Clemens: Domain wegnehmen?

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Hallo,
er hat Euc ja immerhin die Domain reserviert, das muss ja wohl die 500 wert sein, sonst bleibt er eben der Eigentümer.
Das ist vielleicht nicht nett aber legal.
Gruss
Christian

Hi Nick & Christian & sonstige LeserInnen!

Nein, das würde ich nicht so pauschal sagen, erstens wäre wichtig zu wissen, ob die Domain was mit dem Firmennamen zu tun hat. Wenn es in Deutschland eine Firma mit dem Namen "TollSuperAusgefallenEinzigartig" gibt, und die Domain auch so heißt, würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Oder die Firma ist so riesig, dass 99% der Leute die diesen Namen hören sofort an die Firma denken. Mir fällt dazu der Rechtsstreit der Firma Krupp gegen eine Familie Krupp ein.

Dann ist afaik noch wichtig, ob der "Bekannte" (nette Bekannte hast Du übrigens :-(  ) die Domain selbst nutzt, oder er nur Domaingrabbing betreibt.

Ganz fein seid ihr natürlich raus, wenn ihr nachweisen könnt, dass der Bekannte in eurem Auftrag die Registrierung durchgeführt hat. Dann wäre ein Vertrag zu stande gekommen (das kann auch mündlich geschehen sein, nur ihr musst es dann nachweisen, wenn Aussage gegen Aussage steht, Pech, aber vielleicht haben die Absprache ja mehrere Personen live mitbekommen, oder es existiert ein Protokoll oder sonst was). Hier müsstet ihr den Bekannten dann angemessen entlohnen und ob das 500 Euro sind, weiß nicht was da ein Gericht zu sagen würde.

Clemens
(kein Jurist, sondern Psychologe :-)