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Wolfgang Wiese
- meinung
Hi,
vor nicht allzu langer Zeit hatte ich auf meiner Site ne Umfrage
zu der Qualifikation von IT-Reportern.
Dabei hatte ich damals auch selbst noch eine ziemlich miese
Auffassung von denen, welche auch von vielen geteilt wurde:
Umfrage vom 16.2.2001 - 1.4.2001
Wie schätzen Sie allgemein die technische Qualifikation von Redakteuren
fürInternet-Zeitschriften ein?
31.1 % Mittelmaß
28.3 % Ausreichend
22.4 % Gering
13.9 % Hoch
4 % Weiß nicht
Abgegebene Stimmen: 494
Heute jedoch gab es für mich einen Fall, der mein Weltbild
in wanken brachte.
In Telepolis befindet sich ein Artikel, der wirklich
gut recherchiert ist und ziemlich viel Informationen
aufdeckt, die sehr wichtig sind:
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/musik/7586/1.html
Der Artikel ist ziemlich lang, aber dafür sehr gut, weil er
ins Detail geht.
Ich denke, der ist es mal wert, dass man darauf hinweist.
Oder was meint ihr?
Ciao,
Wolfgang
MOIn
Ich denke, der ist es mal wert, dass man darauf hinweist.
Oder was meint ihr?
Die Qualität dieses Artikel (Teil 1) entspricht dem vom mir erwarteten Niveau eines normalen Artikeln aus der FAZ, der Süddeutschen oder der ZEIT (inclusive kleiner Kinken wie die Bezeichnung der ZPÜ als Verwertungsgsellschaft). Nix besonderes.
Die Umfrage und ihre Bewertung (Teil 2) ist für mich das gewohnte Niveau von FOCUS, Stern oder Brigitte Schrowange. Aus dem Umstand, dass einige wenige ausgewählte Stücke innerhalb von 24 Stunden eine bestimmte Menge heruntergeladen wurden - man beachte, dass bei den Musikstücken eine Skala von lediglich 1-3 beobachtet wurde! - zu schließen, dass andere (nicht beobachtete) häufiger heruntergeladen werden ist ja schon "mutig". Daraus einen falschen Verteilungschlüssel herleiten zu wollen, ist jedoch fahrlässig und zudem eine journalistische Totsünde. Für einen gute Artikel fehlte mir unter anderem Stellungnahmen anderer Kritiker, eine Antwort der Angegriffenen und eine Diskussion anderer Lösungsmodelle (etwa aus Nachbarländern).
In der Summe ein Beitrag, dem man deutlich anmerkt, dass eine vorher vorhandene These bewiesen werden sollte. Wenn online-Leser solche Artikel mit dem Pulitzerpreis auszeichnen wollen, dann ist das eher was trauriges.
Viele Grüße
Swen
Hi,
In der Summe ein Beitrag, dem man deutlich anmerkt, dass eine vorher vorhandene These bewiesen werden sollte. Wenn online-Leser solche Artikel mit dem Pulitzerpreis auszeichnen wollen, dann ist das eher was trauriges.
Das ist Quatsch - sowas hab ich nicht noetig.
Ciao,
Wolfgang
Moin
Das ist Quatsch - sowas hab ich nicht noetig.
? Fühlst du dich angegriffen? Dann hast du mich missverstanden. Die Kritik bezog auf entsprechende Vorschläge aus dem TP-Forum.
Wenn ich dich kritisteren wollte, dann tät ich das direkt :-)
Viele Grüße
Swen
Hallo !
Ich muss gestehen, dass ich mir nicht den gesamten Beitrag durchgelesen habe.
Genaugenommen bin ich über den ersten Absatz nicht hinausgekommen.
Nach diesem folgt ein Foto der Sängerin Montserrat Caballé mit der Bildunterschrift:
<cite>"Von den Verwertungsgesellschaften gemästet? Die Sängerin Montserrat Caballé"</cite>
Nach dieser - in meinen Augen - groben Geschmacklosigkeit war mir die Lust am Lesen des restlichen Artikels vergangen.
Irgendwie war mir klar, dass ich im Folgenden keine auch nur im Ansatz auf Objektivität zielende Berichterstattung zu erwarten hatte.
Swens Kommentar bestätigt mich in meinem Urteil.
Über die _technische_ Qualifikation des Autors, die du ja erwähnenswert fandest, sagt das jetzt zwar nichts aus, wohl aber über seine restlichen journalistischen "Qualitäten".
Ich denke, der ist es mal wert, dass man darauf hinweist. Oder was meint ihr?
Meine Empfehlung hinsichtlich des Artikels ginge eher in Richtung "2ignore". ;-(
Gruß,
kerki
Entschuldigung für die misslungene und völlig irreführende "Korrektur" der Überschrift.
ker*fettnäpfchen*ki
Hallo Kerki,
Nach diesem folgt ein Foto der Sängerin Montserrat Caballé mit der Bildunterschrift:
<cite>"Von den Verwertungsgesellschaften gemästet? Die Sängerin Montserrat Caballé"</cite>
Nach dieser - in meinen Augen - groben Geschmacklosigkeit war mir die Lust am Lesen des restlichen Artikels vergangen.
vielleicht ist der Autor mit seiner Polemik etwas weit gegangen.
Aber, nach Kenntnis des Artikels, der u.a. darauf abzielt dass die GEMA-Gelder unverhälnismäßig stark an wenige Vertreter aus dem "E"-Musik Bereich ausgeschüttet werden, also aufgrund des Schlüssels z.B. Jazzmusiker benachteiligt werden, steht die o.g. Opernsängerin für einen kleineren Kreis Kulturschaffender, der überdurchschnittlich gut bei der Verteilung abschneidet. Es hätten, wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, auch die drei Tenöre erwähnt werden können.
