Hallo
Werden wir in unseren ständig zu erbringenden Leistungen für eine zusammenhängende Dauer von mindestens zwei Wochen behindert, so leisten wir dadurch Gewähr, daß der Besteller berechtigt ist, die monatlichen Entgelte entsprechend zu mindern.
Das ist aber nett. Wenn es hart auf hart geht, muss er das sowieso :-)
Eine erhebliche Behinderung liegt beispielsweise vor, wenn der Besteller bei Internetzugängen nicht mehr auf die gewohnte Infrastruktur zugreifen kann. Der Besteller hat in diesem Fall zudem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Gewährleistungsansprüche des Bestellers gleich aus welchen Rechtsansprüchen ausgeschlossen.
Was ist gewohnte Infrastruktur? Gummibandbegriff!
Ausserdem ist hier immer vom Besteller und nicht vom Kunden die Rede. Ergo ist diese "AGB" abgekupfert, selbst zusammengeschustert oder sonst was. Das Ding lag nie einem Rechtsanwalt zur Prüfung vor (das kostet nämlich viel Geld)
Wir haften deshalb in diesem Rahmen insbesondere nicht auf Schadensersatz, auch nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
Na da möchte ich es mal drauf ankommen lassen. Keine Haftung für nix?
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt jedoch nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche wegen besonderer vertraglicher Zusicherungen geltend macht. Sofern wir oder unsere Erfüllungsgehilfen fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Klartext: er haftet nur in Höhe der jeweiligen Auftragssumme. Wenn überhaupt, denn grobe Fahrlässigkeit muss der Kunde nachweisen können und das ist (fast) nie möglich.
Ich nehme an, dass dieses in meinem Fall zutrifft. Über die Erreichbarkeit selber steht nix drin.
Schau mal in seinem Angebot :-)
Kann ich das in Anspruch nehmen?
Nein. Aber ich würde es drauf ankommen lassen.
Stichwort: ausserordentliche Kündigung des Vertrages wegen Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften (Kopie von der Webseite machen)
Damit gibst Du den schwarzen Peter zurück und er muss beweisen, dass alle seine Dienste OK sind :-) Mal sehn, wie er sich da herauswinden will.
Hunold