Hallo,
Ich habe vor etwa 8 Monaten ein Webauftritt ***für*** einen Verein gemacht. Das Design wurde von mir erstellt...
Was heißt denn hier "für" ? Das ist der entscheidende Punkt!
Du bist zwar der Urheber, aber je nach Vertrag mit dem Verein, hat der deine Recht übernommen und kann nun mit deiner "Schöpfung" machen, was er will, und auch von einem anderen "Webmaster" barbeiten lassen. Es kommt halt auf deinen konkrete Vertrag mit dem Verein an.
Vermutlich habt ihr aber gar nicht darüber gesprochen. Für solche Fälle, die sicher sehr häufig sind, gibt es eine Rechtsprechung, die ich aber nicht kenne. Ich vermute allerdings, in dem Moment, in dem du das Psswort für die Seite dem Verein mitgeteilt hast, hast du sämtliche Rechte verloren, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sonst könntest du ja auch jederzeit aus heiterem Himmel dem Verein den Weiterbetrieb der Seite verbieten, auch ohne dass deine Figuren bearbeitet wurden. Wenn du Geld für die Seite bekommen hast, sind die Rechte sowieso übergegangen. (Außer sog. "höchstpersönliche Rechte", z.B. dass niemand anderes die Figuren als von ihm erschffen ausgeben darf. Solche Rechte kann man auch gar nicht abtreten.)
Aber auch wenn du's ehrenamtlich gemacht hat, ist es nicht viel anders: Wenn du für den Verein einen Pokal stiftest, oder so, kannst du ihn ja auch nicht zurückverlangen, nur weil ihn der Falsche überreicht bekommt oder dir sonst was nicht passt. Es darf sich nur niemand anderes als Stifter des Pokals ausgeben.
Nein nein, du hast sicher alle übrigen Rechte an der Webseite aufgegeben.
Eher sogar im Gegenteil: Hättest du nicht das Passwort herausgegeben sondern stattdessen die Seiten gelöscht, hättest du dich vermutlich sogar schadenersatzpflichtig gemacht (genau, als wenn du den Pokal dir zurückgeklaut hättest).
Gruß
Hans35