Halihallo Julian
hab mich jetzt nochmal weiter schlaugemacht. In den richtlinien der Denic (http://www.denic.de/doc/faq/vergaberichtlinie.html) steht ganz klar drin wer Eigentümer der Domain ist.
"Der Domaininhaber (descr:) ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte"
Ja, der Eigentümer ist der Vertragspartner, aber das ist eben nicht "absolut" zusehen; durch den KK-Antrag könnte der Vertragspartner ja ändern. Aber folgendes entschärft das...
Und zu Domainbox: Kurzes Zitat aus den AGB: "Eine Domain wird grundsätzlich im und auf den Namen des Kunden beantragt." Würde mich wirklich wundern, wenn heutzutage ein Provider noch Domains auf sich selbst einträgt - das war nur in fühen Zeiten üblich (bei weniger seriösen).
Upsa. Wie steh ich denn jetzt da, wenn ich nicht mal die AGB des Anbieters kenne... Ich entschuldige mich, habs zwar schon mehrere male gelesen, aber anscheinend hab ich diese Stelle nimmer im Sinn gehabt. Aber vielen Dank, das war sehr hilfreich und beantwortet meine Frage!
Laut Denic wird auch steht der Inhaber Vertragspartner der Denic, d.h. auch er ist für (Marken-)Rechtsverletzungen verantwortlich. Wäre also auch ein Risiko für Provider sich selbst einzutragen.
Diese Argumentation ist natürlich völlig richtig und macht sehr wohl Sinn.
Vielen Dank für deine Recherchen, die ich hätte machen müssen (nochmals sorry)
Philipp