emu: Das Urheberrecht

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Hallo!

Oder hast Du etwa die Lizenz erworben, Simpsonwallpapers zu
vertreiben?

Nicht direkt...

Da kannst du Probleme bekommen. Ich würde mich auf gar keinen Fall auf
den Glauben verlassen, der Rechteinhaber mache seine Rechte nicht gel-
tend. Wieso sollte er so etwas tun?

Aber bekommt die nicht eh überall?

Das kannst du im Ernstfall vor Gericht kaum geltend machen. Und über-
haupt - nur weil es jeder macht muss es weder gut noch legal sein.

Sind die nicht "Freeware"?!

Irgendjemand hat die Simpsons erfunden. Irgendeine Firma hat die Simp-
sons produziert. Irgendeine Fernsehstation hat die Simpsons gesendet.
Hast du im Entferntesten eine Ahnung davon, was so etwas kostet?

Warum sollten diese Leute einfach jedem erlauben, die Simpsons zu sen-
den, die Simpsons als eigene Schöpfung zu bezeichnen oder - sicher
nicht so schlimm - als Nutznießer des Bekanntheitsgrades die Verbrei-
tung und Beliebtheit der eigenen Seite zu steigern?

Du könntest argumentieren, dass du ja mit der Verbreitung niemandem
Schaden zufügst und außerdem für höhere Bekanntheit sorgst. Natürlich
fügst du jemandem Schaden zu, indem du vollkommen gerechtfertigte Zah-
lungen an die Schöpfer der Simsons nicht leistest. Und abgesehen da-
von, dass der Bekanntheitsgrad der Simpsons sehr hoch ist und keiner
Steigerung bedarf, ist das trotzdem nicht ein geeignetes Argument, um
ein Verbrechen (und das ist es) zu rechtfertigen.

Ich will da jetzt nicht den Teufel an die Wand malen oder die Unter-
haltungsindustrie in Schutz nehmen, aber vielleicht sollten sich die
Herrschaften, die kommentarlos Urheberschaftsverletzungen - und zwar
wissentlich - tätigen, klar machen, dass das erstens Folgen haben kann

  • und zwar monetär ganz erheblich - und dass es auch nicht richtig
    ist. Immerhin verdient der Erfinder an Simpsons für seine schlichtweg
    geniale Idee nicht nur die Anerkennung der Zuschauer sondern auch dem-
    entsprechendes Geld. Dass das oft in der Maschinerie versickert ist
    eine andere Geschichte

Wär mir neu, dass Wallpapers so urheberrechtlich geschützt sind,
dass sie nich nicht mal von externen Seiten heruntergeladen werden
dürfen...

Alles was über Kleinigkeiten hinausgeht ist urheberrechtlich ge-
schützt. Und heruntergeladen werden dürfen sie schon - nur nicht
angeboten.

emu
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