Korbinian Bachl: Kunde will nicht zahlen

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Ich habe eine SMS-Versandseite betrieben und den Versand ausschließlich über werbung per weiterleitung nach den vershcickten sms finanziert. Mit den Werbepartnern habe ich einen mündlichen Vertrag per Telefon abgeschlossen.

-> sofern ein Vetrag nicht schriftlich durch beide Parteien per Unterschrifft als bestätigt gilt, solange kannst du so gut wie nichts machen ! Mündliche vereinbarungen sind wertlos sofern keine Aufzeichnung derer besteht, da hier aussage gegen Aussage steht.
Du könntest höchstens den alten Ansprechpartner (den Ex-Mitarbeiter) dazu überreden als Zeuge vor gericht zu erscheinen um bei einem evtl. prozess als Sieger herauszugehen. Wie dem auch sei benötigst du auf alle Fälle einen Anwalt wenn du dies nicht auf dir Sitzen lassen willst.

mfg

Korbinian Bachl
www.whiskyworld.de