Sönke Tesch: Habe Abmahnung bekommen

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Thomas' Einwand wegen des Namens des Unternehmers und seiner Adresse verstehe ich nicht so ganz. ... Insofern denke ich, daß seine Auslegung "'ladungsfähige Anschrift des Unternehmers', und das ist eben _nicht_ der Name des Geschäftsführers nebst Firmenanschrift" falsch ist.

Das habe ich leider schon anders erlebt.
In einem endlosen Mahnverfahren hatte ich endlich den Gerichtsvollzieher soweit, daß der loswackelt, um meine Forderung einzutreiben. Der Gerichtvollzieher hatte einen Mahnbescheid, der dummerweise auf den Namen des Geschäftsführers nebst Firmenanschrift ausgestellt war (GbR).
Der GF meines Schuldners hat aber einfach kalt lächelnd seinen Personalausweis gezückt (natürlich mit seiner Privatadresse) und gesagt, "tut mir leid, aber das bin ich nicht".

Ok, ich bin kein Rechtsanwalt, aber eine "ladungsfähige Adresse" ist doch im Grunde nur eine Adresse, an der man persönlich die Post übergeben kann (was beim Postfach zum Beispiel nicht geht).
Und ich kann's auch nur wiederholen: Es ist mir keine Firma bekannt, die irgendwo die Adresse ihres Geschäftsführers oder Besitzers bekannt gibt - immer nur die Anschrift der Zentrale plus Geschäftsführer bzw. Inhaber.

Wenn man jetzt nur Geschäftsführername, Straße, Ort draufschreibt und den Firmennamen weglässt, wird das natürlich schwierig. Wenn man Firmenname, Straße, Ort benutzt, wird sich aber sicher immer ein Empfangsbevollmächtigter finden.

Wie dem auch sei, IMHO lohnt es in diesem Falle in jedem Fall, gegen die Abmahnung vorzugehen - schlicht und ergreifend, weil sie lächerlich ist und irgendwo muß da mal ein Punkt gemacht werden.

Gruß,
  soenk.e