Jörg: Habe Abmahnung bekommen

Moin,
ich habe heute von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Frankfurt am Main eine Abmahnung in Höhe von 175 Euro erhalten. Mir wird zur Last gelegt, dass ich

  • meine eigene Identität nicht klar darlege
  • das ich meine Kunden nicht über Widerufs- oder Rückgaberechte ausreichend informiere
  • auch anfallende Versandkosten werden nicht klar dargelegt

Die Abmahnung kam von einem RA Schönheit

Meine Frage nun an Euch. Wie geht man mit solch einer Abmahnung um, welche Fristen muß ich einhalten, hat jemand von Euch auch schon Erfahrung mit dem Verein gemacht.
Vielen Dank für die Mithilfe
Gruß
Jörg

  1. Moin

    Grob geschätzt sind Deine Chancen, Dich gegen diese Abmahnung zu wehren, eher schlecht.
    Denn:

    ... Mir wird zur Last gelegt, dass ich

    • meine eigene Identität nicht klar darlege

    Das erscheint mir berechtigt.
    Zitat: "Der Unternehmer hat dem Verbraucher gemäß 312c Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ferner folgende weitere Informationen in Textform und in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form mitzuteilen:
    [...] die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann, sowie eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten [...]"

    Wichtig ist hier der Begriff "ladungsfähige Anschrift des Unternehmers", und das ist eben _nicht_ der Name des Geschäftsführers nebst Firmenanschrift.

    • das ich meine Kunden nicht über Widerufs- oder Rückgaberechte ausreichend informiere

    Dazu habe ich auf Deiner Seite überhaupt nichts gefunden - deshalb wohl auch berechtigt.

    • auch anfallende Versandkosten werden nicht klar dargelegt

    Da könnte man sich streiten, ob die Formulierung "zwischen 3 und 6 Euro je nach Gewicht" ausreichend ist.
    Ich glaube aber nicht, daß es sich lohnt, hier einen Rechtsanwalt einzuschalten, um wegen diesem einen Punkt die Kosten zu drücken. Denn Punkt 1 und 2 sind m.E. schon berechtigt.

    Vielleicht solltest Du die Gebühren einfach bezahlen und Deine Seite in Ordnung bringen.

    Weitere Informationen findest Du hier: http://www.abmahnungswelle.de/ oder auch hier: http://www.advograf.de/

    Thomas J.

    1. hallo Thomas,

      ich häng' mich einfach mal an den Thred dran - bevor ich einen neuen wegen meiner Frage starte. Denn die habe ich schon länger und vielleicht kannst Du mir da eine Auskunft geben.

      Wenn ich eine URI habe, die ich für E-Mails benutze und ich habe für diese URI auch eine Web-Page mit:

      • eMail Adresse
      • Feed Back Formular
      • PGP Schlüsseln zum Download
      • Zugang zu einem gesperrten Bereich mit Paßwort
      • Bezeichnung, unter der ich meine freiberufliche Tätigkeit ausübe

      .. aber ohne:

      • Anbieten oder Beschreiben von Waren oder angebotenen Dienstleistungen

      muß ich dann auch die vollständige Anschrift etc. angeben?

      Ronald

      1. Jo, Tag auch

        Also zunächst mal, ich bin kein Rechtsanwalt. Ich mußte mich halt nur vor kurzem im Auftrag eines Kunden (der auf Nummer sicher gehen wollte) mit dem Thema beschäftigen.

        .. aber ohne:

        • Anbieten oder Beschreiben von Waren oder angebotenen Dienstleistungen

        muß ich dann auch die vollständige Anschrift etc. angeben?

        Ich würde sagen nein.
        Die Abmahnung oben basiert auf der sog. BGB-Informationspflichten-Verordnung, die seit Anfang diesen Jahres in Kraft ist. Diese BGB-InfoV bezieht sich aber IMHO nur auf rechtsgültige Kaufverträge.
        Wenn ich in einem Online-Shop etwas bestelle und alle Feld richtig und vollständig ausfülle, entsteht letztendlich ein Kaufvertrag.

        Wenn Du in Deinem Fall aber lediglich beschreibst, was Du so alles kannst, eventuelle Aufträge aber erst auf konkrete Anfrage schriftlich (oder wie auch immer) fixiert werden, dürfte diese Verordnung bei Dir nicht zutreffen.

        Thomas J.

    2. Hallo Thomas,

      Grob geschätzt sind Deine Chancen, Dich gegen diese Abmahnung zu wehren, eher schlecht.

