Sönke Tesch: Reicht das zu?

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Aus rechtlichen Gründen muß man seine Adresse angeben ...
Muss man das tatsächlich??? Kann doch jeder bei Denic nachschauen.

(Da kann ich ja gleich mal mein neu erworbenes Wissen raushängen lassen:)

Es weiß längst nicht jeder, daß man bei der Denic solche Sachen abfragen kann. In §6 Teledienstedatengesetz (http://www.online-recht.de/vorges.html?TDG) bzw. §6 Mediendienstestaatsvertrag (http://www.iid.de/iukdg/gesetz/mdstv.html) heißt es aber unmißverständlich:

"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten [..]".

bzw.

"Anbieter haben für Ihre Angebote anzugeben [..]"

und dann unter anderem jeweils Namen und Adresse. Da steht also nicht, daß man irgendwo in der hintersten Ecke sein Impressum oder (einen Hinweis auf die Denic) verstecken darf. Und schon garnicht, daß man davon ausgehen kann, daß der Nutzer weiß, daß es die Denic gibt.

Weiterhin sollte man seine private Homepage durchaus als Medien- oder Teledienst ansehen, auch wenn's sich albern anhört. Die Definition kann sich jeder selber durchlesen, aber ganz grob steht da immer nur was von öffentlich zugänglich oder abrufbar gemachten Daten - und das trifft IMHO auf jede Webseite zu.

Bei der Gelegenheit vielleicht auch ganz interessant: Der Mediendienstestaatsvertrag sagt zu Verweisen in §5 (3) folgendes:

"Anbieter sind für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich."

Damit erübrigt sich also der allseits beliebte Hinweis auf das Landgericht Hamburg (es sei denn, man sammelt Beleidigungen). Ein kleiner Hinweis, daß man bei Aufnahme nichts böswilliges auf den verlinkten Seiten entdeckt hat, kann aber sicher nicht schaden..

Gruß,
  soenk.e