Einen wunderschönen guten Abend !
(Schwall/Laber)
Der Vertrag ist übrigens der Kassenbon.
Nein.
Gaanz richtig. Der Kassenbon ist nur praktisch wenn man was umtauschen , von der Steuer absetzen oder dem Kaufhausdetektiv was beweisen will (und in noch ein paar anderen Fällen). Der Vertrag is er aber sicher net.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende, mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen abgegeben werden (Angebot bzw. Antrag einerseits und Annahme andererseits). Sofern nichts anderes geregelt ist (wenn ich mich recht erinnere zum Bespiel bei (Verbraucher)kreditverträgen)
... und bei Grundstücksübergängen sowie bei Immobilien und Rechten bzw. Patenten ...
ist keine besondere Form nötig, weder Schriftform noch mündliche Äußerungen.
Also gibt es mündl., schriftl. schlüssiges Verhalten und notariell Beurkundet ...
Du legst die Ware der Kassierin auf den Tisch (und bindest dich damit, 145 BGB) die Kassiererin tippt den Preis ein, scannt oder macht sonstwas und schiebt die Ware "nach hinten": sie (als Beauftragte des Einentümers, das untersrtellen wir jetz mal) nimmt den Vertrag an (147 BGB).
Respekt. Dann haben wir nach Einigung §929 den Kaufvertrag $433 gebastelt und uns damit alle nen Haufen Rechte und Pflichten eingehandelt. Der Käufer muß jetzt den Schrott bezahlen und mitnehmen, der Händler muß das Zeug herschaffen und übereignen.
Dazu sind dann zwei weitere Anfragen (§145) und entsprechende Annahmen (§147) notwendig, die zusammen mit einer Einigung nach §929 und der Übergabe im Realakt (§854) Zahlung und Übereignung der Ware entsprechen. Dann hat jeder seine Pflichten getan und der Vertrag ist erfüllt. So einfach ist das, olé !
Wäre ja auch noch schöner, wenn ein paier, an dessen zustandekommen bzw formulieren ich als Käufer nicht habe mitwirken dürfen, auf ein mal auch "mein" mich bindender Vertrag werden sollte.
Jaaaaaaa, dafür haben wir ja Gottseidank die AGB's, und wie die funktionieren steht im AGB-Gesetz, ganz besonders in den Paragraphen 2,3,10 und 11 und blablablabla
sie trennen hübsch säuberlich Sachen voneinander, um im Zweifels/Streit-fall oder beim Fehler exakt trennen und den "Fehler" bestimmen (debuggen) zu können.
Jawoll, das gute alte äh-wie-hieß-es-doch-gleich-moment-ach-mist-hab-ich-vergessen-prinzip (das hat wirklich einen tollen Namen gehabt)
Ich red übrigens nicht ganz dumm rum: ich habe mal 3 Jahre einen juranahes Studium (zwar mit dem Schwerpunkt öffentliches Recht / Verwaltungsrecht und bald 20 Jahre ist es auch her) erfolgreich hinter mich gebracht :-)
Und ich kann auch nur so geschwollen daher reden, weil ich grade (weniger) erfolgreich zwei Jahre Grundkurs Wirtschaft hinter mich gebracht habe und jetzt ganz doll schlau bin und überhaupt heute den letzten Schultag meines Lebens gehabt hab, olé olé !
was nicht heißen soll, das ich mich gern eines besseren belehren lasse :-)
Aus Sicht des nicht ambitionierten GKler: Alles erste Sahne (Paragraph dazu hab ich vergessen)
So viel mal (überflüssiger Weise) dazu,
Harry
(der hier unbedingt seinen Sämpf (hehe) dazu geben mußte, weil er sich an das Zeug irgendwie unverständlicherweise noch erinnern konnte)