Bedeutung von Domaininhaber und admin-c
Stefan Einspender
- recht
0 Julian Hofmann0 Ole
Hallo ForumsleserInnen,
bei de-Domains ist bekanntlich ein Domaininhaber und ein admin-c ein-
getragen, wobei letzteres eine natürliche Person sein muß, Domainin-
haber kann auch eine juristische Person sein.
Wie verhält es sich nun aber genau, ist der Domaininhaber ohne die
Zustimmung des admin-c berechtigt, die Domain zu einem anderen An-
bieter zu übertragen (KK) oder gar zu löschen? Oder muß dafür der
admin-c zustimmen?
Und wie ist es mit einer Änderung des admin-c, kann der Domaininhaber
diesen Schritt selbständig veranlassen oder muß dazu der bisherige
admin-c seine Zustimmung geben?
Ich *vermute*, dass der Domaininhaber den admin-c selbständig ändern
darf, weil er ja auch einfach einen neuen benennt, falls der bisherige
verstirbt.
Auf http://www.denic.de/doc/recht/ habe dazu nichts finden können.
Viele Grüße,
Stefan
Hallo Stefan,
schlage mich gerade mit einigen KKs (samt Eignerwechseln) rum und habe noch dazu das Problem, daß ich als Amin-C und Inhaber nicht mehr unter der registrierten Adresse erreichbar bin. Die Provider (Schlund, 1&1, Loomes, Cronon, kontent) werfen die beiden Personen immer durcheinander bzw. sind sich untereinander nicht einig (d.h. jeder formuliert es anders). In den Formularen gehen sie dem Problem i.dR. aus dem Weg durch Formulierungen "Ich bestätige Inhaber der Domain zu sein oder zur Verfügung über die Domain berechtigt zu sein". Soweit meine Erfahrung.
Zu Denic:
In ihren Bedingungen §3 heißt es "(1) Der Kunde versichert, (...). Hat er keine(n) Wohnsitz/Niederlassung in Deutschland, benennt er einen in Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten als "admin-c"."
In den Registrierungsrichtlinen findet sich noch
"Der Domaininhaber (descr:) ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte. Sofern es sich nicht um eine natürliche Person handelt, ist bei Auftragserteilung die vollständige den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Firmierung mit Rechtsformzusatz anzugeben. Ebenso muss die Anschrift mitgeteilt werden, wobei die Angabe einer Postfachadresse nicht ausreicht.
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner der DENIC darstellt. "
Fazit: der Inhaber ist zwar der Eigentümer der Domain, entscheiden tut aber wohl doch immer der Admin-C.
Komisches Zeug. Bin ich froh, daß bei mir i.d.R. Inhaber = Admin-C...
Grüße aus Würzburg
Julian
hi Stefan
mein letzte KK hat mich zeimlich nervern gekostet, weil zusätzlich zu dem KK auch nohc meine anschrift gewechselt hat.
allerdgins sind die formulare zur bestätigung der adressänderung an die alte adresse gegangen, so das sie bei mir nie auftauchten.
dazu muss ich noch sagen, das ich vor 5 jahren meinen wohnsitz geändert habe und der denic ein fax geschickt hatte (mit vorherieger telefonischer ankündigung) mit der bitte doch die daten zu aktualisieren. schlumpf wie ich bin hab ich das natürlich nicht kontroliert und einen nachsendeauftrag gabs auch schon lange nciht mehr.
so hat der domainumzug fast 5 monate gedauert.
mein tip: am besten vor dem umzug die daten ändern lassen ;)
alles liebe
ole
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