Hunold: Problem mit Erreichbarkeit

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Hallo,

ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass jemand ein Angebot abgibt (die Webseite des Hosters) und jemand das Angebot annimmt (der Kunde) und dann bezahlt (ganz wichtig).

In den AGB werden nur die Grundbedingungen einer Unternehmung geregelt, wie Angebot (zB Irrtümer vorbehalten), Zahlungsart und -Weise und wo der Gerichtsstand ist (was letztendlich nur bei Vollkaufleuten von Interesse ist).

Fehlt die AGB gilt der entsprechende Artikel im BGB.

In der AGB kann noch etwas stehen über traffic und sonstige Zusatzleistungen. Aber auch das:
Jeder Mieter eines virtuellen Server erhält eine Waschmaschine zum Preis von DM 8000,- zu deren Kauf er sich ausdrücklich verpflichtet.
Oder auch:
Alle Angaben im Angebot sind quatsch (ohne Gewähr).

Stimmt die Leistung der gemieteten Sache nicht mit dem Angebot überein, kann man gegen Erstattung des Kaufpreises vom Kauf zurücktreten.

Schätze, dass Internetgeschäfte bald als Haustürgeschäfte eingestuft werden.

Hunold