Meine Empfehlung hinsichtlich des Artikels ginge eher in Richtung "2ignore". ;-(
Einfach mal weiterlesen was denn mit den ganzen Gebühren passiert, wenn z.B. in Deiner Pommesbude das Radio plärrt und dafür die Gelder an die GEMA fliessen.
Aber 2ignore ist ja so einfach und dann ob der Geschmaklosigkeit ja völlig political correct ...
Gute Nacht
Tom
Hallo Tom !
vielleicht ist der Autor mit seiner Polemik etwas weit gegangen.
In diesem Punkt scheinen wir uns einig zu sein.
Das von mir angeführte Beispiel ist bei weitem nicht das einzige im Text.
Aber selbst, wenn man über die unangebrachte Polemik hinwegsieht, strotzt der Artikel meines Erachtens vor sachlicher Mängel und inneren Widersprüchen.
Im 1. Teil des Artikels versucht der Autor seine Ausgangsthese zu belegen, die Einnahmen der GEMA kämen in einem unverhältnismäßig hohem Maße den Hitparadeninsassen zugute. Zudem behauptet er, es finde eine versteckte Subvention der klassischen E-Musik statt.
Es folgen 11 DIN A4 Seiten Text, in denen der Autor die Begründung für diesen Vorwurf der "Unverhältnismäßigkeit" schuldig bleibt.
Konkrete Zahlen, die die bestehenden Verteilungspraxis der GEMA widerlegen könnten, nennt er nicht.
Ebenso macht er keinen Vorschlag, wie eine Alternative zum bestehenden Ausschüttungssystem aussehen könnte.
Hinsichtlich der Subvention der E-Musik lässt sich sagen, dass diese keinesfalls versteckt sondern sogar beabsichtigt ist (siehe Webseite der GEMA http:www.gema.de).
Der Autor geht sogar soweit, von einem "Mästen" und "Verhätscheln" der E-Komponisten zu sprechen, und versucht dies u.a. mittels eines Zitats eines Gerichtsurteils zu untermauern:
<!-- Zitat -->
"Wer einmal als klassischer Komponist eingestuft ist, der kann sich über die GEMA leicht ein mehr als redliches Einkommen basteln. [...] Als 1995 diese Subventionierung auf höchstens 300.000 DM im Jahr begrenzt wurden, klagten einige der von der GEMA gehätschelten Urheber. Das Landgericht Berlin stellte [...] fest: "Die Ausschüttungen nach dem Wertungsverfahren für E-Komponisten stellen genau genommen nichts anderes als eine Subventionierung aus Erträgen im Bereich der U-Musik dar, da die Wertungsmittel ganz überwiegend nicht aus dem E-Aufkommen, sondern aus dem U-Aufkommen herrühren [...] Dass die Begrenzung einer Subvention auf einen jährlichen Betrag von rund 1/4 Mio. DM für eine einzige natürliche Person diese nicht übermäßig belastet, bedarf aus Sicht der Kammer keiner weiteren Vertiefung."
<!-- /Zitat -->
Zu diesem angesprochen Urteil des Landesgerichts Berlin findet sich weder ein Verweis noch ein Aktenzeichen. Entweder der Autor hat dies schlicht vergessen oder absichtlich unterschlagen. Ich tippe auf letzeres.
Dieses Zitat erscheint nämlich in einem ganz anderen Licht, wenn man sich vor Augen führt, dass dem Urteil ein Rechtsstreit zwischen einem E-Komponisten und der GEMA zugrunde lag, in dem dieser genau gegen diese, wohlgemerkt von der GEMA selbst festgelegte, Höchstgrenze klagte.
Dass der gesamte 2. Teil des Artikels als Beweis für die beklagte "Unverhältnismäßigkeit" völlig untauglich ist, hat Swen in seinem Posting bereits hinreichend ausgeführt.
Der Autor versucht hier anhand einer Stichprobe bei Filesharing-System wie Napster oder Gnutella zu beweisen, dass die von der GEMA geforderte Leermedien- und Geräteabgabe auf Computerteile unberechtigt sei.
Auf weiteren 12 DIN A4 Seiten Text führt der Autor aus, dass die Filesharing-Systeme in erster Linie zum Austausch von Musikdateien genutzt werden, die gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der GEMA fallen.
Diese These mag sogar stimmen, auch wenn der anschließend groß und breit erklärte Feldversuch mangels Masse kaum dienlich ist, dies zu belegen.
Ein im Zusammenhang mit der geforderten Leermedien- und Geräteabgabe nicht unwesentliches Detail scheint der Autor aber völlig übersehen zu haben.
Auch auf einem Multimedia-PC ganz _ohne_ Internetzugang ist es technisch möglich, urheberrechtlich geschütze und sehr wohl in den Zuständigkeitsbereich der GEMA fallende Musikstücke zu kopieren, z.B. direkt von CD auf CD.
Diese Fälle sind mir sogar selbst schon zu Ohren gekommen! ;-)
Auf viele kleinere Ungereimtheiten im Text bin ich gar nicht weiter eingangen. Die gennanten Gründe sollten ausreichen, meine Empfehlung "2ignore" zu erläutern.
Für mich ist und bleibt der gesamte Artikel von vorne bis hinten völliger Käse.
Gruß,
kerki
P.S.: Auf die seltsamen Ausführungen des Autors hinsichtlich der Pornofilme bin ich lieber gar nicht erst eingegangen. Ich weiß nicht, ob ich den Autor diesbezüglich richtig verstanden habe. Ich hoffe nicht. :-(
Hallo Kerki,
Im 1. Teil des Artikels versucht der Autor seine Ausgangsthese zu belegen, die Einnahmen der GEMA kämen in einem unverhältnismäßig hohem Maße den Hitparadeninsassen zugute. Zudem behauptet er, es finde eine versteckte Subvention der klassischen E-Musik statt.
