Jo, Tag auch
Also zunächst mal, ich bin kein Rechtsanwalt. Ich mußte mich halt nur vor kurzem im Auftrag eines Kunden (der auf Nummer sicher gehen wollte) mit dem Thema beschäftigen.
.. aber ohne:
- Anbieten oder Beschreiben von Waren oder angebotenen Dienstleistungen
muß ich dann auch die vollständige Anschrift etc. angeben?
Ich würde sagen nein.
Die Abmahnung oben basiert auf der sog. BGB-Informationspflichten-Verordnung, die seit Anfang diesen Jahres in Kraft ist. Diese BGB-InfoV bezieht sich aber IMHO nur auf rechtsgültige Kaufverträge.
Wenn ich in einem Online-Shop etwas bestelle und alle Feld richtig und vollständig ausfülle, entsteht letztendlich ein Kaufvertrag.
Wenn Du in Deinem Fall aber lediglich beschreibst, was Du so alles kannst, eventuelle Aufträge aber erst auf konkrete Anfrage schriftlich (oder wie auch immer) fixiert werden, dürfte diese Verordnung bei Dir nicht zutreffen.
Thomas J.