Moin!
Ich bin kein Jurist, aber ich denke, das macht nichts.
Ich mache für eine Firma so ne kleine Page und ein Bekannter hatte schon früher netter Weise die Domain dafür reserviert.
Jetzt bockt er aber, sie rauszugeben, und sagt, wir sollen ihn bezahlen... ( für was denn?)
Vielleicht solltest du etwas sorgfältiger in der Auswahl deiner Bekannten sein - jedenfalls damit, was du ihnen für Aufträge erteilst, und wie du die vertraglich _beweisbar_ regelst. Nur so als Hinweis - das hast du aber vermutlich schon selbst festgestellt. ;)
Wie kriegen wir die Domain ohne 500 Euro für sein nix-tun zu zahlen. (darauf beläuft sich nämlich seine Forderung, ohne Begründung)
Irgendwas wird er getan haben - ohne daß man was tut, kriegt man in Deutschland nämlich keine Domain zugeteilt. Er wird mindestens irgendwo den Antrag für die Domain gestellt haben, und das hat irgendeine Summe Geld gekostet.
Die Frage ist: Wie ist diese Handlung zustandegekommen?
Hast du ihm gesagt: Reservier die Domain, Kosten übernehme ich, und wenn ich sie brauche, melde ich mich? Oder hat er angeboten: "Ich reservier' schon mal die Domain, du kannst dich ja dann melden!"?
Wenn es zum gerichtlichen Streit kommt, wird es ganz entschieden darauf ankommen, wer wann was gesagt hat und es durch Schriftstücke oder Zeugen auch beweisen kann (wobei Zeugen der schlechteste Beweis sind, Schriftstücke sind wesentlich besser).
Als Taktik würde ich zunächst versuchen, zu verhandeln. Er kann unmöglich 500 Euro verlangen, wenn seine eigenen Kosten diesen Betrag nicht mal annähernd erreichen. Finde heraus, was er wirklich investiert hat (Registriergebühr plus laufende Kosten seitdem), packe noch eine Summe Trinkgeld als Dankeschön drauf (das ist dein Spielraum), und biete es an.
Du hast immer noch die Möglichkeit, auf die Domain ganz zu verzichten, und einfach eine neue Domain zu beantragen (natürlich nicht mit diesem Namen - dazu müßte man dann schon etwas kreativer sein) - ich vermute einfach mal, die Domain ist noch nirgendwo veröffentlicht worden oder in Werbemitteln eingetragen, so daß ein Wechsel relativ leicht funktionieren sollte. Dann bleibt der Bekannte nämlich auf seinen Kosten sitzen - könnte als Gegenargument auch recht nützlich sein.
Gerichtlich kann man natürlich einerseite auf Vertragseinhaltung klagen - auch mündlich können Verträge geschlossen werden, wie hier vermutlich geschehen, und wenn vereinbart wurde, daß du die Domain kostenlos kriegst, wenn du sie brauchst, oder gegen Zahlung der aufgelaufenen Kosten, dann kann der Bekannte jetzt nicht einfach mehr Geld verlangen.
Andererseits kannst du, wenn die Firma einen entsprechend bekannten Namen hat, natürlich auch mit dem Markenrecht kommen und Herausgabe der Domain verlangen. Sowas wurde in der Vergangenheit ja schon durchgezogen von großen Konzernen (z.B. der Fall www.wdr.org, oder www.krupp.de - alles nicht wirklich schöne Geschichten, jedenfalls für die betroffenen Privatpersonen, denen die Domains ursprünglich gehörten).
Die Frage, wie aussichtsreich sowas ist, kann dir aber wirklich nur ein Jurist beantworten, und das darf er vermutlich auch nicht so einfach in einem öffentlichen Forum, es sei denn, es ist ein hinreichend allgemein formuliertes Problem, und keine konkrete Rechtsberatung.
- Sven Rautenberg