Konkrete Zahlen, die die bestehenden Verteilungspraxis der GEMA widerlegen könnten, nennt er nicht.
der Autor nennt konkret die Faktoren oder Punkte 12 für U und 60 bis 240 für E und weist darauf hin das in den USA und in der Schweiz kein Unterschied zwischen u und e gemacht wird.
Ebenso macht er keinen Vorschlag, wie eine Alternative zum bestehenden Ausschüttungssystem aussehen könnte.
erstmal müsste er das garnicht (was für ein Argument, soll jetzt nur noch derjenige rufen dürfen "es brennt" der auch das Handy und die Notrufnummer parat hat?!), und dann präferiert er ja wohl klar erkennbar die o.g. Gleichbewertung von u/e.
Ausserdem macht er auf die Zahlungen an die Gema überhaupt aufmerksam. So erwähnt er "Weil niemand wusste, dass er z.B. beim Kauf eines Anrufbeantworters Geld an die GEMA zahlt, und weil relativ geheim gehalten werden konnte, wie diese das Geld verteilt, hat sich bisher auch kaum jemand darüber beschwert"
Hinsichtlich der Subvention der E-Musik lässt sich sagen, dass diese keinesfalls versteckt sondern sogar beabsichtigt ist (siehe Webseite der GEMA http:www.gema.de).
Um so skandalöser. Vielleicht sogar verfassungswidrig. Ebenso wie die erwähnte "GEMA-Vermutung" eine juristische Peinlichkeit darstellt.
Der Autor geht sogar soweit, von einem "Mästen" und "Verhätscheln" der E-Komponisten zu sprechen, und versucht dies u.a. mittels eines Zitats eines Gerichtsurteils zu untermauern:
Dieses Zitat erscheint nämlich in einem ganz anderen Licht, wenn man sich vor Augen führt, dass dem Urteil ein Rechtsstreit zwischen einem E-Komponisten und der GEMA zugrunde lag, in dem dieser genau gegen diese, wohlgemerkt von der GEMA selbst festgelegte, Höchstgrenze klagte.
Wieso ? 300 tdm oder 250 tdm ist viel, da sind sich schonmal alle einig. Welches andere Licht, wenn der Autor darauf hinauswollte, das es auch mit Limitierung immer noch zuviel ist und ein U-Komponist zudem diese Summen vielleicht gar nicht erreicht ?
Ein im Zusammenhang mit der geforderten Leermedien- und Geräteabgabe nicht unwesentliches Detail scheint der Autor aber völlig übersehen zu haben.
Auch auf einem Multimedia-PC ganz _ohne_ Internetzugang ist es technisch möglich, urheberrechtlich geschütze und sehr wohl in den Zuständigkeitsbereich der GEMA fallende Musikstücke zu kopieren, z.B. direkt von CD auf CD.
und das berechtigt irgendwelche Abgaben ? ist m.E. absolut peinlich. Die CD ist zunächst ein neutrales Speichermedium, und wir erleben hier unter der Behauptung von Urheberrechtswahrung eine Form der Datensteuer.
Aber zurück zum Artikel, die Kritik am Autor ist nicht berechtigt, siehe Anfang des Artikels, da ist genau davon die Rede ("Leermedien- und Geräteabgaben auf Computerteile") und dann wird gefragt welche Urheber denn die Abgaben überhaupt bekommen. Zum Schluss heisst es noch "Wer einen Computer kauft, zahlt damit für Talkshows, Daily Soaps, und Quizsendungen, deren Urheberrechte er angeblich verletzt".
Hieraus ergibt sich für mich die ganz klare Forderung, irgendwelche vermuteten geringeren Einnahmen durch Kopien gleich bei dem Verkauf der Originale abzurechnen, es wäre einfach und gerechter. Natürlich auch kostengünstiger, aber da aus dem Artikel hervorgeht dass die GEMA einen Anteil der Gelder für sich verbrauchen darf ist dort wohl niemand an einfachen kostengünstigen Lösungen interessiert.
Guten Morgen,
Tom
p.s.
Eine Frage noch, nun mal ehrlich, arbeitest Du etwa bei der GEMA, verwandt verschwägert usw., oder kriegst Du immer brav Deine Tantiemen als E Interpret ?
pps
P.S.: Auf die seltsamen Ausführungen des Autors hinsichtlich der Pornofilme bin ich lieber gar nicht erst eingegangen. Ich weiß nicht, ob ich den Autor diesbezüglich richtig verstanden habe. Ich hoffe nicht. :-(
der Punkt ist interessant, Möchtest Du Pornofilmen die Eigenschaft als Werk aberkennen? Ich hoffe nicht.
Aber zum Artikel, zuerst kritisiert der Autor am Beispiel der Pornofilme die fehlende Transparenz bei der Zuteilung (Bewertung d. Marktanteile, Kopierverhalten usw.), Dann gibt es offenbar eine Bewertung der "im Urheberrecht geforderten kulturellen Höhe" mit entspr. Abschlägen bei Pornofilmen, was der Autor mit "Das Argument leuchtet ein" kommentiert.
Ich halte das für sehr problematisch, schliesslich erinnert es an die Frage der entarteten Kunst. Der Vergleich drängt sich mir auch bei den erwähnten Punkten für klassische Musik auf, aber das ist ja schliesslich auch keine "Negermusik" ? ("": kein Zitat aus d. Artikel sondern Volksmund).
Konkretisiert im Artikel wird diese Problematik wenn der Autor fragt warum Big-Brother die Kriterien der kulturellen Höhe erfüllt.
Moin
So erwähnt er "Weil niemand wusste, dass er z.B. beim Kauf eines Anrufbeantworters Geld an die GEMA zahlt, und weil relativ geheim gehalten werden konnte, wie diese das Geld verteilt, hat sich bisher auch kaum jemand darüber beschwert"
Schönes Beipiel, von diesen Sätzen wimmelt es im Artikel:
Um so skandalöser. Vielleicht sogar verfassungswidrig. Ebenso wie die erwähnte "GEMA-Vermutung" eine juristische Peinlichkeit darstellt.
