was ist mit Links die ich in einer Mail setzte? Bin ich da auch für die Inhalte der gelinkten Seiten verantwortlich?
An Herrn G_ravenreuth: Wie währe es wenn sich sich mal an anderen sinnvollen Threads beteidigen würden? ;-)
Markus
Hallo,
wie sieht es aus wenn ich auf eine Seite gehe wo Inhalt drauf ist der rechtlich verboten ist?
Mache ich mich dann strafbar?
Ich stelle mir gerade folgende Situation vor: Ich bekomme eine Mail in der ein Text steht "Geile Seite gefunden, http://??????.de"
Wenn ich da raufclicke ist meine IP in den Logfiles des Servers.
Wie sieht das die rechtliche Lage aus?PS: Was ist mit Links die ich in einer Mail setzte? Bin ich da auch für die Inhalte der gelinkten Seiten verantwortlich?
An Herrn G_ravenreuth: Wie währe es wenn sich sich mal an anderen sinnvollen Threads beteidigen würden? ;-)
Markus
Hi Markus,
definiere "verboten"! Solltest Du auf eine Kinderporno-Seite surfen, dann machst Du Dich eigentlich strafbar. Andere verbotene Seiten - welche das auch immer sind - müssen nicht unbedingt so verboten sein... Wenn Du verstehst..
Volker
definiere "verboten"! Solltest Du auf eine Kinderporno-Seite surfen, dann machst Du Dich eigentlich strafbar. Andere verbotene Seiten - welche das auch immer sind - müssen nicht unbedingt so verboten sein... Wenn Du verstehst..
verboten? Alles was gegen das Gesetz verstößt.
Das Problem ist doch aber: Woher soll ich VORHER wissen was sich hinter einem Link versteckt???
Markus
Hi zusammen,
ich salbadere jetzt mal was aus meinen laienjuristischen Ansichten zusammen:
Das strafbare Element ist der Besitz von verbotenem Material. Wenn Du eine Site mit verbotenem Inhalt besuchst, speichern sich die Inhalte in Deinem Browsercache, damit bist Du im Besitz strafbaren Materials und hast Dich strafbar gemacht.
Damit Dir aber jemand an den Karren fahren, muss Dir der Besitz dieses Materials nachgewiesen werden. Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Du gerätst - z.B. über einen falsch bezeichneten Link - auf eine Seite mit verbotenen Inhalten. Erste Maßnahme wäre dann eine sehr gründliche Reinigung Deines Browsercaches - damit bist Du dann schon mal immerhin nicht mehr im Besitz des verbotenen Materials. Zweite Maßnahme wäre, jemanden darüber zu informieren, dass sich da ein illegaler Link befindet. Wenn es so aussieht, als hätte sich der Inhalt der Seite geändert - und der Webmaster der Site mit dem Link hatte den Link früher gesetzt - würde ich den Webmaster der Site per E-Mail darüber informieren, was es mit dem Link auf sich hat. E-Mail aufbewahren (zeigt, dass Du gegen die Inhalte aktiv wurdest). Sieht es so aus, als sei der Link Absicht --> direkt die Behörden informieren.
Grüße,
Utz
ok, danke erst mal.
Das meine IP im Logfile des Webservers hätte also keine rechtliche Relevanz?
Markus
Hi Markus,
Das meine IP im Logfile des Webservers hätte also keine rechtliche Relevanz?
Ich denke, es könnte zumindest Anlass für eine Hausdurchsuchung sein, vgl. http://www.internetworld.de/index_7445.html
Grüße,
Utz
ok, danke erst mal.
Das meine IP im Logfile des Webservers hätte also keine rechtliche Relevanz?
HAllo
Wenn du nur die Startseite geladen hast und dann verschwunden bist, wird die Staatsanwaltschaft schon sehen, dass du versehentlich auf die Seite kamst. Surfst du allerdings die gesamte Site ab, steht deine IP also hunderte Male im Log, dann kannst du dir sicher sein, irgendwann mal Besuch zu bekommen.
MfG
Thomas
Hallo,
Das strafbare Element ist der Besitz von verbotenem Material. Wenn Du eine Site mit verbotenem Inhalt besuchst, speichern sich die Inhalte in Deinem Browsercache, damit bist Du im Besitz strafbaren Materials und hast Dich strafbar gemacht.
Das dachte ich bisher auch. Aber ich zitiere kurz aus http://www.heise.de/newsticker/data/mbb-29.09.00-000:
"Strafbar ist auch der Besitz von einschlägigen Bildern, zum Beispiel durch Download und Abspeichern
auf der lokalen Festplatte. Wer unabsichtlich auf eine Internetseite mit Kinderpornografie-Inhalten stößt,
wodurch solches Material in den Browser-Cache geraten kann, muss hingegen keine Strafverfolgung befürchten."
Heise sagt das. Ob das stimmt, kann ich nicht beurteilen. Mit Cache-Reinigung ist man - wie du sagst- auf
jeden Fall auf der sicheren Seite...
Gruß,
Slyh