Thomas J.: Habe Abmahnung bekommen

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Moin

Thomas' Einwand wegen des Namens des Unternehmers und seiner Adresse verstehe ich nicht so ganz. ... Insofern denke ich, daß seine Auslegung "'ladungsfähige Anschrift des Unternehmers', und das ist eben _nicht_ der Name des Geschäftsführers nebst Firmenanschrift" falsch ist.

Das habe ich leider schon anders erlebt.
In einem endlosen Mahnverfahren hatte ich endlich den Gerichtsvollzieher soweit, daß der loswackelt, um meine Forderung einzutreiben. Der Gerichtvollzieher hatte einen Mahnbescheid, der dummerweise auf den Namen des Geschäftsführers nebst Firmenanschrift ausgestellt war (GbR).
Der GF meines Schuldners hat aber einfach kalt lächelnd seinen Personalausweis gezückt (natürlich mit seiner Privatadresse) und gesagt, "tut mir leid, aber das bin ich nicht".
Der Gerichtvollzieher mußte letztendlich zähneknirschend wieder abziehen. Das war natürlich im Prinzip nur ein juristischer Kunstgriff, um Zeit zu gewinnen - zeigt aber, daß der Begriff "ladungsfähige Adresse" seine gewissen Tücken hat.

Thomas J.