Wenn was dran wäre, warum klagt denn niemand, der dadurch beschwert ist? Ich behaupte nicht, dass die GEMA "gerecht" verteilt, aber Kritik sollte schon mal belegt werden.
und das berechtigt irgendwelche Abgaben ? ist m.E. absolut peinlich. Die CD ist zunächst ein neutrales Speichermedium, und wir erleben hier unter der Behauptung von Urheberrechtswahrung eine Form der Datensteuer.
Dieselben Argumente gab es schon bei der Leercassette, den VC-Cassetten den Fotokopierern und wahrscheinlich waren sogar diesen gefährlich gut riechenden Umdruckrollautomaten, die früher in den Schulen standen und so häßlich blaue Kopien erzeugten, davon betroffen :-) Das wird auch durch Wiederholung nicht besser. BTW: Das ist übrigens noch ein Schwäche des Artikels: Die getrennt zu betrachtenden Problemfälle "Worauf wird eine Abgabe erhoben" und "Wie wird verteilt" werden in einer Art und Weise zusammengestellt, die dem voreingenommenen Publikum sicher gefällt. Neutrale Leser - wie ich - werden jedoch eher abgeschreckt.
Hieraus ergibt sich für mich die ganz klare Forderung, irgendwelche vermuteten geringeren Einnahmen durch Kopien gleich bei dem Verkauf der Originale abzurechnen, es wäre einfach und gerechter.
Tolle Gerechtigkeit. Wenn ich mir eine CD oder eine Software kaufe, die ich Leben nicht verleihen werde, soll ich mehr zahlen, nur weil andere die verleihen und sie kopiert werden könnte? Was ist _daran_ gerechter.
Natürlich auch kostengünstiger
Was ist daran kostengünstiger? Das erhobene Geld muss ja immer noch veteilt werden?
... was der Autor mit "Das Argument leuchtet ein" kommentiert.
^^^^^^^^^^^
Eben. So etwas machen Autoren nicht. Autoren berichten, Kommentatoren kommentieren. Diesen Anspuch sollte ein Medium, das informieren will, genügen. Die Leser haben ein Recht darauf, die Meinung des Autors und fundierte Recherche auseinanderhalten zu können.
Ich halte das für sehr problematisch, schliesslich erinnert es an die Frage der entarteten Kunst.
Sowas lese ich gern - gehen die Argumente aus, wird erst mal vorsichtig die Fachokeule rausgeholt. Das schreckt den Gegenüber immer erst mal ab und stärkt die eigene Position? Das ungefhr das Niveau von "Die meisten deutschen haben was gegen die Psychoanalyse. Kein Wunder, Freud war Jude".
Der Vergleich drängt sich mir auch bei den erwähnten Punkten für klassische Musik auf
Und das Schönberg und viele andere Musiker als "entartet" galten, lassen wir unter den Tisch fallen?
Konkretisiert im Artikel wird diese Problematik wenn der Autor fragt warum Big-Brother die Kriterien der kulturellen Höhe erfüllt.
Geschmackfragen sind für dich schon Konkret? Wie definierst du den kulturelle Höhe
Moin Moin,
- "weil niemand wusste"
wie wird diese Aussage belegt?
Allgemeinwissen, ich kann das zumindest aus meiner pers. Erfahrung bestätigen.
Es war einfach unbekannt, kein Thema.
Wenn was dran wäre, warum klagt denn niemand, der dadurch beschwert ist? Ich behaupte nicht, dass die GEMA "gerecht" verteilt, aber Kritik sollte schon mal belegt werden.
Die Klage muss erstmal finanziert werden, ausserdem hat der Gesetzgeber viel Möglichkeiten, da
kann eine Klage sinnlos sein, nicht aber die politische Diskussion.
und das berechtigt irgendwelche Abgaben ? ist m.E. absolut peinlich. Die CD ist zunächst ein neutrales Speichermedium, und wir erleben hier unter der Behauptung von Urheberrechtswahrung eine Form der Datensteuer.
Dieselben Argumente gab es schon bei der Leercassette, den VC-Cassetten den Fotokopierern und wahrscheinlich waren sogar diesen gefährlich gut riechenden Umdruckrollautomaten, die früher in den Schulen standen und so häßlich blaue Kopien erzeugten, davon betroffen :-) Das wird auch durch Wiederholung nicht besser.
Trotzdem ist es so und wird offenbar gerade immer aktueller, muss also deshalb wiederholt werden.
Sollte es durch die Wiederholung schlechter werden ?
Hieraus ergibt sich für mich die ganz klare Forderung, irgendwelche vermuteten geringeren Einnahmen durch Kopien gleich bei dem Verkauf der Originale abzurechnen, es wäre einfach und gerechter.
Tolle Gerechtigkeit. Wenn ich mir eine CD oder eine Software kaufe, die ich Leben nicht verleihen werde, soll ich mehr zahlen, nur weil andere die verleihen und sie kopiert werden könnte? Was ist _daran_ gerechter.
ganz einfach, das Geld landet genau beim Schöpfer oder Verleger des Werkes !
Natürlich auch kostengünstiger
Was ist daran kostengünstiger? Das erhobene Geld muss ja immer noch veteilt werden?
nee, eben nicht; die Verteilung findet sowieso schon anteilig am Verkauf bereits statt.
... was der Autor mit "Das Argument leuchtet ein" kommentiert.
^^^^^^^^^^^
Eben. So etwas machen Autoren nicht. Autoren berichten, Kommentatoren kommentieren. Diesen Anspuch sollte ein Medium, das informieren will, genügen. Die Leser haben ein Recht darauf, die Meinung des Autors und fundierte Recherche auseinanderhalten zu können.
ich hab's nicht geschrieben, aber wenn er formliert hätte "scheint auf den ersten Blick einzuleuchten"
oder "ist nachvollziehbar" wär's eleganter? also keine Haare spalten bitte.
