Hallo ForumsleserInnen,
bei de-Domains ist bekanntlich ein Domaininhaber und ein admin-c ein-
getragen, wobei letzteres eine natürliche Person sein muß, Domainin-
haber kann auch eine juristische Person sein.
Wie verhält es sich nun aber genau, ist der Domaininhaber ohne die
Zustimmung des admin-c berechtigt, die Domain zu einem anderen An-
bieter zu übertragen (KK) oder gar zu löschen? Oder muß dafür der
admin-c zustimmen?
Und wie ist es mit einer Änderung des admin-c, kann der Domaininhaber
diesen Schritt selbständig veranlassen oder muß dazu der bisherige
admin-c seine Zustimmung geben?
Ich *vermute*, dass der Domaininhaber den admin-c selbständig ändern
darf, weil er ja auch einfach einen neuen benennt, falls der bisherige
verstirbt.
Auf http://www.denic.de/doc/recht/ habe dazu nichts finden können.
Viele Grüße,
Stefan