Sönke Tesch: Datenschutz? Frage!

Beitrag lesen

Ich beziehe mich im folgenden nur auf das Teledienstedatenschutzgesetz (http://www.netlaw.de/gesetze/tddsg.htm), im Bundesdatenschutzgesetz habe ich nicht gelesen.

Der Datenschutz sagt, man muß die Nutzung eines Dienstes unter Pseudonym möglich machen und darf die Personendaten nicht mit diesem Pseudonym verknüpfen... wenn ich das richtig verstanden habe in den Gesetzestexten.

Nein, daß stimmt so nicht.

a) Es gilt grundsätzlich, d.h. schon vom Bundesdatenschutzgesetz her, das Gebot (nicht die Pflicht!), so wenig Daten über den Nutzer zu sammeln wie möglich (§3, Absatz 4).

b) Die Einschränkung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gelten immer nur mit dem Zusatz "für andere Zwecke" (siehe §3 (2) und §5, Absatz 2).

c) §4, Absatz 1, sagt weiterhin, daß man zwar die Benutzung eines Dienstes anonym zu ermöglichen hat, aber nur wenn dies "technisch möglich und zumutbar ist".

d) Das Zusammenbringen von Pseudonymen und den persönlichen Daten ist nur verboten, wenn es sich um ein Nutzungsprofil handel (siehe §4, Absatz 4). Kurz gesagt: Man darf niemandem nachschnüffeln.

Wie soll man dann z.B. jemanden rauswerfen, der Nazipropaganda postet? Das ginge dann ja theoretisch gar nicht. Man müsste dan ja theoretisch den Nick/das Pseudonym sperren, würde aber möglicherweise weiter abrechnen, weil man ja gar nicht weiss, dass die betroffene Person den Service gar nicht mehr nutzen kann, weil ihr Nick gesperrt wurde...

Aus den genannten vier Punkten sollte dann klar sein, daß man natürlich für den, sagen wir mal, reibungslosen Betrieb Pseudonyme und persönliche Daten zusammenbringen darf. Das ergibt sich insbesondere aus Punkt c).
Bei einem Forum beispielsweise könnte das zwingend notwendig sein, um bei dem von Dir genannten Fall eine Strafverfolgung zu ermöglichen.

Wobei ich dann noch was interessantes anhängen darf: Die Betreiber des SelfForums stehen insofern mit einem Bein im Knast bzw. in der Kanzlei seiner Grafschaft, als daß die Benutzer anscheindend nirgendwo darauf aufmerksam gemacht werden, daß hier Daten gespeichert werden, aus denen unter Umständen auf die Identitäten Rückschlüsse gemacht werden können (siehe §3, Absatz 5, "Der Nutzer ist vor der Erhebung über Art, Umfang, Ort und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu unterrichten").
Genaugenommen gilt das eigentlich für alle existierenden Webseiten, da es ja üblich ist, den Webserver ein Protokoll schreiben zu lassen, in dem sich auch die Clientadresse befindet.

Was mir bei der Gelegenheit hier im Forum auch fehlt: §6 vom Teledienstegesetz, Name und Anschrift des Betreibers. Im Forum nirgendwo zu finden (d.h. schonmal nicht wirklich "leicht erkennbar und unmittelbar verfügbar"), unter SelfAktuell nur ein nichtssagendes "S. Münz". Das reicht IMHO überhaupt nicht.

Gruß,
  soenk.e