Ich halte das für sehr problematisch, schliesslich erinnert es an die Frage der entarteten Kunst.
Sowas lese ich gern - gehen die Argumente aus, wird erst mal vorsichtig die Fachokeule rausgeholt. Das schreckt den Gegenüber immer erst mal ab und stärkt die eigene Position? Das ungefhr das Niveau von "Die meisten deutschen haben was gegen die Psychoanalyse. Kein Wunder, Freud war Jude".
Das tust Du ja wohl gerade, das mit der Keule. also so reden wir aneinander vorbei.
Der Punkt war die z.B. Unterscheidung von U und E.
Der Vergleich drängt sich mir auch bei den erwähnten Punkten für klassische Musik auf
Und das Schönberg und viele andere Musiker als "entartet" galten, lassen wir unter den Tisch fallen?
ist hier wirklich nicht das Thema, es ist kein historischer Diskurs; aber er hätte Pech haben können und heute unter jazz oder was anderem ähnlichen eingeordnet sein. aber Schoenberg war "jude" (?) um dich zu zitieren, oder er ist weiss ? so kommen wir auch nicht weiter.
Konkretisiert im Artikel wird diese Problematik wenn der Autor fragt warum Big-Brother die Kriterien der kulturellen Höhe erfüllt.
Geschmackfragen sind für dich schon Konkret? Wie definierst du den kulturelle Höhe
genau das ist die konkrete Frage, da haben wir uns ja fast schon verstanden, bravo!
Hallo !
- "weil niemand wusste"
wie wird diese Aussage belegt?
Allgemeinwissen, ich kann das zumindest aus meiner pers. Erfahrung bestätigen.
Es war einfach unbekannt, kein Thema.
Dieser entsprechende Absatz im Artikel ist wirklich ein besonders eindrucksvolles Beispiel für die Methode des Autors:
<!-- Zitat -->
"Die Zuschlagssysteme haben sich bewährt" so Geiers Antwort auf wiederholte Fragen nach der geplanten Verteilung der Abgabe auf Computerteile. Bewährt heißt hier: Weil niemand wusste, dass er z.B. beim Kauf eines Anrufbeantworters Geld an die GEMA zahlt, und weil relativ geheim gehalten werden konnte, wie diese das Geld verteilt, hat sich bisher auch kaum jemand darüber beschwert. Wie sieht nun das "bewährte" Zuschlagssystem aus? Die GEMA zahlt von dem über die Leermedien- und Geräteabgabe Audio eingenommenen Geld 75% nach Airplay und 25% nach Tonträgerverkauf aus.15
<!-- /Zitat -->
"Bewährt heißt hier:" kann man wunderbar auch durch "Fakt ist," ersetzen. Oder auch mit "Achtung: Jetzt erzähl' ich dir einen vom Pferd!"
Der Autor darf gerne die Antworten seiner Gesprächspartner zitieren, nur soll er es bitte unterlassen, mir zu erklären, wie ich das Gesagte zu verstehen habe.
Auch auf einem Multimedia-PC ganz _ohne_ Internetzugang ist es technisch möglich, urheberrechtlich geschütze und sehr wohl in den Zuständigkeitsbereich der GEMA fallende Musikstücke zu kopieren, z.B. direkt von CD auf CD.
und das berechtigt irgendwelche Abgaben ? ist m.E. absolut peinlich. Die CD ist zunächst ein neutrales Speichermedium, und wir erleben hier unter der Behauptung von Urheberrechtswahrung eine Form der Datensteuer.
Peinlich war vor allem, dass der Autor diesen Punkt in seiner Argumentatiosnkette vergessen hat.
Dieselben Argumente gab es schon bei der Leercassette, den VC-Cassetten den Fotokopierern und wahrscheinlich waren sogar diesen gefährlich gut riechenden Umdruckrollautomaten, die früher in den Schulen standen und so häßlich blaue Kopien erzeugten, davon betroffen :-) Das wird auch durch Wiederholung nicht besser.
Trotzdem ist es so und wird offenbar gerade immer aktueller, muss also deshalb wiederholt werden.
Heul doch! ;-)
Sollte es durch die Wiederholung schlechter werden ?
Nein, aber ohne neue Argumente wird die Diskussion genauso verlaufen, wie in den von Swen genannten Fällen, und - im Zweifel - auch zum selben Ergebnis führen.
Hieraus ergibt sich für mich die ganz klare Forderung, irgendwelche vermuteten geringeren Einnahmen durch Kopien gleich bei dem Verkauf der Originale abzurechnen, es wäre einfach und gerechter.
Tolle Gerechtigkeit. Wenn ich mir eine CD oder eine Software kaufe, die ich Leben nicht verleihen werde, soll ich mehr zahlen, nur weil andere die verleihen und sie kopiert werden könnte? Was ist _daran_ gerechter.
ganz einfach, das Geld landet genau beim Schöpfer oder Verleger des Werkes !
Ganz abgesehen davon, dass du das Argument von Swen, dass durch diese Regelung nur das problem von den "ehrlichen" CD-Rohling-Käufern auf die "ehrlichen" Musik-Käufern verlagerst, würde es die GEMA-Problematik nicht aus der Welt schaffen.
Zum einen bliebe die beklagte ungerechte Verteilung der restlichen, also aller(!) heutigen, GEMA-Einnahmen (Lizenzgebühren für Radio-, TV- und sonstige öffentliche Aufführungen) davon unberührt.
