Peter: Kunde will nicht zahlen

hallo,

ich habe folgendes problem :
Ich habe eine SMS-Versandseite betrieben und den Versand ausschließlich über werbung per weiterleitung nach den vershcickten sms finanziert. Mit den Werbepartnern habe ich einen mündlichen Vertrag per Telefon abgeschlossen. Bei einem Werbepartner hat die Geschäftsführung gewechselt und will jetzt nun nicht mehr bezahlen, da nichts schriftliches vorliegt...Was kann ich da machen bzw. kann ich überhaupt nichts machen ?

MfG
 Peter Schenkel

  1. Hi,

    Mit den Werbepartnern habe ich einen mündlichen Vertrag per Telefon abgeschlossen.

    mündliche Verträge sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurden. Wenn Du allerdings einen Zeugen hast, ist der Vertrag (fast?) wie ein schriftlicher - wobei ich nicht ganz sicher bin, ob ein Zeuge bei Telefongesprächen Dir nicht noch ganz andere Probleme bringt.

    Hast Du noch Kontakt zu demjenigen, der den Vertrag damals mit Dir geschlossen hat?

    Cheatah

    1. mündliche Verträge sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurden.

      -> AHA !!!... nur dann wären Sie ja nicht mündlich oder ? - LOL
      ROFL

      LOL

      ROFL ...

      HIHI----

      AHAHAHAHAAH..........................................................
       ;)

      :)

      :O

      HAHAH :)

      ich will ab sofort eine Forums-Stilblütensammlung !!!!!!!!!!!!
       :)

      mfg

      KB RAAB :)
      www.whiskyworld.de

      1. mündliche Verträge sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurden.

        -> AHA !!!... nur dann wären Sie ja nicht mündlich oder ? - LOL
        ROFL

        Hehehe, war ja wohl absicht, oder?
        Tschau
        Golzan

        1. Hi,

          mündliche Verträge sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurden.
          -> AHA !!!... nur dann wären Sie ja nicht mündlich oder ? - LOL
          Hehehe, war ja wohl absicht, oder?

          hm, habt ihr den Gag wirklich noch nie gehört? Ich sehe ihn eigentlich eher als olle Kamelle an... :-)

          Vor allem aber entspricht es der Wahrheit. Das Papier hat mangels Existenz einen Wert von Null, und den gleichen Wert kann man mündlichen Verträgen beimessen.

          Cheatah

          1. Moin

            Das Papier hat mangels Existenz einen Wert von Null, und den gleichen Wert kann man mündlichen Verträgen beimessen.

            <g>Ah, du bist also der Typ, der im Supermarkt immer Schreiber und Papier zückt, wenn der Kaufvertrag über den Liter Milch schriftlich fixiert wird?</g>

            lg

            Swen*433BGB*en

            1. Hi,

              <g>Ah, du bist also der Typ, der im Supermarkt immer Schreiber und Papier zückt, wenn der Kaufvertrag über den Liter Milch schriftlich fixiert wird?</g>

              nein - ich zücke höchstens den Schreiber, mit dem ich den Zahlungsbeleg unterschreibe; aber gewöhnlich wird mir der auch in die Hand gedrückt.

              Der Vertrag ist übrigens der Kassenbon.

              Cheatah

              1. Moin

                Der Vertrag ist übrigens der Kassenbon.

                Nein. Oder bist du vertragslos, wenn du an einer "manuellen" Kasse mangels Papierrolle keinen Bon erhälst?

                Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende, mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen abgegeben werden (Angebot bzw. Antrag einerseits und Annahme andererseits). Sofern nichts anderes geregelt ist (wenn ich mich recht erinnere zum Bespiel bei (Verbraucher)kreditverträgen) ist keine besondere Form nötig, weder Schriftform noch mündliche Äußerungen. Du legst die Ware der Kassierin auf den Tisch (und bindest dich damit, 145 BGB) die Kassiererin tippt den Preis ein, scannt oder macht sonstwas und schiebt die Ware "nach hinten": sie (als Beauftragte des Einentümers, das untersrtellen wir jetz mal) nimmt den Vertrag an (147 BGB). Ein konkludentes handeln reicht also - was ja auch sehr praktisch ist, sonst würde ja niemand Lust auf einkaufen haben :-).  Das alles kann schweigend vor sich gehen, mit Bon oder ohne, nackt oder im Dunkeln. Der Kassenbon, der Kassenzettel, der handschriftlich ausgefüllte und unterschiebene Zettel ist ein Beleg, ein Beweisstück, aber nicht der Vertrag. Wäre ja auch noch schöner, wenn ein paier, an dessen zustandekommen bzw formulieren ich als Käufer nicht habe mitwirken dürfen, auf ein mal auch "mein" mich bindender Vertrag werden sollte. Das klassische Beispiel ist "in den Schnee geschriebene Vetrag" an den sich Verkäufer K. im Frühling nicht mehr gebnden fühlt). Die Juristen sind da wie die Programmierer: sie trennen hübsch säuberlich Sachen voneinander, um im Zweifels/Streit-fall oder beim Fehler exakt trennen und den "Fehler" bestimmen (debuggen) zu können. Wir "Laien" müssen das nicht blicken, verlassen uns aber auf.
                Ich red übrigens nicht ganz dumm rum: ich habe mal 3 Jahre einen juranahes Studium (zwar mit dem Schwerpunkt öffentliches Recht / Verwaltungsrecht und bald 20 Jahre ist es auch her) erfolgreich hinter mich gebracht :-) - was nicht heißen soll, das ich mich gern eines besseren belehren lasse :-)

