Hallo,
Willkommen im Mittelalter
äh, heist das jetzt, Du bist gegen eine Staatliche Unterbindung der Verbreitung von "rechtsextremen und gewaltverherrlichenden" Inhalten?
zunächst mal gegen die Bücherverbrennung.
Dann gegen Zensur unter der Argumentation der Verbreitung.
Es wurde ja hier nicht verbreitet sondern der Zugang wurde nicht verhindert.
Da könnte ich auch von der Post verlangen jeden Absender zu prüfen, wenn der dann auf der Liste steht, muss die Post den Brief vernichten?
Und "Liste", für mich ist bislang nicht erkennbar dass die betr. Inhalte per Gerichtsbeschluss verboten worden wären.
Verbiegungen der Grundrechte gilt es zu Verhindern auch wenn man selbst nicht betroffen ist, soviel sollte eigentlich klar sein.
Bis dann
CurtB