Zudem wage ich zu bezweifeln, dass ein pauschaler Aufschlag auf jede Original-CD einen Vorteil für die Schöpfer brächte, weil sich ja kaum feststellen lässt, wieviele Kopien pro Original von einer CD tatsächlich angefertigt wurden. Statt einer Pauschalen müsste also auch hier eine Schätzung oder Hochrechnung erfolgen. Womit wir dieselbe Problematik hätten wie am Anfang. :-(
Konkretisiert im Artikel wird diese Problematik wenn der Autor fragt warum Big-Brother die Kriterien der kulturellen Höhe erfüllt.
Wer behauptet denn so 'was? Seit wann läuft bei Big-Brother klassische Musik? Hab ich 'was verpasst? =:-O
Gruß und gute Nacht erst einmal,
kerki
P.S.: Zu der von mir angesprochen "Porno"-Thematik: Mir erschien es so, als habe der Autor gesagt, dass vor allem die Porno-Industrie bei der Ausschüttung der Einnahmen durch die GEMA/GÜFA schlecht wegkomme.
Gerechter wäre seiner Auffassung nach eine deutliche höhere Ausschüttung an die GÜFA. Im Endeffekt also: Porno statt Klassik! Diese Aussage fand und finde ich seltsam.
P.P.S.: @TOM: Nein, ich arbeite nicht bei der GEMA, ich habe auch nie gesagt, dass ich deren Praktiken gut fände. Ich habe gesagt, dass ich den Artikel schlecht finde. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. :-)
Moin,
Es war einfach unbekannt, kein Thema.
Es regnet.
Die Klage muss erstmal finanziert werden, ausserdem hat der Gesetzgeber viel Möglichkeiten, da
kann eine Klage sinnlos sein, nicht aber die politische Diskussion.
Der Gesetzgeber (Warum der? willst du das Urheberrecht geändert haben?) kann nicht in laufende Verfahren eingreifen. Zudem sollte es genügend wohlhabende U-Musiker geben, die GEMA-Mitglied sind. Ansonsten: Wenn sich viele zusammentun, kann die Klage auch anders finanziert werden. Denke an den Erfolg, den Stefan Münz hinsichtlich der sog. Explorer-Software hatte.
Trotzdem ist es so und wird offenbar gerade immer aktueller, muss also deshalb wiederholt werden.
Dann sollte man sich mal die vergeblichen Argumente der Abgabe-Gegner von Audio-Leercassetten, VR-Casetten etc. anschauen und aus den damaligen Mißerfolgen lernen.
Warte üebrigens erst mal ab, wenn in ein paar Jahren (2003?) der Rundfunkstaatsvertrag ausläuft und die Diskussion über Rundfunkgebühren für PC wieder anfängt. Das wird erst lustig.
Sollte es durch die Wiederholung schlechter werden ?
Das sagte ich zwar nicht, aber es stimmt. Denn auf der Gegenseite sitzen Leute, für die das eine alte Leier ist. Die müssen sich beim argumentieren nicht mal anstrengen, sondern spielen "hoch lebe der Vorgagn" und zitieren sich selbst.
[...] vermuteten geringeren Einnahmen durch Kopien gleich bei dem Verkauf der Originale abzurechnen
Was ist _daran_ gerechter.
ganz einfach, das Geld landet genau beim Schöpfer oder Verleger des Werkes !
Wohl eher beim Verleger, und um den geht es hier nicht. Außerdem: Verteuerst du das Original und lässt das Kopiermaterial/-gerät zugleich preislich gleich, stärkt das im Zweifel den Trend zum kopieren. Ich bezweifle, dass sich deine Idee für den Künstler besser rechnet als seine direkte Beteiligung an den Erlösen einer Verwertungsgesellschaft. Wenn schon, dann sollte ein System angestrebt werden, dass dem Künstler/Autor/... direkt am Umsatz beteiligt. (Jetzt komm bitte nicht mit der Kritik am Gebahren der GEMA :-) erstmal geht es um das Prinzip einer Verwertungsgesellschaft, etwaige Fehler exisiterender VG sollten wir davon unabhängig diskutieren)
ich hab's nicht geschrieben, aber wenn er formliert hätte "scheint auf den ersten Blick einzuleuchten"
oder "ist nachvollziehbar" wär's eleganter?
Nein.
Der Punkt war die z.B. Unterscheidung von U und E.
Und das war bei entarteter Kunst nicht der Fall? Du meinst, es wurde nur E (dito bei Büchern, Bilder etc) als entartet bewertet?
ist hier wirklich nicht das Thema, es ist kein historischer Diskurs;
Das (nicht zuende formulierte) Argumentur mit der entarteten Kunst stammt von dir. Da es hier eh nicht weiterhilft, können wir das gern ausklammern
genau das ist die konkrete Frage, da haben wir uns ja fast schon verstanden, bravo!
Dann definiere doch bitte mal "kulturelle Höhe." Das wird uns hier übrigens auch nicht weiterhelfen. Denn es geht hier um das banale Thema "Umsatz, Geld verdienen, Geld verteilen". Und das hat (im guten Sinne) nichts mit der "kultureller Höhe" des gehandelten Gutes zu tun.
Viele Grüße
Swen
Hallo nochmal,
Swen,
die Argumentation mit der entarteten Kunst ist natürlich problematisch.
Ich verstehe unter Faschismus nicht irgendeine braune Sosse.
Es gibt einfache Symptome, die schon faschistoid sind, z.B. undemokratische oder unsoziale Regelungen (Führerprinzip, aber auch fehlende Transparenz geht in die gleiche Richtung), oder einfach bestimmte Herrschaftformen oder Machtanwendungen, (fehlende Gewaltenteilung oder Kontrolle) aber z.B. auch das Prinzip Herrschen durch Teilen.
Deshalb ist die Anwendung einer "kulturellen Höhe" doppelt ärgerlich, weil es zum Einen die Gelder noch ungerechter verteilt als vielleicht unvermeidlich, im Weiteren folgt eine unverhältnismässig starke Machtausübung auf den Kulturbereich bis hin zur Veränderung des Kunstbegriffes, defacto die Grundlage einer Zensur (oder "Gleichschaltung").
