Hallo Raffi.
Der Vorschlag von Dicki ist wohl erst mal der vernünftigste: Ein Mail an dem Webmaster und direkt drauf ansprechen. Mögliche weitere Konsequenzen verbaust Du Dir damit ja nicht.
Aber zum Punkt an sich:
Das Urgehbergetzt in Deutschland (in der Schweiz wird es vermutlich sehr ähnlich sein) sieht zum einen eine Miturherberschaft vor, zum anderen sieht es aber Bearbeitungen von Werken als eigenständige Werke an. Es dürfte also jetzt sehr auf den konkreten Fall ankommen, ob Dein Werk wirklich noch vorhanden ist, oder ob die neue Seite überwiegend eine eigene Schöpfung des neuen Webmasters ist.
Grüße aus Würzburg
Julian