Hallo,
Nein. Hast Du schonmal vom Wort Privatsphaere gehoert?
ja, so ist es mit fast allen vergleichen. man findet immer irgendwo einen Haken und mit dem versucht man dann gerne das ganze Argument mit aus zu hebeln. (ich hatte hier allerdings eher vermutet, daß Du den Hebeln beim Bereuich "Abnutzung des entwendeten Fahrzeuges" ansetzen würdest.
Wenn wir aber einmal davon ausgehen, daß die Frage der Notwendigkeit des Schutzens des persönlichen Eigentums und seiner Verfügung unabhängig von der Frage der Privatspähre gesehen werden kann, (Eigentum ist auch dann zu schützen, wenn die Privatspähre nicht tangiert wird).... dann kann man diesen Haken am Vergleich einmal ignorieren und ihn als das ansehen, was es ist: ein Vergleich.
Und jetzt denk noch mal drueber nach.
Yup....
Chräcker