      Vielleicht solltest Du die Gebühren einfach bezahlen

      meine erste frage wäre gewesen, ob dieser Verein überhautp berechtig sei, von sich aus Aabmanungen zu versenden?

      sehr interessant finde ich in dem zusammenhang:
      http://www3.landtag-bw.de/WP12/Drucksachen/4000/12_4067_D.pdf
      sowohl fragen als auch antworten, wobei ich die allerletze antwort (7) ziemlich erstaunlich finde.

      und Deine Seite in Ordnung bringen.

      ja, das sollte Jörg auf alle fälle

      Weitere Informationen findest Du hier: http://www.abmahnungswelle.de/ oder auch hier: http://www.advograf.de/

      http://www.wettbewerbszentrale.de/

      grüße
      thomas

      ps @ jörg: dieser verein wird vorwiegend (wenn nicht ausschließlich?) im auftrag von unternehmen tätig, d.h. du hast paar 'nette' feinde ... *hüstel* ... konkurrenten wollte ich sagen.

      1. Hallo Namensvetter

        meine erste frage wäre gewesen, ob dieser Verein überhautp berechtig sei, von sich aus Aabmanungen zu versenden?

        Das ist allerdings wahr. Daran hatte ich gar nicht gedacht.
        So ein Fall geisterte ja vor kurzem täglich aktualisiert durch den Heise-News-Ticker. Das Ende vom Lied war, daß der Verein seine Gemeinnützigkeit verlor.

        Das könnte ein Ansatzpunkt sein, obwohl auf der Seite von Jörg tatsächlich etwas Nachholbedarf herrscht.

        Thomas J.

  2. ich habe heute von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Frankfurt am Main eine Abmahnung in Höhe von 175 Euro erhalten. Mir wird zur Last gelegt, dass ich

    • meine eigene Identität nicht klar darlege

    Zweifelhaft. Ich habe die Adresse des Unternehmens nach wenigen Sekunden groß und breit auf der Kontaktseite gefunden und der abmahnende Rechtsanwalt war ja anscheinend auch in der Lage, Dir seine Post zu schicken.

    Thomas' Einwand wegen des Namens des Unternehmers und seiner Adresse verstehe ich nicht so ganz. Mir ist zwar bekannt, daß Firmen auch in Katalogen immer die Namen Ihrer Geschäftsführer stehen haben, aber es ist mir noch nie untergekommen, daß da die Privatadresse des Eigentümers gestanden hat (das halte ich IMHO mit Verlaub auch für Schwachsinn). Insofern denke ich, daß seine Auslegung "'ladungsfähige Anschrift des Unternehmers', und das ist eben _nicht_ der Name des Geschäftsführers nebst Firmenanschrift" falsch ist. Mit Angabe einer ladungsfähigen Adresse des Unternehmens sowie seines Geschäftsführers sollte die Sache erledigt sein.

    • das ich meine Kunden nicht über Widerufs- oder Rückgaberechte ausreichend informiere

    Das stimmt.

    • auch anfallende Versandkosten werden nicht klar dargelegt

    Das stimmt nicht, oder wurde zumindest viel zu kleinkariert bewertet. Eine Angabe "3 bis 6 Euro je nach .." ist eine durchaus klare Aussage über die zu erwartenden Kosten, mit denen der Kunde sein "Risiko" abschätzen kann.
    Gegenbeispiel: Etwas anderes wäre es sicherlich, wenn Du "3 bis 600 Euro" geschrieben hättest.

    Meine Frage nun an Euch. Wie geht man mit solch einer Abmahnung um, welche Fristen muß ich einhalten, hat jemand von Euch auch schon Erfahrung mit dem Verein gemacht.

    Du kannst es Dir natürlich einfach machen, die Rechnung bezahlen und dem Herrn Schönheit damit ein luxoriöses Abendessen spendieren.

    Da das Mittel der Abmahnung aber nicht erst seit gestern Züge angenommen hat, die ganz bestimmt nicht im Sinne des Erfinders sind, würde ich Dir raten, einen Anwalt aufzusuchen und es drauf ankommen zu lassen.
    Es kann nicht sein, daß Vereine und Rechtsverdreher die Abmahnung als Einkommensquelle mißbrauchen und Leuten, die nichts böses im Schilde führen, Schaden zufügen. Insofern solltest Du auch im Sinne zukünftiger durch Abmahnungen Geschädigter gegen diese Abmahnung vorgehen, damit denen zumindest ein bißchen Wind entgegenbläßt.
    Die vorgebrachten Punkte sind IMHO eher zweifelhaft und darüberhinaus in wenigen Minuten zu korrigieren (was Du dummerweise noch nicht gemacht hast!). Also, such Dir über die Anwaltskammer einen vertrauenswürdigen Rechtsanwalt, der sich auf solche Sachen versteht.

