Domain wegnehmen?
Nick Forvert
- recht
Hallo,
sind hier auch Juristen unter euch?
Wär cool,ich hab nämlich ein Problem.
Ich mache für eine Firma so ne kleine Page und ein Bekannter hatte schon früher netter Weise die Domain dafür reserviert.
Jetzt bockt er aber, sie rauszugeben, und sagt, wir sollen ihn bezahlen... ( für was denn?)
Wie kriegen wir die Domain ohne 500 Euro für sein nix-tun zu zahlen. (darauf beläuft sich nämlich seine Forderung, ohne Begründung)
Hilfe !
Danke Leute
Hallo,
er hat Euc ja immerhin die Domain reserviert, das muss ja wohl die 500 wert sein, sonst bleibt er eben der Eigentümer.
Das ist vielleicht nicht nett aber legal.
Gruss
Christian
Hallo,
sind hier auch Juristen unter euch?
Wär cool,ich hab nämlich ein Problem.
Ich mache für eine Firma so ne kleine Page und ein Bekannter hatte schon früher netter Weise die Domain dafür reserviert.
Jetzt bockt er aber, sie rauszugeben, und sagt, wir sollen ihn bezahlen... ( für was denn?)
Wie kriegen wir die Domain ohne 500 Euro für sein nix-tun zu zahlen. (darauf beläuft sich nämlich seine Forderung, ohne Begründung)
Hilfe !
Danke Leute
Hallo,
er hat Euc ja immerhin die Domain reserviert, das muss ja wohl die 500 wert sein, sonst bleibt er eben der Eigentümer.
Das ist vielleicht nicht nett aber legal.
Gruss
Christian
Hi Nick & Christian & sonstige LeserInnen!
Nein, das würde ich nicht so pauschal sagen, erstens wäre wichtig zu wissen, ob die Domain was mit dem Firmennamen zu tun hat. Wenn es in Deutschland eine Firma mit dem Namen "TollSuperAusgefallenEinzigartig" gibt, und die Domain auch so heißt, würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Oder die Firma ist so riesig, dass 99% der Leute die diesen Namen hören sofort an die Firma denken. Mir fällt dazu der Rechtsstreit der Firma Krupp gegen eine Familie Krupp ein.
Dann ist afaik noch wichtig, ob der "Bekannte" (nette Bekannte hast Du übrigens :-( ) die Domain selbst nutzt, oder er nur Domaingrabbing betreibt.
Ganz fein seid ihr natürlich raus, wenn ihr nachweisen könnt, dass der Bekannte in eurem Auftrag die Registrierung durchgeführt hat. Dann wäre ein Vertrag zu stande gekommen (das kann auch mündlich geschehen sein, nur ihr musst es dann nachweisen, wenn Aussage gegen Aussage steht, Pech, aber vielleicht haben die Absprache ja mehrere Personen live mitbekommen, oder es existiert ein Protokoll oder sonst was). Hier müsstet ihr den Bekannten dann angemessen entlohnen und ob das 500 Euro sind, weiß nicht was da ein Gericht zu sagen würde.
Clemens
(kein Jurist, sondern Psychologe :-)
Hallo Nick,
da es eine Firma ist, gehe ich davon aus, dass ihr Name auf irgendeine Weise geschützt ist (z.B. durch Geschäftsform, Markeneintragung). Da weiterhin wohl der Bekannte keinerlei Verbindung zum Namen hat (also nicht so heißt), sieht für Euch gut aus. Das berechtigtere Interesse liegt daher deutlich auf Eurer Seite. Jeder angestrebe Prozess sollte daher zu Euren Gunsten ausgehen.
Ein eingehendes Gespäch über die Konsequenzen der Übernahmeverweigerung und ggf. erst mal ein rechtanwaltliches Schreiben dürfte aber vielleicht schon Abhilfe schaffen.
Die denic hat hierzu auch einiges zu sagen:
http://www.denic.de/doc/recht/index.html
http://www.denic.de/doc/recht/faq/index.html
http://www.denic.de/doc/recht/faq/ansprueche.html#a0005
Grüße aus Würzburg
Julian
Moin!