                Viele Grüße

                Swen

                Cheatah

                1. Einen wunderschönen guten Abend !
                  (Schwall/Laber)

                  Der Vertrag ist übrigens der Kassenbon.

                  Nein.

                  Gaanz richtig. Der Kassenbon ist nur praktisch wenn man was umtauschen , von der Steuer absetzen oder dem Kaufhausdetektiv was beweisen will (und in noch ein paar anderen Fällen). Der Vertrag is er aber sicher net.

                  Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende, mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen abgegeben werden (Angebot bzw. Antrag einerseits und Annahme andererseits). Sofern nichts anderes geregelt ist (wenn ich mich recht erinnere zum Bespiel bei (Verbraucher)kreditverträgen)

                  ... und bei Grundstücksübergängen sowie bei Immobilien und Rechten bzw. Patenten ...

                  ist keine besondere Form nötig, weder Schriftform noch mündliche Äußerungen.

                  Also gibt es mündl., schriftl. schlüssiges Verhalten und notariell Beurkundet ...

                  Du legst die Ware der Kassierin auf den Tisch (und bindest dich damit, 145 BGB) die Kassiererin tippt den Preis ein, scannt oder macht sonstwas und schiebt die Ware "nach hinten": sie (als Beauftragte des Einentümers, das untersrtellen wir jetz mal) nimmt den Vertrag an (147 BGB).

                  Respekt. Dann haben wir nach Einigung §929 den Kaufvertrag $433 gebastelt und uns damit alle nen Haufen Rechte und Pflichten eingehandelt. Der Käufer muß jetzt den Schrott bezahlen und mitnehmen, der Händler muß das Zeug herschaffen und übereignen.

                  Dazu sind dann zwei weitere Anfragen (§145) und entsprechende Annahmen (§147) notwendig, die zusammen mit einer Einigung nach §929 und der Übergabe im Realakt (§854) Zahlung und Übereignung der Ware entsprechen. Dann hat jeder seine Pflichten getan und der Vertrag ist erfüllt. So einfach ist das, olé !

                  Wäre ja auch noch schöner, wenn ein paier, an dessen zustandekommen bzw formulieren ich als Käufer nicht habe mitwirken dürfen, auf ein mal auch "mein" mich bindender Vertrag werden sollte.

                  Jaaaaaaa, dafür haben wir ja Gottseidank die AGB's, und wie die funktionieren steht im AGB-Gesetz, ganz besonders in den Paragraphen 2,3,10 und 11 und blablablabla

                  sie trennen hübsch säuberlich Sachen voneinander, um im Zweifels/Streit-fall oder beim Fehler exakt trennen und den "Fehler" bestimmen (debuggen) zu können.

                  Jawoll, das gute alte äh-wie-hieß-es-doch-gleich-moment-ach-mist-hab-ich-vergessen-prinzip (das hat wirklich einen tollen Namen gehabt)

                  Ich red übrigens nicht ganz dumm rum: ich habe mal 3 Jahre einen juranahes Studium (zwar mit dem Schwerpunkt öffentliches Recht / Verwaltungsrecht und bald 20 Jahre ist es auch her) erfolgreich hinter mich gebracht :-)

                  Und ich kann auch nur so geschwollen daher reden, weil ich grade (weniger) erfolgreich zwei Jahre Grundkurs Wirtschaft hinter mich gebracht habe und jetzt ganz doll schlau bin und überhaupt heute den letzten Schultag meines Lebens gehabt hab, olé olé !

                  was nicht heißen soll, das ich mich gern eines besseren belehren lasse :-)

                  Aus Sicht des nicht ambitionierten GKler: Alles erste Sahne (Paragraph dazu hab ich vergessen)

                  So viel mal (überflüssiger Weise) dazu,

                  Harry
                  (der hier unbedingt seinen Sämpf (hehe) dazu geben mußte, weil er sich an das Zeug irgendwie unverständlicherweise noch erinnern konnte)

    2. leider habe ich keinen kontakt, da die jetzige führung , die nummer anscheinend aus "datenschutzgründen" nicht rausgeben darf und email -adresse wissen sie natürlich auch nicht.