Genauso, Kerki, die Frage Porno statt Klassik.
Also wenn wir einfach mal dem Autor die von ihm dargelegte grosse Verbreitung von Kopien in diesem Genre glauben, kann die Verteilung der Gelder ungerecht sein. Ich finde es äusserst unpassend, Pornografie nochmals nachzuzensieren indem hier Vergütungen vorenthalten werden, Gelder die beim Verkauf von Leerkassetten für Kopien solcher Videos
eingenommen wurden.
Vielleicht wollte der Autor hier auch einfach ein Beispiel bringen wie Bereiche unserer Kultur ohne starke Lobby benachteiligt werden.
Also,
mir scheint wir haben eine viel zu unpolitische Zeit. Das banale Thema "Umsatz, Geld verdienen, Geld verteilen" ist ein sehr politisches. Wenn in vielen Bereichen mehr Markt eingeführt wird, zugleich aber bestimmte Subventionen bleiben wird die Gesamtsituation immer verzerrter. Da Deutschland als (post?-)Industrienation vom Export lebt kann anscheinend der Binnenmarkt immer stärker zerstört werden. Gerade an diesem kränkelnden Binnenmarkt saugt die GEMA nun immer mehr und mehr, kein Umsatz, kein verdienen, nur absaugen.
Um dann einiges davon -nach eigenen Kriterien oder denenen eines Bildungsbürgertums oder der öffentlich-rechtlichen "on Air" ?- wieder zu verteilen.
Nicht nur dass sich die Bedeutung des Einzelnen in dieser Gesellschaft zunehmend auf den durch ihn möglichen Konsum reduziert, die Macht des Konsumenten, der Kaufentscheid, wird ihm mit dem Prinzip GEMA auch noch weggenommen.
Bis dann,
Tom
Hallo !
Meines Erachtens schweifen wir langsam aber sicher vom eigentlichen Thema völlig ab.
Ursprünglich ging es in diesem Thread um die Qualität des Telepolis-Artikels. Ich hoffe, es ist Swen und mir gelungen, hinreichend zu begründen, warum wir die hohe Meinung, die scheinbar viele andere von diesem Artikel haben, nicht teilen.
Ein - nach meinem Empfinden - weitaus besserer Artikel, der sich ebenfalls mit einem Teilbereich der Urheberrechtswahrnehmung befasst, findet sich ebenfalls bei Telepolis:
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4857/1.html
Im weiteren Verlauf dieses Diskussion hier versuchten wir zu ergründen, inwiefern die derzeitige Ausschüttungspraxis der GEMA eine gerechte Verteilung ihrer Einnahmen an die Urheber, deren Rechte sie wahrnimmt, sicherstellt.
Weder Swen noch ich haben behauptet, dass wir die Regelungen oder die Vorgehensweise der GEMA als optimale Lösung ansehen.
Andererseits sehe ich weder in den Ausführungen des Autors des Telepolis-Artikels noch in deinen hier vorgebrachten Vorschlägen Ansätze für alternative Neuregelungen, die mir sinnvoller oder gerechter erscheinen.
Ich denke vielmehr, dass weder dieses Forum hier noch das Telepolis-Forum der geeignete Raum sind, eine Lösung für dieses Problem zu finden, die _allen_ betroffenen Parteien gerecht wird.
Genausogut könnte ich hier einen neuen Thread eröffnen mit dem Thema: "HILFE! SCHNELL! SCRIPT FÜR STEUERREFORM GESUCHT!" ;-)
Schließlich hast du den Begriff "kulturelle Höhe" ins Spiel gebracht, für den du uns noch immer deine Definition schuldig bist.
Ich denke du kritisierst die Vorgehensweise der GEMA, die Höhe der anteiligen Ausschüttung von einer Einstufung des Musikstücks hinsichtlich dessen künstlerischischen Wertes abhängig zu machen.
Meines Wissens stützt sich die GEMA hierbei auf folgende Gesetzespassage:
<!-- Zitat -->
§ 7. Verteilung der Einnahmen. Die Verwertungsgesellschaft hat die Einnahmen aus ihrer Tätigkeit nach festen Regeln (Verteilungsplan) aufzuteilen, die ein willkürliches Vorgehen bei der Verteilung ausschließen. Der Verteilungsplan soll dem Grundsatz entsprechen, daß kulturell bedeutende Werke und Leistungen zu fördern sind. Die Grundsätze des Verteilungsplans sind in die Satzung der Verwertungsgesellschaft aufzunehmen.
<!-- /Zitat -->
siehe: http://www.kunstrecht.de/gesetze/urhwahrng.htm Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG)
Meinem Verständnis nach kann diese Gesetzespassage nicht nur als Rechtfertigung der GEMA für ihr Punktesystem herangezogen werden, vielmehr sehe ich darin ein klare Aufforderung des Gesetzgebers an die GEMA (bzw. jede Verwertungsgesellschaft), eine solche Wertung vorzunehmen.
Ob diese Wertung gerecht ist oder sinnvoll, sei dahingestellt, sie ist m.E. zumindest rechtens.
Ob diese Gesetzespassage allerdings verfassungswidrig ist, weiß ich nicht. Meine Recherchen haben nicht ergeben, dass jemals hierüber gerichtlichtlich geurteilt wurde.
Keinesfalls empfinde ich es als Veränderung des Kunst- oder Kulturbegriffes, wenn im Sinne dieses Gesetzes Werke der klassischen Musik höherwertig eingestuft werden als beispielsweise Pornofilme.
Nicht nur dass sich die Bedeutung des Einzelnen in dieser Gesellschaft zunehmend auf den durch ihn möglichen Konsum reduziert, die Macht des Konsumenten, der Kaufentscheid, wird ihm mit dem Prinzip GEMA auch noch weggenommen.