Ich bin kein Jurist, aber ich denke, das macht nichts.
Ich mache für eine Firma so ne kleine Page und ein Bekannter hatte schon früher netter Weise die Domain dafür reserviert.
Jetzt bockt er aber, sie rauszugeben, und sagt, wir sollen ihn bezahlen... ( für was denn?)
Vielleicht solltest du etwas sorgfältiger in der Auswahl deiner Bekannten sein - jedenfalls damit, was du ihnen für Aufträge erteilst, und wie du die vertraglich _beweisbar_ regelst. Nur so als Hinweis - das hast du aber vermutlich schon selbst festgestellt. ;)
Wie kriegen wir die Domain ohne 500 Euro für sein nix-tun zu zahlen. (darauf beläuft sich nämlich seine Forderung, ohne Begründung)
Irgendwas wird er getan haben - ohne daß man was tut, kriegt man in Deutschland nämlich keine Domain zugeteilt. Er wird mindestens irgendwo den Antrag für die Domain gestellt haben, und das hat irgendeine Summe Geld gekostet.
Die Frage ist: Wie ist diese Handlung zustandegekommen?
Hast du ihm gesagt: Reservier die Domain, Kosten übernehme ich, und wenn ich sie brauche, melde ich mich? Oder hat er angeboten: "Ich reservier' schon mal die Domain, du kannst dich ja dann melden!"?
Wenn es zum gerichtlichen Streit kommt, wird es ganz entschieden darauf ankommen, wer wann was gesagt hat und es durch Schriftstücke oder Zeugen auch beweisen kann (wobei Zeugen der schlechteste Beweis sind, Schriftstücke sind wesentlich besser).
Als Taktik würde ich zunächst versuchen, zu verhandeln. Er kann unmöglich 500 Euro verlangen, wenn seine eigenen Kosten diesen Betrag nicht mal annähernd erreichen. Finde heraus, was er wirklich investiert hat (Registriergebühr plus laufende Kosten seitdem), packe noch eine Summe Trinkgeld als Dankeschön drauf (das ist dein Spielraum), und biete es an.
Du hast immer noch die Möglichkeit, auf die Domain ganz zu verzichten, und einfach eine neue Domain zu beantragen (natürlich nicht mit diesem Namen - dazu müßte man dann schon etwas kreativer sein) - ich vermute einfach mal, die Domain ist noch nirgendwo veröffentlicht worden oder in Werbemitteln eingetragen, so daß ein Wechsel relativ leicht funktionieren sollte. Dann bleibt der Bekannte nämlich auf seinen Kosten sitzen - könnte als Gegenargument auch recht nützlich sein.
Gerichtlich kann man natürlich einerseite auf Vertragseinhaltung klagen - auch mündlich können Verträge geschlossen werden, wie hier vermutlich geschehen, und wenn vereinbart wurde, daß du die Domain kostenlos kriegst, wenn du sie brauchst, oder gegen Zahlung der aufgelaufenen Kosten, dann kann der Bekannte jetzt nicht einfach mehr Geld verlangen.
Andererseits kannst du, wenn die Firma einen entsprechend bekannten Namen hat, natürlich auch mit dem Markenrecht kommen und Herausgabe der Domain verlangen. Sowas wurde in der Vergangenheit ja schon durchgezogen von großen Konzernen (z.B. der Fall www.wdr.org, oder www.krupp.de - alles nicht wirklich schöne Geschichten, jedenfalls für die betroffenen Privatpersonen, denen die Domains ursprünglich gehörten).
Die Frage, wie aussichtsreich sowas ist, kann dir aber wirklich nur ein Jurist beantworten, und das darf er vermutlich auch nicht so einfach in einem öffentlichen Forum, es sei denn, es ist ein hinreichend allgemein formuliertes Problem, und keine konkrete Rechtsberatung.
- Sven Rautenberg