Stefan Einspender: Bedeutung von Domaininhaber und admin-c

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Hallo ForumsleserInnen,

bei de-Domains ist bekanntlich ein Domaininhaber und ein admin-c ein-
getragen, wobei letzteres eine natürliche Person sein muß, Domainin-
haber kann auch eine juristische Person sein.

Wie verhält es sich nun aber genau, ist der Domaininhaber ohne die
Zustimmung des admin-c berechtigt, die Domain zu einem anderen An-
bieter zu übertragen (KK) oder gar zu löschen? Oder muß dafür der
admin-c zustimmen?

Und wie ist es mit einer Änderung des admin-c, kann der Domaininhaber
diesen Schritt selbständig veranlassen oder muß dazu der bisherige
admin-c seine Zustimmung geben?

Ich *vermute*, dass der Domaininhaber den admin-c selbständig ändern
darf, weil er ja auch einfach einen neuen benennt, falls der bisherige
verstirbt.

Auf http://www.denic.de/doc/recht/ habe dazu nichts finden können.

Viele Grüße,
Stefan