Ganz davon abgesehen, ob deine These stimmt oder nicht, kommt das Prinzip GEMA (also die Verteilung der Einnahmen nach bestimmten statistischen Erhebungen, Schätzungen Hochrechnung und Wertungen) erst dann zum Tragen, wenn sich die tatsächliche Willenserklärung des Konsumenten nicht feststellen lässt, weil überhaupt kein "Kauf" in engeren Sinne stattfindet.
Wenn ich beispielsweise eine Videoleerkassette kaufe, weiß ich meistens selbst noch nicht, was ich darauf aufnehmen werde. Woher also soll es die GEMA (oder sonst irgendjemand) wissen? Wie soll sie den Urheber des von mir kopierten Werkes ermittelt?
Mir persönlich ist eine pauschale Abgabe auf ein Kopiermedium lieber, als nachträglich der GEMA oder überhaupt irgend jemandem über mein Kopierverhalten Rechenschaft abzulegen zu müssen.
Um eine Pauschalisierung der Abgaben kommen wir m.E. nicht herum.
Wir drehen uns im Kreis.
Gruß,
kerki
Hallo,
Ursprünglich ging es in diesem Thread um die Qualität des Telepolis-Artikels. Ich hoffe, es ist Swen und mir gelungen, hinreichend zu begründen, warum wir die hohe Meinung, die scheinbar viele andere von diesem Artikel haben, nicht teilen.
ich halte bei aller Kritik den Artikel für hinreichend informativ und das Thema für so wichtig um den Artikel auf jeden Fall als lesenswert einzuschätzen.
Schließlich hast du den Begriff "kulturelle Höhe" ins Spiel gebracht, für den du uns noch immer deine Definition schuldig bist.
das ist ein Zitat aus dem Text, nicht von mir.
»»......Verteilungsplan soll dem Grundsatz entsprechen, daß kulturell bedeutende Werke und Leistungen zu fördern sind.....
Ob diese Wertung gerecht ist oder sinnvoll, sei dahingestellt, sie ist m.E. zumindest rechtens.
problematische Formulierung und Gummibegriff, da müsste man wohl den historischen Kontext wissen wann das warum formuliert wurde usw..
Was heisst bedeutend ? Aufgrund der Einschaltquoten zeigt sich dass BigBrother in unserer Kultur eine hohe Bedeutung hat.
Ein Fachgremium ist kompetent und weiss woran es unserer Kultur mangelt und welche Werke denn nun wirklich bedeutend sind und bestimmt die Speisekarte ?
Keinesfalls empfinde ich es als Veränderung des Kunst- oder Kulturbegriffes, wenn im Sinne dieses Gesetzes Werke der klassischen Musik höherwertig eingestuft werden als beispielsweise Pornofilme.
das sehe ich aus verschiedenen Gründen anders,
zunächst halte ich die künstlerische Leistung bei Klassik und Jazz für vergleichbar. Da im Jazz der Interpret z.Teil mehr gestalten kann, kreativer ist, halte ich Jazzmusik teilweise für anspruchsvoller, oder z.B. späte Werke von Menuhin mit Shankar u.a..
Beim Pornofilm halte ich es zunächst für problematisch, überhaupt die Höhe von Werken zu beurteilen.
Der "Schmuddel-" Pornofilm ist dann die Rechtfertigung für Differenzierungen, die auch auf andere Werke angewandt werden können, siehe E/U, Wir haben ja eigentlich einen recht freien Raum für Kunst, der damit auch bedrängt wird.
Dann kommen wir in die Unterscheidung wann ein Film denn überhaupt ein Pornofilm ist, wann ein erotischer usw..
Wenn es um Jugendschutz geht sind das ja ganz andere -jedenfalls keine künstlerischen- Kriterien.
Zuletzt haben wir dann womöglich eine Benachteiligung bestimmter Berufsgruppen wie etwa U-Musiker, in einem Umfeld das mit der Zeit aus der die o.g. Gesetzgebung stammt nicht mehr vergleichbar ist.
Mir persönlich ist eine pauschale Abgabe auf ein Kopiermedium lieber, als nachträglich der GEMA oder überhaupt irgend jemandem über mein Kopierverhalten Rechenschaft abzulegen zu müssen.
Da hat ja nun wirklich niemand von geredet, zumal ja wohl auch über die Gfk Erhebungen gemacht werden; die Zwickmühle Kontrolle oder pauschale Abgabe wie in http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4857/1.html heraufbeschworen existiert also schon von daher nicht.
Nun kann das aber vom Verursacherprinzip her betrachten, es mag zynisch klingen wenn ich argumentiere nur wo ein Werk ist kann ein Werk kopiert werden, trotzdem ist dieser Zusammenhang der plausibelste.
Wir reden ja nicht von Raubkopien sondern von privaten Kopien wo dann etwa das Booklet fehlt und jemand einige Zeit aufwendet um die Kopie zu erstellen, wo dann die Kopie weniger haltbar ist usw., und wo in der Regel eine "original"-CD gekauft wurde.
Viele werden sowieso die Original-CD vorziehen oder gar nicht die Zeit haben zu kopieren. Dabei geht es hier beim Beispiel CD um Werke die ja aus kommerziellen Gründen vertrieben werden, und nicht um heimliche Mitschnitte.
Damit möchte ich meine "zynische" Verusacherbetrachtung dahin erweitern, dass der Vertrieb der CD und die Kopierfähigkeit dieser CD das Problem ist, und nicht ein irgendwie beschaffener Datenträger.
Nun ist die Frage doppelt falsch gelöst:
ich zahle ohne überhaupt fremde Werke zu kopieren, und dann zahle ich auch noch anders als meine Plattensammluing zusammengestellt ist.
Das ist nicht nur ungerecht, es ist auch undemokratisch.
cu