LG Frankfurt a.M. neues Meta-Tag-Urteil
Günter Frhr.v.Gravenreuth
- recht
0 Thomas Schmies0 Sonia
0 Waldi0 GraveDigga0 Waldi
0 Andreas0 CPG0 Chräcker Heller
LG Frankfurt a.M. Az.: 3/8 0 75/2001 Urteil vom 18. Juli 2001-08-10
Tatbestand:
Die Markeninhaberin A hat mit der Firma B eine Vereinbarung, wonach diese die Marke XY für Tonträger nutzen darf. B arbeitet mit der PR-Agentur C zusammen. Die PR-Agentur hatte nun die Marke XY als Meta-Tag nicht nur auf jenen Seiten, wo sie Promotion für die für Tonträger der Firma B machte, sondern auch auf ihrer eigenen, allgemeinen Firmenseiten.
Dies wurde ihr nun gerichtlich untersagt.
Aus den Entscheidungsgründen:
„Sie (Anm. die Firma C) ist lediglich berechtigt, für Produkte von B die Bezeichnung XY zu verwenden. Das geschieht auf der (Anm. allgemeinen) Homepage der C jedoch nicht. Es findet sich dort kein konkreter Hinweis auf die XY von B. Vielmehr bietet die C auf der Homepage ganz allgemein ihre Dienste an; und niemand kann daraus erkennen, dass die C überhaupt etwas mit den XY von B zu tun hat. Mit dem beanstandeten Meta-Tag bezeichnet die C mithin ihren allgemeinen Geschäftsbetrieb ...“
Es ist wieder wie bei
http://www.juramail.de/forum/index.cgi?read=2428
entschieden worden.
Die Entscheidunggründe einer ähnlichen Entscheidung des LG Hamburg vom 07.06.01 http://www.intern.de/news/1874.html
stehen noch aus.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
LG Frankfurt a.M. Az.: 3/8 0 75/2001 Urteil vom 18. Juli 2001-08-10
Tatbestand:
Die Markeninhaberin A hat mit der Firma B eine Vereinbarung, wonach diese die Marke XY für Tonträger nutzen darf. B arbeitet mit der PR-Agentur C zusammen. Die PR-Agentur hatte nun die Marke XY als Meta-Tag nicht nur auf jenen Seiten, wo sie Promotion für die für Tonträger der Firma B machte, sondern auch auf ihrer eigenen, allgemeinen Firmenseiten.
Dies wurde ihr nun gerichtlich untersagt.
Aus den Entscheidungsgründen:
„Sie (Anm. die Firma C) ist lediglich berechtigt, für Produkte von B die Bezeichnung XY zu verwenden. Das geschieht auf der (Anm. allgemeinen) Homepage der C jedoch nicht. Es findet sich dort kein konkreter Hinweis auf die XY von B. Vielmehr bietet die C auf der Homepage ganz allgemein ihre Dienste an; und niemand kann daraus erkennen, dass die C überhaupt etwas mit den XY von B zu tun hat. Mit dem beanstandeten Meta-Tag bezeichnet die C mithin ihren allgemeinen Geschäftsbetrieb ...“
Es ist wieder wie bei
http://www.juramail.de/forum/index.cgi?read=2428
entschieden worden.
Die Entscheidunggründe einer ähnlichen Entscheidung des LG Hamburg vom 07.06.01 http://www.intern.de/news/1874.html
stehen noch aus.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Hallo,
wieder einmal eine interessante Facette, das vor deutschen Gerichten gerade im Markenrecht vielfach um des Kaisers Bart gestritten wird.
Eine Erwähnung in den Meta-Tags dürfte (wohl) kaum zu einer gravierenden Verletzung betroffener Rechte führen.
Allerdings muss ich erstmal den Urteilstext lesen.
Ansonsten gibt das Thema pointiert wieder: <www.advograf.de>
MfG,
Thomas Schmies
Hi,
so langsam denke ich
wieder einmal eine interessante Facette, das vor deutschen Gerichten gerade im Markenrecht vielfach um des Kaisers Bart gestritten wird.
Eine Erwähnung in den Meta-Tags dürfte (wohl) kaum zu einer gravierenden Verletzung betroffener Rechte führen.
Allerdings muss ich erstmal den Urteilstext lesen.
Ansonsten gibt das Thema pointiert wieder: <www.advograf.de>
wo die Legislative mit entsprechenden Gesetzen versagt oder schlaeft,
haben Bauernfaenger und die Koenige der Misthaufen ihr gefundenes
Fressen.
Wohl bekomms, unserer Politik wuensche ich guten Schlaf..
*kopfschuettel*
Sonia
Ich geh jetzt essen... wenn ich wieder komme ist der Thread sicher schon explodiert...