    Gruß,
      soenk.e

    1. Moin

      Thomas' Einwand wegen des Namens des Unternehmers und seiner Adresse verstehe ich nicht so ganz. ... Insofern denke ich, daß seine Auslegung "'ladungsfähige Anschrift des Unternehmers', und das ist eben _nicht_ der Name des Geschäftsführers nebst Firmenanschrift" falsch ist.

      Das habe ich leider schon anders erlebt.
      In einem endlosen Mahnverfahren hatte ich endlich den Gerichtsvollzieher soweit, daß der loswackelt, um meine Forderung einzutreiben. Der Gerichtvollzieher hatte einen Mahnbescheid, der dummerweise auf den Namen des Geschäftsführers nebst Firmenanschrift ausgestellt war (GbR).
      Der GF meines Schuldners hat aber einfach kalt lächelnd seinen Personalausweis gezückt (natürlich mit seiner Privatadresse) und gesagt, "tut mir leid, aber das bin ich nicht".
      Der Gerichtvollzieher mußte letztendlich zähneknirschend wieder abziehen. Das war natürlich im Prinzip nur ein juristischer Kunstgriff, um Zeit zu gewinnen - zeigt aber, daß der Begriff "ladungsfähige Adresse" seine gewissen Tücken hat.

      Thomas J.

      1. Thomas' Einwand wegen des Namens des Unternehmers und seiner Adresse verstehe ich nicht so ganz. ... Insofern denke ich, daß seine Auslegung "'ladungsfähige Anschrift des Unternehmers', und das ist eben _nicht_ der Name des Geschäftsführers nebst Firmenanschrift" falsch ist.

        Das habe ich leider schon anders erlebt.
        In einem endlosen Mahnverfahren hatte ich endlich den Gerichtsvollzieher soweit, daß der loswackelt, um meine Forderung einzutreiben. Der Gerichtvollzieher hatte einen Mahnbescheid, der dummerweise auf den Namen des Geschäftsführers nebst Firmenanschrift ausgestellt war (GbR).
        Der GF meines Schuldners hat aber einfach kalt lächelnd seinen Personalausweis gezückt (natürlich mit seiner Privatadresse) und gesagt, "tut mir leid, aber das bin ich nicht".

        Ok, ich bin kein Rechtsanwalt, aber eine "ladungsfähige Adresse" ist doch im Grunde nur eine Adresse, an der man persönlich die Post übergeben kann (was beim Postfach zum Beispiel nicht geht).
        Und ich kann's auch nur wiederholen: Es ist mir keine Firma bekannt, die irgendwo die Adresse ihres Geschäftsführers oder Besitzers bekannt gibt - immer nur die Anschrift der Zentrale plus Geschäftsführer bzw. Inhaber.

        Wenn man jetzt nur Geschäftsführername, Straße, Ort draufschreibt und den Firmennamen weglässt, wird das natürlich schwierig. Wenn man Firmenname, Straße, Ort benutzt, wird sich aber sicher immer ein Empfangsbevollmächtigter finden.

        Wie dem auch sei, IMHO lohnt es in diesem Falle in jedem Fall, gegen die Abmahnung vorzugehen - schlicht und ergreifend, weil sie lächerlich ist und irgendwo muß da mal ein Punkt gemacht werden.

        Gruß,
          soenk.e

        1. Moin

          Folge einfach mal dem Link, den Stefan Falz oben angegeben hat und lies mal, was auf Seite 8 unten (unter "Unzureichend ist") steht.
          Zudem scheint mir, daß dieser Verein eine quasistaatliche Organisation ist. Die Chancen, einen Prozess zu gewinnen, würde ich bei 1 % (+-1%) beziffern.

          Thomas J.

  3. Hallo,

    zum Thema selbst kann ich mich (da kein RA, ...) hier nicht
    auslassen. Aber da viele (ich auch) den Gesetzestext wohl
    nicht einmal ansatzweise verstehen (ist halt Juristendeutsch)
    habe ich mich mal auf die Suche nach einem für Nichtjuristen
    verständlichen Dokument gemacht. Gefunden habe ich:
    http://www.hamburg.de/fhh/behoerden/datenschutzbeauftragter/material/ohtmd.pdf

    Ist für viele wahrscheinlich verständlicher (für mich wars
    auf jeden Fall eine große Hilfe). Ob man damit alles rechtlich
    einwandfrei umsetzen kann, weiss ich allerdings nicht.

    Tschau, Stefan

  4. Mahlzeit!

    "Bei Lieferungen ins Ausland bitten wir um Bezahlung mit Euro-Scheck."

    Geht das überhaupt noch per Euro-Scheck? Ich dachte die gibt es seit 01.02. oder so nicht mehr, bzw. werden nicht mehr akzeptiert? Irgendwas war da?

    Nur so als Anmerkung

    Gruß

    Philipp