      MfG
       Peter Schenkel

      1. Hi!

        leider habe ich keinen kontakt, da die jetzige führung , die nummer anscheinend aus "datenschutzgründen" nicht rausgeben darf und email -adresse wissen sie natürlich auch nicht.

        Damit verhalten sie sich korrekt. Persoenliche Daten von Mitarbeitern (auch Ex) duerfen nicht einfach herausgegeben werden.

        Bleibt Dir vielleicht noch die Suche im Telefonbuch...

        So long

  2. Ich habe eine SMS-Versandseite betrieben und den Versand ausschließlich über werbung per weiterleitung nach den vershcickten sms finanziert. Mit den Werbepartnern habe ich einen mündlichen Vertrag per Telefon abgeschlossen.

    -> sofern ein Vetrag nicht schriftlich durch beide Parteien per Unterschrifft als bestätigt gilt, solange kannst du so gut wie nichts machen ! Mündliche vereinbarungen sind wertlos sofern keine Aufzeichnung derer besteht, da hier aussage gegen Aussage steht.
    Du könntest höchstens den alten Ansprechpartner (den Ex-Mitarbeiter) dazu überreden als Zeuge vor gericht zu erscheinen um bei einem evtl. prozess als Sieger herauszugehen. Wie dem auch sei benötigst du auf alle Fälle einen Anwalt wenn du dies nicht auf dir Sitzen lassen willst.

    mfg

    Korbinian Bachl
    www.whiskyworld.de

  3. Moin

    da nichts schriftliches vorliegt...

    Verträge sind (jedenfalls in D)in der Regel nicht an die Schriftform gebunden. Aber Recht haben und Recht kriegen ist ein Unterschied :-(

    Da in jedem Einzelfall vieles zu bedenken sein kann, würde ich, wenn irgend vertretbar, einen Anwalt deines Vertrauens konsultieren und mich beraten (das muss ja noch lange nicht heißen, das man den Anwalt sofort auf die Gegenseite loshetzt) lassen

    Viele Grüße

    Swen

    1. Hi!

      Verträge sind (jedenfalls in D)in der Regel nicht an die Schriftform gebunden. Aber Recht haben und Recht kriegen ist ein Unterschied :-(

      Das sehe ich genauso. An die Schriftform ist dieser Vertrag nicht gebunden.
      Allerdings wirst Du Probleme haben, den mündlichen Vertrag zu beweisen.
      Aber halt:
      Du schreibst er will nicht MEHR bezahlen. Also hat er schon einmal bezahlt, und das gilt (fast) wie ein Vertrag und ist durchaus ein Beweis des Vertrages.

      Da in jedem Einzelfall vieles zu bedenken sein kann, würde ich, wenn irgend vertretbar, einen Anwalt deines Vertrauens konsultieren und mich beraten (das muss ja noch lange nicht heißen, das man den Anwalt sofort auf die Gegenseite loshetzt) lassen

      Ich würde auch sagen: Ein Anwalt muss her. Ich denke dann zahlt die Firma auch recht schnell.

      Gruss,
      mac

  4. Hallo, das ist wohl der neue Volkssport einiger Deutschen.... *g*

    Aber mal Spaß beiseite, wenn Du dauerhafte Zahlungen bereits im Vorfeld von der Fa. erhalten hast und diese über 2 hinausgehend, entsteht automatisch eine Bindung und akzeptanz. Jedoch schließ ich mich den anderen Meinungen an, daß bringt Dich nicht weiter, weil vor Gericht bleibt die Aussage gegen Aussage.
    Probiere es im gegenseitigem Einvernehmen, d.h. verzichte auf den Gesamtbetrag und einigt Euch auf eine Summe, die beide Parteien als akzeptabel finden können. Das wigt zwar nicht alles auf, aber Du gehst nicht ganz leer aus. Mehr bleibt Dir wohl hier nicht übrig.
    Klingt wie ein Typischer Fall-Insolvenz, genauso schitt, aber meist haben auch diese Leute noch einige Reserven....
    Also mit ein wenig zufriedenstellen, besser als Jahrelang zahlen und vielleicht ncoh Gericht, Anwalt..... und so weiter zahlen müssen.
    Alles Gute ! ;-)

    MfG
    Team MRDs