Warum last ihr euch eigendlich provozieren?
<ironie>Geht in du Politik und ändert die gesetzte</irnoie>
Gruss Waldi
<ironie>Geht in du Politik und ändert die gesetzte</irnoie>
<nochmehrironie>du hast den tag falsch abgeschlossen</nochmehrironie>
<ironie>Geht in du Politik und ändert die gesetzte</irnoie>
<nochmehrironie>du hast den tag falsch abgeschlossen</nochmehrironie>
*rotwerd*
upsy... was soll ich dazu sagen? vieleicht:
http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/?m=149230&t=28654
aber wass solls bin erstaunt das hier nicht der übliche Krieg bei dem Thema losbricht.
Bin stoltz auf euch (nicht auf mich).
Wladi oder doch besser Waldi
<nohtml><noehead><notitle></notitle></nohead><denbodylassmamalweg>wer schreibt bloss sowas</denbodylassmamalweg></nohtml>
Tach edler Herr,
da Sie ja so rechtsliebend sind, von mir eine kleine Information bezüglich der Rechtschreibung:
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Die Abkürzung des Titels schreibt man im Deutschen (nach Duden) mit Bindestrich: "Dipl.-Ing."
Und zwischen dem letzten Punkt und der öffnenden Klammer muss ein Leerzeichen (ebenfalls nach Duden) stehen.
Richtig schreibt es sich also: "Dipl.-Ing. (FH)"
Und sollte ich mit der Verwendung des Wortes Duden irgendwelche Markenrechte oder sonstige Rechte verletzt haben, tut es mir nicht leid und unterschreiben werde ich auch nichts.
MfG
Andreas
Dies wurde ihr nun gerichtlich untersagt.
Moin,
Wer war der Kläger? Hat sich die Firma dagegen gewehrt, dass in den Meta-Tags der Agentur die Firmenbezeichnung auftauchte, oder hat ein Außenstehender geklagt?
Gruß
CPG
Wer war der Kläger?
Die Markeninhaberin.
Hat sich die Firma dagegen gewehrt, dass in den Meta-Tags der Agentur die Firmenbezeichnung auftauchte, oder hat ein Außenstehender geklagt?
Bei Sonderschutzrechten (Patenten, Marken, Urheberrecht u.ä.) kann im Regelfall nur die Inhaber klagen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Hallo,
natürlich kann ich das Urteil als einfacher Mensch wieder falsch verstanden haben, aber außer CPG hervorragende Frage die meines Erachtens den wichtigesten Punkt betrift, kann ich der dem Zitat des Urteiles wohl zugrundeliegenden Meinung nur zustimmen.
Ein Teil der Metatags (wohl der, um den es hier geht) dient doch nun mal zur Auszeichnung einer Seite und wird speziell von Suchmaschienen genutzt. Suchmaschienen kanalisieren die Besucherströme im netz und leiten diese auf Angebote hin. Gelingt es mir nun, diese Besucherströme zu mir zu leiten, sehen diese zur selben Zeit keine andere Seite. (in der Regel zumindest). Wenn ich nun durch geziehlte Verwendung von Begriffen in den Metatags den Benutzer einer Suchmaschiene sugerire, ich wäre der Anbieter von dem gesuchten Begriff, dann schädige ich nicht nur unter Umständen den Rechtsinhaber des genannten "produkte-Begriffes" sondern auch den Besucher. Wenn ein Geschäft draussen mit einer Produkpalette einer Firma x Werbung macht und somit Passanten in die Räume lockt, um denen dann Produkt y anzudrehen, dann würde ich das auch sehr ärgerlich finden. Auch kann ich mir nicht vorstellen, das man es als "fein" empfinden würde, wenn ich versuche mit den Begriffen "Selfhtml" "Stefan Münz" (sorry an ihn für die Nennung hier, ist nur ein Bsp.) etc sugerieren würde, ich sei der Anbieter und Vertreiber dieser bekannten Dokumentation, und auf meiner Seite gibts dann nur eine schlechte Kopie derselben.
Chräcker
http://www.Stempelgeheimnis.de
Hallo,
natürlich kann ich das Urteil als einfacher Mensch wieder falsch verstanden haben, aber außer CPG hervorragende Frage die meines Erachtens den wichtigesten Punkt betrift, kann ich der dem Zitat des Urteiles wohl zugrundeliegenden Meinung nur zustimmen.
Ein Teil der Metatags (wohl der, um den es hier geht) dient doch nun mal zur Auszeichnung einer Seite und wird speziell von Suchmaschienen genutzt. Suchmaschienen kanalisieren die Besucherströme im netz und leiten diese auf Angebote hin. Gelingt es mir nun, diese Besucherströme zu mir zu leiten, sehen diese zur selben Zeit keine andere Seite. (in der Regel zumindest). Wenn ich nun durch geziehlte Verwendung von Begriffen in den Metatags den Benutzer einer Suchmaschiene sugerire, ich wäre der Anbieter von dem gesuchten Begriff, dann schädige ich nicht nur unter Umständen den Rechtsinhaber des genannten "produkte-Begriffes" sondern auch den Besucher. Wenn ein Geschäft draussen mit einer Produkpalette einer Firma x Werbung macht und somit Passanten in die Räume lockt, um denen dann Produkt y anzudrehen, dann würde ich das auch sehr ärgerlich finden. Auch kann ich mir nicht vorstellen, das man es als "fein" empfinden würde, wenn ich versuche mit den Begriffen "Selfhtml" "Stefan Münz" (sorry an ihn für die Nennung hier, ist nur ein Bsp.) etc sugerieren würde, ich sei der Anbieter und Vertreiber dieser bekannten Dokumentation, und auf meiner Seite gibts dann nur eine schlechte Kopie derselben.
Dem stimmen sicher viele zu. Aber man muss es auch anders ein wenig betrachten:
Hier kam es vor Gericht und wurde geklaert. Falls nun aber z.B. ein Student so einen Meta-Tag gesetzt hat, koennte man ja ihn freundlich darauf hinweisen und ihn bitten diesen zu entfernen. Falls er sich dann explizit weigert, dann Ab...
Ich vermute aber, dass dieses Urteil vielleicht dazu genutzt wird. sofort Abzumahnen. Denn Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht, dann hat man aber das grosse Dilemma.
Ciao Micha
Chräcker
http://www.Stempelgeheimnis.de
Hallo,
Dem stimmen sicher viele zu.
von meinen Vorschreiber aber keiner, da wurde nur mal wieder die Inkomeptenz der Justiz beklagt.
Zum Thema Abbahnpraxis hast Du meine vollste Zustimmung. Deswegen fand ich die Frage, wer den hier geklagt hat, auch so wichtig. Auch muß es nicht immer (eigendlich eher selten) eine Klage oder Abmahnung sein. Aber das gesprocheneRecht an sich kann ich hier, soweit ich es verstanden hab, nachvollziehen.
Chräcker
http://www.Stempelgeheimnis.de
Morchen:
Ich vermute aber, dass dieses Urteil vielleicht dazu genutzt
wird. sofort Abzumahnen.
Die Abmahnung ist ja nicht das Problem, sondern die Kosten die Dabei auf den (armen) Studenten zukommen. Wenn man ihr eine Vernünftige (billige) Regelung finden würde währe allen beteiligten geholfen. Oh auser natürlichen den Anwählten die dann nix mehr verdienen würden und somit keine mögl. mehr hätten ihre Kunden zu schützen, und da haben wir das Dilema.
<idealismus>Aber mal erlich, ist es wirklich notwendig *Hobbyhtmlschreiber* teilweise 4 Stellige Abmahnungen zu schreiben obwohl man davon ausgehen kann das diese sowieso tun was man von ihnen will?</idealismus>
<realismus>Wir leben aber in einer Welt in der man Regeln für alles mögliche braucht weil einige Menschen (ich will hier niemanden ansprechen) es einfach nicht begreifen das man sich an gewisse "Spielregeln" halten muss um ein vernüftiges Leben in der Gemeinschaft zu führen. Das diese Aufgestellten Regeln dann nicht immer auf alle Situationen zutreffen bzw. fehl/miss interpretiert werden ist was anderes</realismus>
*depri* Waldi
Morchen:
Ich vermute aber, dass dieses Urteil vielleicht dazu genutzt
wird. sofort Abzumahnen.
Die Abmahnung ist ja nicht das Problem,
So warum hat Meister Münz dann keine Unterlassungserklärung bezüglich des FTP-Explorers abgegeben, sondern ist sofort zu Gericht gerannt?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Hallo,
oh, da hatte ich aber doch schon geschliffenere Repliken von Ihnen gesehen. Wie dem auch sei, ich kann nur vermuten, was alles warum Herr Münz gemacht und nicht gemacht hat, aber soweit ich als bescheidener beobachter das mitbekommen habe, ging es Herrn Münz in erster Linie nicht direkt (nur) um die Frage, inwieweit seine Verlinkung die Geschäftsinteresse jener Ratinger Firma geschädigt hat (obwohl das ja auch spannende Ergebnisse erbracht hat), sondern auch um die Grundsätzliche Frage der sogenannten Linkhaftung. Auch dieser Klärung wegen hat Her Münz das von der Ratinger Firma angestrebte "Verfahren" (nicht gerichtlich gemeint, sondern "Verfahren an sich") angenommen. Man kann vielleicht sagen, er hat einach die Waffen aktzeptiert.
Auch ist Herr Münz nur einer von vielen abgemahnten Mitbürgern. Wir können ja nun, nur weil Herr Münz "sturerweise" (so entnehme ich es zwischen Ihren Zeilen lesend) nach einem vorgerichtlichen (Telefon?) Gespräch mit der Geschäftsleitung der Ratinger Firma (was warscheinlich nie statgefunden hat) den Link nicht entfernt hat, rechtfertigt dies noch keine allgemeine daraus abgeleitete Handlungsweise gegen zahlreiche andere Mitbürger.
Chr.Heller
Hi Chräcke,
Auch kann ich mir nicht vorstellen, das man es als "fein" empfinden würde, wenn ich versuche mit den Begriffen "Selfhtml" "Stefan Münz" (sorry an ihn für die Nennung hier, ist nur ein Bsp.) etc sugerieren würde, ich sei der Anbieter und Vertreiber dieser bekannten Dokumentation, und auf meiner Seite gibts dann nur eine schlechte Kopie derselben.
Was aber, wenn jemand eine Linksammlung zusammengestellt hat. z.B. "Reisen". Und unter "Öffentliche Verkehrsmittel" taucht die "DB" auf, neben anderen. Oder im Bereich "Luftverkehr" die "Lufthansa".
Dann ist doch nur jemand geschädigt, wenn er den Haken über diese Seite zur Lufthansa schlagen muß. Jemand, der ein Übersicht möchte ist doch bestens bedient?! Kann dann die Verwendung von Lufthansa oder DB im Metatag schädigend sein für den Markeninhaber?
Schöne Grüße,
Fraenk
Was aber, wenn jemand eine Linksammlung zusammengestellt hat. z.B. "Reisen". Und unter "Öffentliche Verkehrsmittel" taucht die "DB" auf, neben anderen. Oder im Bereich "Luftverkehr" die "Lufthansa".
Also zumindest die AL ITALIA sollte nicht "lufthansa" als Meta-Tag verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Hallo,
gutes Beispiel und ein "kommt eben drauf an". Wenn die entsprechende Seite "Produkte" der Lufthansa anbietet, dann kann man das Bedürfins des Seitenbetreibers, dies den potentiellen Besucher auch über die Suchmaschiene mitzuteilen, auch nachvollziehen. Wenn sich Lufthansa geschädigt sieht, dann ist es eine Ermessensfrage die dann eben geklärt werden sollte. Deswegen heist es ja auch in der Begründung ganz klar:
"Es findet sich dort kein konkreter Hinweis auf die XY von B. Vielmehr bietet die C auf der Homepage ganz allgemein ihre Dienste an; und niemand kann daraus erkennen, dass die C überhaupt etwas mit den XY von B zu tun hat. "
und die Richter sagen damit ganz eindeutig, daß hier eben die Seite, auf die die Besucher gelockt wurden gar nichts mit dem Markennamen zu tun hat. Das auch keine Produkte der klagenden Firma angeboten wurde, das, um im Bsp. zu bleiben, da zwar Lufthansa in den Metatags steht, aber nur Plattboote für Kanalfahrten in Südfrankreich verkauft wurden....
Chräcker
http://www.Stempelgeheimnis.de
Hallo,
natürlich kann ich das Urteil als einfacher Mensch wieder falsch verstanden haben, aber außer CPG hervorragende Frage die meines Erachtens den wichtigesten Punkt betrift, kann ich der dem Zitat des Urteiles wohl zugrundeliegenden Meinung nur zustimmen.
Ein Teil der Metatags (wohl der, um den es hier geht) dient doch nun mal zur Auszeichnung einer Seite und wird speziell von Suchmaschienen genutzt. Suchmaschienen kanalisieren die Besucherströme im netz und leiten diese auf Angebote hin. Gelingt es mir nun, diese Besucherströme zu mir zu leiten, sehen diese zur selben Zeit keine andere Seite. (in der Regel zumindest). Wenn ich nun durch geziehlte Verwendung von Begriffen in den Metatags den Benutzer einer Suchmaschiene sugerire, ich wäre der Anbieter von dem gesuchten Begriff, dann schädige ich nicht nur unter Umständen den Rechtsinhaber des genannten "produkte-Begriffes" sondern auch den Besucher. Wenn ein Geschäft draussen mit einer Produkpalette einer Firma x Werbung macht und somit Passanten in die Räume lockt, um denen dann Produkt y anzudrehen, dann würde ich das auch sehr ärgerlich finden.
Womit der Kern dert Entscheidung umgangssprachlich dargestellt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)